Vaterschaft als leibliches Kind aberkennen lassen?
Es geht nicht darum, dass ich selbst ein Kind hätte. Sondern dass ich, als Kind selbst, die Vaterschaft von meinem ,,Erzeuger'' aberkennen lassen will.
Er hat mich als Kind misshandelt und verprügelt und wir haben bis heute nie ein positives Verhältnis gehabt. Aber das gehört nicht hier her. Jedenfalls bin ich mir sicher und es ist nicht irgendeine Phase. Ich habe ihn nie als einen Vater sehen können und werde es niemals, genauso wenig, wie er mich je als sein Kind gesehen hat.
Ich habe genug Gründe, wohl auch vor Gericht, falls es dazu kommen sollte. Denn ich habe bereits von Psychotherapeuten die Unterstützung meinen Nachnamen ändern zu lassen, um nicht mehr denselben wie die Person tragen zu müssen. Meine Frage nun ist, ob es möglich ist, eine Vaterschaft vollkommen aberkennen zu lassen, so das kein Vater mehr in meiner Geburtsurkunde steht und ich offiziel keinen habe, auch wenn er biologisch bekannt ist?
8 Antworten
Das geht nicht, aber du könntest dich adoptieren lassen. Allerdings muß, soweit ich informiert bin, der leibliche Vater der Adoption zustimmen.
doch da gibts ein minimales schlupfloch, dass erwachsene im status wie minderjährige adoptiert werden können, wenn zwischen dem adoptierten und dem annehmenden seit frühester kindheit ein eltern-kind-verhältnis besteht. so stehts da irgendwo im gesetz. extrem selten, aber möglich.
Das nennt sich dann im Juristendeutsch Volladoption eines Volljährigen mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption. siehe hierzu das BGB
nein natürlich kannst du das nicht tun. er ist dein biologischer und rechtlicher vater und wird für immer in der geburtsurkunde stehen.
eine aberkennung wäre nur möglich, wenn ein anderer die vaterschaft beansprucht dann kannst du oder der eventuelle biovater die vaterschaft anfechten, sofern du noch kind bist, deine mutter und der rechtliche vater...wie auch immer, eine andere möglichkeit gibt es nicht.
eine namensänderung ist nur dann möglich, wenn du bspweise schaden davon trägst, weil du adolf h. oder clair grube etc heißt. nur weil du misshandelt wurdest, ergibt sich kein grund für eine namensänderung. auch hier gilt, bist du unter 18 bedarf es der zustimmung deines vaters. bekommst du die nicht, kannst du das vergessen. als erwachsener geht das nur noch, wenn du heiratest.
Nein, das geht nicht.
Wenn er in vorwerfbarer Weise Dir den Unterhalt vorenthalten hat, dann musst Du später für ihn auch keinen Unterhalt zahlen.
Das geht leider nicht. Ein Vater oder sagen wir dein Erzeuger wird immer dein Vater bleiben. Egal ob er irgendwo steht. Was du machen kannst dich adoptieren lassen aber auch dann bleibt er dein leiblicher Vater. Ich verstehe dass es für dich schlimm ist und wünsche dir alles gute
Nur bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen. Die wiederum können sich aber nicht adoptieren lassen, sondern werden eben zur Adoption von den Eltern "freigegeben".
Eine Erwachsenenadoption entläßt einen aber nicht, aus den sozialen Pflichten den leiblichen Eltern gegenüber, meines Wissens nach. Aber vielleicht kennt sich da ja jemand besser aus als ich.