Vaterschaft anerkannt von einem anderen Mann, der leibliche vater will seine rechte
Mein Lebensgefährte hat vor der Geburt des Kindes( er ist nicht der leibliche Vater) die Vaterschaft anerkannt. Der leibliche Vater besteht aber darauf ein Test zu machen. Ich möchte aber mit diesem nichts zu tun haben. Hat er irgendwelche rechte?
18 Antworten
Nein hat er nicht, wenn du dem Test nicht zustimmst wird der auch nicht gemacht. Ausserdem ist es unerheblich, denn du hast einen offiziellen Vater. Mach nen Termin beim Jugendamt, die werden ihm das selbe schreiben. Das wäre am besten, dann ist das amtlich.
Genauso ist es... Ich verstehe nicht, warum einige hier von Ihrerm persönlichem Moralempfinden auf die deutsche Rechtsprechung schließen.
man kann seinem kind nicht einfach sagen ich will ieber den als vater und deswegen hat er auch die Vaterschaft anzuerkennen und der wahre erzeuger ist mir egal. Da wirst noch dein blaues wunder erleben. Wenn er wirklich der erzeuger ist kommt er auch zu seinen Rechten. Nur sowas finde ich unterste schublade erwachsene streiten undd as ind muss voll drunter leiden!!! Denkt mal auch bei eurem hin und her daran. und warum lässt du die vater rolle nicht zu hat er sich die ganze zeit nicht drum bemüht, oder ist er vielleicht wirklich nicht der erzeuger ....?
wir wissen nicht ob er wirklich der erzeuger ist, aber er zieht das mit jeder frau so ab mit der zusammen war.
jeder (auch jedes Kind) hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer seine biologischen Eltern sind. Der leibliche Vater hat wohl kaum Rechte, wenn es einen rechtlichen Vater gibt (dafür sorgt der deutsche Gesetzgeber). Ich habe unter http://www.bj-diagnostik.de/vaterschaftstest/rechtliche-vaterschaftstest-aspekte.html (siehe pdf) eine Zusammenfassung (wenn auch ohne Gewähr) der rechtlichen Hintergründe gefunden, vielleicht hilft es Euch weiter. Ich halte nix von moralischen Belehrungen, aber das Kind sollte doch (zumindest irgendwann) wissen, wer sein biologischer Vater ist.
Was du begangen hast ist ein STRAFTATBESTAND.
Du hast zumindest Urkundenfälschung durch Falschangaben gemacht. So ein Fall war vor wenigen Monaten im Fernsehen. Da war es so, dass die Mutter von einem Asylanten 1000 Euro bekommen hat, wenn sie ihn als leiblichen Vater angibt anstatt den leiblichen Vater. Die Tochter lebte aber beim leiblichen Vater und der ist dagegen vorgegangen. Er hat Recht bekommen.
Sie haben dies ja auch nur vorgetäuscht. Wenn man in einem Sozial-Familiären Verhältnis mit dem Kind steht ( auch wenn es nicht der leibliche papa is- sondern der Lebensgefährte die Vaterschaft anerkannt hat) ist dies keine Straftat !
Er denkt ja auch nur der erzeuger zu sein, wissen tun wir es ja nicht. Aber er ist auch soeiner,wenn er mit einer frau zusammen war und die kurz darauf schwanger wurde war er immer der meinung der Vater zu sein. Was nie der fall war.er zieht das mit jeder so ab
Also, wie Du teilweise hier gelesen hast, ist die Juristische Lage klar: Wenn Du zur Zeit der Zeugung eine feste Partnerschaft hattest und dieser Partner die Vaterschaft akzeptiert hat, hat er keine Rechte. Wenn er Dein Kind ohne Dein Einverständniss auflauert, kannst Du sogar auf Unterlassung klagen.
Das mit der Moralischen Seite ist eine andere Sache, ein "Richtig" oder "Falsch" gibt es meiner Meinung nach nicht. Aber wenn Du da Sicherheit haben möchtest, mach doch heimlich selber einen Vaterschaftstest. Aber bedenke immer, dass man durch solche Aktionen evtl. schlafende Hunde weckt.