Kann mann eine Vaterschaft nach 9 Jahren anfechten?Und bekommt man den Test bezahlt?

9 Antworten

Der Vater hat 2 Jahre nach Entstehung der Vermutung, dass das Kind nicht von ihm ist, Zeit, die Vaterschaft anzufechten.

Wenn er nicht der Vater ist, geht der Test und das Verfahren zu Lasten der Mutter.

Das ist wie folgt gesetzlich geregelt...

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(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html

Du solltest also einen Anwalt aufsuchen, der Dir Näheres dazu erklären kann. Es wird gerichtlich geklärt in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren ob Dein Verdacht zutrifft.

Den Test bezahlt natürlich erst mal der, der ihn veranlasst.

Stellt sich dann heraus, dass der vermeintliche Vater , NICHT der Vater sein kann, kann er die Vaterschaft gerichtlich aufheben lassen.

Um eine Rückforderung durchzusetzen, müsste er aber BEWEISEN, dass er absichtlich getäuscht wurde.

Ich glaube wenn man 9 Jahre zu unrecht unterhalt geleistet hat ist der Vaterschaftstest bzw dessen kosten das geringste Problem.

Klar kannst du das, bezahlen tut dir den Test niemand