Wer haftet beim Abiball?
Guten Abend!
Bald soll unser Abiball stattfinden. Dazu soll jetzt der Verantwortliche für den Ball einen Vertrag der Location unterschreiben. Da das einfach viel Geld ist stellt sich nun die Frage:
Was passiert, wenn am Ende noch Kosten ungedeckt bleiben und wer kommt für diese auf? Gibt es eine Möglichkeit, dass alle Schüler gleichermaßen für eventuelle Kosten haften und nicht nur eine Person, weil diese wäre ja sozusagen ein privater Veranstalter.
Ich habe etwas über Gesamtschuldnerschaft gelesen, aber auch, dass das eigentlich nichts bringt. Wäre es möglich, die komplette Stufe als juristische Person geltend zu machen, sodass jeder im Falle des Falles zahlen muss? Und wenn ja, wie funktioniert so etwas?
Für viele wäre der Betrag ja theoretisch machbarer als für eine einzige Person.
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Die Frage ist, ob der Vermieter sich auf eine juristische Person einlassen würde. Intern kann die Stufe ja eine Regelung treffen, nach außen wird aber wohl eine Person nötig seion, die am Ende die Verantwortung übernimmt.
Der Vermieter möchte im Zweifel nicht hinter seinem Geld hinterherrennen müssen. Hat er einen (oder auch zwei) Ansprechpartner weiß er immer, wen er in Regress nehmen kann.
Warum macht ihr es euch so kompliziert? Man bezahlt doch eh nur den Raum und das Buffet. Weitere Getränke im Laufe des Abends hat jeder selbst zu zahlen und so mit bleibt nichts ungedeckt. Ihr müsstet mal besser planen
Lg eyrehead2k17
Das wird alles vorher bezahlt und dementsprechend auch von den Gästen das Geld eingesammelt und dann die Eintrittskarten vergeben. Wo liegt nun das Problem?
Es ist alles geplant und auch durchdacht, trotzdem ist es eine gewaltige Summe. So ein Risiko möchte ein Schüler einfach nicht eingehen.
Lässt das über die schule laufen, sprich Schulleitung. Auf gar keinen Fall ein einzelner Schüler.
Das geht leider nicht, da wir zu dem Zeitpunkt keine Schüler mehr sind ( da wir am Mittag unser Zeugnis kriegen)... In dem Sinne ist das ganze auch keine Schulveranstaltung
Würden denn für den Vermieter Nachteile entstehen oder was würde so allgemein dagegen sprechen?