Vaterschaft aberkennen auf eigenen Wunsch?

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Hi,ich hab genau die selbe situration durch gemacht nur das bei mir der kindsvater sich zwar bemüht hat sich um seinen sohn zukümmern dafür aber jedes mal eine andere frau dabei hatte oder den kleinen in eine gaststätte mitnahm,unter anderm hat er mir schon angedroht den kleinen mit irgend einer person in den Libanon zuschicken wenn er etwas älter ist,er ist ein Frauen schläger,hat sogar der Richterin im Gerichtssaal gedroht ihr die Kehle durch zuschneiden wenn er den kleinen nicht bekommt.Er hat bis heute keinen Unterhalt gezahlt aber bekamm vom Gericht 2 std besuchskontakt zugesprochen. Gesetzlich kann man eine Vaterschaft nicht aberkennen auch nicht wenn das kind adoptiert werden würde,eine adoption dauert 8Mon-4Jahre und geht nur mit dem einverständnis des Vaters. Bemüh dich einfach eine gute Mutter zusein so das dein Kind einen Vater nicht missen würde. Ich hab zum Glück einen Partner der meinen Sohn so sehr lieb das er ihn als seinen sohn ansieht und mein kleiner ist sehr glücklich mit seinem Papa der eigentlich nicht der Papa ist.

bei mir läut derzeit ein verfahren weil mein ehemann automatisch als vater eingetragen wurde. er kann aber nicht der vater sein weil wir zum zeugungszeitraum schon getrennt waren. der richtige vater hat die vaterschaft schon anerkannt. trotzdem verlangt das gericht einen vaterschaftstest von meinem ex. nur wenn der negativ ist wird er als vater aberkannt... ist also nicht so einfach. das jugendamt wird dir auch nicht helfen können denn die müssen im interesse des kindes handeln und eine aberkennung ist das nicht. mir konnte das jugendamt nur helfen weil der richtige vater die vaterschaft anerkannt hat.

schuwald45  11.07.2013, 16:23

Ich denke; alles richtig. Nur die objektiv existierende Tatsache belegt die Vaterschaft. Diese zu belegen ergibt sich immer nur dann, wenn am "normal verlaufendem Entwicklungsprozess" Zweifel angemeldet werden. Diese Zweifel können dann auch nicht durch subjektive "Anerkennungen" - von welcher Seite auch immer - aus der Welt geschafft werden. Daher ist trotz Anerkennung einer Vaterschaft der objektive Nachweis erforderlich, damit diese "objektive Vaterschaft" dann auch mit allen Folgen für das ganze Leben der Beteiligten Rechtskräftig werden kann. Ich hoffe, man kann mir folgen und ich hoffe auch, dass ich Recht habe!

Also: Zuerst einmal etwas ganz Prinzipielles: In "Gute Frage" wirst Du Dich schon mit dem "Bauchgefühl" der Community-Mitglieder zufrieden geben müssen. Diese werden natürlich bestrebt sein, ihre Kenntnisse und ihr Wissen so fundiert, wie möglich zu untermauern aber eine "rechtlich verbindliche Aussage" wirst Du hier nicht erwarten können und dürfen. Ganz einfach deshalb, weil es in Deutschland verboten ist "Rechtsauskunft" durch Laien zu erteilen bzw. unentgeltlich und verbindlich im Internet zu veröffentlichen. Und nun zum nächsten "Rechtsfall": Objektiv existierende Tatsachen kann man nicht per Gesetz aus der Welt schaffen. Leibliche Vaterschaft ist eine solche Tatsache und daher nicht abschaffbar. Eine andere Frage ist, ob er denn auch wirklich der leibliche Vater ist (?). Mich bringt Deine Aussage, dass er "... die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt hat", zur Frage: Was heißt "anerkannt hat"? Gabe es denn zu dieser Zeit eine Frage diesbe-züglich, die zu einer ausdrücklichen Vaterschaftsanerkennung des Betroffenen geführt hat? Für mich macht es immer noch einen kleinen Unterschied, ob einer die "Vaterschaft anerkennt" oder ob er auch ganz objektiv (also nachgewiesen) der Vater ist. Wenn letzteres in Frage steht, wäre dies die einzige Chance, dass Du Dein Ziel erreichen könntest. Dazu müsste jedoch ein Vaterschaftstest mit negativem Ausgang vorliegen - sprich: Der Betroffene müsste ganz objektiv nicht der leibliche Vater sein. Was dies nun allerdings für moralisch-ethische Relevanz für Dich hätte, dies musst Du selbst abwägen. Aber ich möchte hier keine Wertungen provozieren, sondern nur diese einzige Chance (wie ich es sehe) darstellen.

die Vaterschaft wird nicht aberkannt aber das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nein, das geht nicht. Du kannst Dich aber auch noch mal hier erkundigen: www.treffpunkteltern.de