Veräußerungsbeschränkung in Grundbuchauszug?
Ich möchte eine Wohnung kaufen, aber es gibt einen Satz zum Grundbuchauszug, Wenn ich dieses Wohnung kaufe, kann ich es später verkaufen?
4 Antworten
Das bedeutet, dass nach § 12 WEG vereinbart wurde, dass eine jede Veräußerung, abseits der genannten Ausnahmen, der Zustimmung des Verwalters der WEG bedarf. Das ist in aller Regel nur Formsache, da die Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf. Daher wird das in modernen Teilungserklärungen auch nur selten vereinbart.
Perfekte Antwort.
Bedeutet bei deinem Verkauf muss der Verwalter zustimmen. Wann der Verwalter seine Zustimmung verweigern kann, hier Möglichkeiten:
Wenn die Wohnung versteigert werden würde- hat auch der Verwalter kein Mitspracherecht mehr.
Ist praktisch nur eine Formsache. Wichtig ist jedoch, dass die Unterschriften unter dem Protokoll, welches die Wahl des Verwalters ausweisst, notariell beglaubigt sind. Sonst ist die Zustimmung des Verwalters wegen eines Formfehlers unwirksam.
Ja
Die aufgezählten Fälle treten nicht ohne dein Zutun auf.
Der Verwalter muss zustimmen.
ES sein denn du verkaufst an Herrn Mafia oder Frau Prostituiertenring persönlich
Steht doch da