Arbeitszeugnis - Sollten Bankverbindung und Steuernummer gelöscht werden?

7 Antworten

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Du musst natürlich das komplette Zeugnis reklamieren,nicht nur die Rechtschreibfehler.

Grundsätzlich musst du ein qualifiziertes Zeugnis beantragen,und dann weise deinen ehemaligen Arbeitgeber darauf hin, dass nach § 109 Abs.3 GewO die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ausgeschlossen ist.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:06

Ja, das weiß ich :). Hab mir auch schon eine ganze Liste angelegt, was alles nicht passt, aber ich war nicht sicher, ob ich an der Bankverbindung des Arbeitgebers sowie der Steuernummer auch herummeckern muss / soll oder nicht.

Das mit der elektrischen Form werde ich auch noch angeben; danke für den Paragraphen. Habe nur deswegen jetzt noch nichts geschrieben, weil ich ja sowieso reklamieren werde.

Danke jedenfalls.

lenzing42  20.09.2012, 18:55
@Weihnachtsduft

Da das Zeugnis normalerweise auf einem Briefbogen des Arbeitgebers erstellt wird, und der ehemalige Arbeitgeber nur diese eine Form als Briefbogen hat,können die Daten der Firma natürlich im Kopf des Arbeitszeugnisses erscheinen.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:56
@lenzing42

Alles klar, danke.

lenzing42  29.09.2012, 11:53
@Weihnachtsduft

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und Danke für den Stern.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:01
@lenzing42

gerne; hast du dir auch verdient :)

Was im Briefkopf des Absenders steht, sollte und muss dich nicht interessieren - man macht damit lediglich deutlich, dass es sich um ein offizielles Schreiben mit offiziellen Papier handelt und ist zudem auch üblich so... das für sich ist kein Grund zur Reklamation, weder im einzelnen noch im gesamten....

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:40

Okay, dankeschön, ich war nur etwas irritiert, weil das bei meinen bisherigen Arbeitszeugnissen nie aufgeführt war und das jetzt ziemlich nach Geschäftsbrief aussieht. Aber gut, dann werd ich das bei der Reklamation nicht aufführen. Danke

Wessen Nummer und Bankverbindung? Die des Unternehmens, oder deine?

Die des Unternehmens sind zwar nicht üblich, aber auch nicht schädlich. Deine hätten dort überhaupt nichts verloren.

Viel mehr würde ich denen aber wegen der Unvollständigkeit und der Fehler aufs Dach steigen!

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:42

Die vom Unternehmen .. sorry, hab mich blöd ausgedrückt :).

Okay, also meinst du, die können drin bleiben ... dachte nur, wenn ich jetzt sowieso schon reklamiere und danach komm ich noch einmal mit Fehlern an, ist das auch nicht so vorteilhaft. Dann sage ich wegen Bankverbindung und Steuernummer mal nichts. Dankeschön :)

Twitizen  20.09.2012, 17:47
@Weihnachtsduft

Diese Daten sind ja ohnehin etwas öffentliches, vermutlich auf jedem Vordruck des Unternehmens drauf. Aus meiner Sicht nicht weiter schlimm.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:50
@Twitizen

Ja, das ist öffentlich, stimmt, aber es hat mich nur irgendwie trotzdem irritiert. Bei bisherigen Arbeitszeugnissen war das nie aufgeführt. Weil das so einen großen Umfang einnimmt, beginnt mein Zeugnistext auch erst auf der 2. Hälfte der Seite.

Danke jedenfalls.

Twitizen  20.09.2012, 17:53
@Weihnachtsduft

Okay, das wiederum ist tatsächlich nicht in Ordnung. Für Arbeitszeugnisse gibt es bestimmte Richtlinien oder zumindest "best practices". Wenn die Angaben wirklich derart stören, kreide das ihnen gleich mit an.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:56
@Twitizen

Alles klar, danke ... dann wird meine Liste immer länger, was nicht passt :)

Twitizen  20.09.2012, 17:58
@Weihnachtsduft

Hehe.. dann gutes Gelingen beim Rummeckern! (-;

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:01
@Twitizen

danke ;) ... bin nur noch am überlegen, wie ich das am Besten mache. Kann ja nicht einfach z. B. schreiben: "Bitte korrigieren Sie Ihre Rechtschreibfehler" :) ... Das kommt ja auch etwas überheblich rüber.

Twitizen  20.09.2012, 18:19
@Weihnachtsduft

Das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun - du hast ein Recht auf ein einwandfreies Zeugnis. Schreib doch "Ich bitte Sie um ein fehlerfreies Zeugnis. Die Rechtschreibkorrektur hat mehrere Fehler im Text gefunden."

Kannst es ja hier prüfen (lassen): http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:26
@Twitizen

Wusste noch gar nicht, dass man auf der Seite Texte eingeben kann und dann die Fehler erkannt werden :).

Danke, aber ich weiß schon, was falsch war .. war in Rechtschreibung immer sehr gut :). Muss nur noch überlegen, wie ich es formulieren soll. Aber dein Text klingt schon mal ganz gut :)

Diese Angaben haben in einem Arbeitszeugnis absolut nichts zu suchen. Ich würde schon aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, dass sie gelöscht werden. Der neue Arbeitgeber bekommt die Daten ja ohnehin, wenn man sich mit ihm einig wird...

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:41

Ich meinte Bankverbindung und Steuernummer vom Arbeitgeber :) .. sorry, wenn das falsch rüberkam. Darf das vom Arbeitgeber angegeben sein oder sollte das lieber gelöscht werden? Ich finde es eben wichtig, dass natürlich die Adresse der Firma angegeben ist, aber für meine weiteren Bewerbungen sind diese Dinge ja eigentlich nicht relevant .. finde ich zumindest.

Bankverbindung und Steuernummer gehören nicht ins Zeugnis. Anschrift darf wie auch Geburtsdatum nur mit Einverständnis und auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis.

In ein Zeugnis gehört Vor- und Familienname (auch Geburtsname), akademische Grade, Datum der Ausstellung, eigenhändige Unterschrift des Zeugnisausstellers.

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:47

Dankeschön für deine Hilfe!

Okay, dann werde ich das auch einmal bemängeln ... die Angabe meines Geburtstags ist in Ordnung, nur stört mich auch, dass sie meine Adresse angegeben haben; wie bei einem Geschäftsbrief eben ... und das finde ich, hat nun gar nichts im Zeugnis verloren. Ich werde ja möglicherweise nicht mein ganzes Leben dort wohnen, wo ich jetzt bin.

Hexle2  20.09.2012, 18:50
@Weihnachtsduft

Das mit der Adresse habe ich Dir ja schon bei der letzten Frage bezüglich des Zeugnisses geschrieben

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:57
@Hexle2

Ja, ich weiß :) das war ja auch nicht meine Frage :) .. das hab ich jetzt nur ergänzend hier erklärt.

Hab übrigens mittlerweile herausgefunden, dass, wenn die Firma die Adresse des Mitarbeiters angibt und vom diesem eben das OK bekommt, die Anschrift NIE im Briefkopf stehen darf, sondern irgndwo anders. Das Feld muss wohl immer leer bleiben, weil es sonst den Anschein erweckt, dass das Arbeitszeugnis vom Gericht aus weggeschickt wurde :/ ... soweit jedenfalls meine Internetrecherche :)

Weihnachtsduft 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 18:58
@Hexle2

Achso, sorry, das warst du :) .. konnte jetzt nicht zuordnen, dass du das von neulich warst :)