darf mein Lebensgefährte mit meinem Kind zum Arzt?
Hallo
die Frage sagt ja eigentlich alles darf mein Lebensgefährte mit meinem Kind zum Arzt sofern ich ihm ne Vollmacht schreibe und sich ggf auch auf sie Krank schreiben lassen?? Ich habe diese Woche IHK Prüfung, mein Lebensgefährte hat mir angeboten auf die Kleine aufzupassen damit ich gehen kann ich weiss aber halt nicht ob das geht da er ja nicht der vater ist also gerade wegen dem Krankschreiben????
8 Antworten
soweit ich weiß geht das wenn er eine Vollmacht von dir hat
als meine Kinder mit ihren Großeltern im Urlaub waren haben wir ihnen auch eine Vollmacht von uns sowie die Krankenkarten mitgegeben. Da hat alles reibungslos funktioniert.
am besten beim arzt anrufen und die sachlage klären, eine vollmacht mitgeben.
ob er sich des kindes wegen krankschreiben lassen kann weiss ich nicht, jedoch, wenn ihr eine gute beziehung habt könnte er auch, euch zu liebe, urlaub nehmen....
alles gute, daumen drück für die prüfung....;-)
Grundsätzlich darf jeder dein Kind zum Arzt bringen. Karte der Krankenkasse mitgeben und fertig. Eine AU bekommt er nur, wenn es sein Kind ist. Also, lieber Urlaub nehmen, oder beim Arbeitgeber fragen, ob er sich unbezahlt freistellen lassen kann. Alles andere gefährdet nur seinen Arbeitsplatz. Viel Glück bei der Prüfung.
Er selbst kann sich nicht krank schreiben lassen, wenn dein Kind krank ist. Da muss er sich schon Urlaub nehmen. Aber selbstverständlich kann er mit deiner Vollmacht mit dem Kind zum Arzt gehen.
er darf sie auch ohne vollmacht zum arzt begleiten.