Vereinsbesteuerung?
Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann mir hier eiter weitergeholfen werden.
Ich bin Kassier eines gemeinnützigen Sportvereins. Ich führe das Amt noch nicht sehr lange aus und hoffe deswg. auf Infos. Der Caterer für unsere letzte Veranstaltung wünscht eine Rechnung. Es handelt sich hierbei um 190,00 EUR "Tellergeld", den wir Diesem in Rechnung stellen sollen. Wie sollte solch eine RE aussehen. Pflichtangaben Ausweis USt. etc.; Vorab danke
Zur Klarstellung: Uns wurden anlässlich einer Veranstaltung von einem Caterer, Essen und Getränke geliefert und von diesem ausgegeben. Im Gegenzug erhält der Verein ein sogenanntes Tellergeld, nämlich besagte 190 Eur. Der Caterer überweist uns dies, nachdem er eine Rechnung von unserem Verein erhalten hat. Grüße
3 Antworten
Also Ihr = der Verein hat eine Leistung erbracht oder etwas verkauft und möchte dafür jetzt Geld sehen?
Setz Dich bitte mit einem Steuerberater in Verbindung, um zu gewährleisten, dass Eure Buchhaltung den Anforderungen entspricht.
Wenn Ihr Umsatzsteuer berechnet, ist sicher auch die Einrichtung einer Buchhaltung erforderlich, die den gesetzlichen Ansprüchen genügt.
Eine RG benötigt
- Adresse/Name Rechnungsaussteller
- Datum
- RG-Nr.
- Rechnungsempfänger
- Kurzbeschreibung des Rechnungsgegenstandes
- Nettobetrag, MwSt, Brutto-Rechnungsbetrag
- Eure Bankverbindung
- Steuer-Nr bzw. Steuer-Ident-Nr.
Hinweis:
- Die benötigte Steuer-Ident-Nr. erhaltet ihr vom Finanzamt
- Alle Rechnungen müssen pro Kalenderjahr fortlaufend nummeriert sein
oh, danke. Mir liegt gerade so ein Rechnung vor.....
Dann war es ein Held des Rechnungswesens. Das sollte man dem/der Betreffenden unverzüglich mal nahelegen; die Steuer-ID ist grundsätzlich geheim zu halten.
Hint:
Und was die Steuer-ID anbelangt:
https://lexikon.fastbill.com/steuernummeroder-oder-identifikationsnummer/
Der Caterer für unsere letzte Veranstaltung wünscht eine Rechnung.
Interessantes Kostrukt.
Es handelt sich hierbei um 190,00 EUR "Tellergeld",
Tellergeld (anaog zum Korkgeld) zahlt doch derjenige, der in einen Wirtschaftsbetrieb selbstgefertigte oder extern erworbene Speisen (vermutlich Kuchen?) verzehren will. Der Caterer zahlt doch kein Tellergeld, sondern ihr an den Caterer, wenn ihr den beauftragt hattet, und parallel dazu selber noch Speisen zusätzlich angeboten hattet.
den wir Diesem in Rechnung stellen sollen.
Das Ganze ist Unfug.
Der Caterer will Geld vom Verein, dann muss der Caterer auch eine Rechnung schreiben.
Nein. Keine Pflichtangabe.
Nein. Steuernummer oder USt-ID, was der Verein aber wohl nicht haben wird. Eine Steuer-ID kann nur eine natürliche Person haben, und die gehört auf keinen Fall auf eine Rechnung. Genau genommen gehört sie überhaupt in keine öffentliche Korrespondenz, sondern auschließlich in Schreiben an das FA oder eine andere Behörde, welche selbige zwecks Identifikation erfordert.
Nein, sie erhält jeder Bürger ab Geburt von Amts wegen zugewiesen.
Nein, sie müssen lediglich einmalig sein. Eine fortlaufende Nummerierung ist nicht Pflicht.