Vaterschaft ändern

3 Antworten

Da muß ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingereicht werden. Das kannst Du machen. Beantrage dieses beim Familiengericht. Alles weitere kann Dir dann Dein Anwalt erklären.

Wie kann es einem erst später auffallen, dass ein Kind von jemanden anderen sein kann? Zwei Kuckucksmütter - ähnlich Deiner Situation - haben im Kuckucksvaterblog ihre Geschichtenveröffentlicht. Vielleicht hilft Dir das ein oder andere, mit Deiner Situation umzugehen. Eine davon titelt unter "Kuckucksmutter wider Willen" http://kuckucksvater.wordpress.com/2011/08/23/kuckucksmutter-wider-willen-anatomie-einer-kuckucksgeschichte/

Hera2905 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 19:28

Ich denke, ich habe das vorher verdrängt :-(

lenny2011  20.09.2012, 03:10
@Hera2905

Hallo Hera, Deine Aufrichtigkeit finde ich toll. Nicht jeder hat den Mut dazu. Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, ist es ungleich schwerer die Dinge wieder gerade zu rücken. Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

Hera2905 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 21:31
@lenny2011

Das wird auch nicht leicht werden, aber für meinen kleinen Schatz werde ich das durchstehen. Es geht hier schließlich nicht nur um mein Gewissen, sondern in erster Linie um den kleinen Fratz und seine Zukunft. Ein Kind sollte wissen, wer sein Vater ist und egal was passiert, es sollte die Möglichkeit haben, seine Eltern beide zu kennen und auch zu lieben. Ich habe vielleicht selber etwas Zeit gebraucht, aber hoffe, dass ich noch rechtzeitig das Ruder umdrehen kann und das Boot in die richtige Bahn lenken kann!!!

Das Standesamt kann da rein gar nichts machen. Der vermeintlich falsche Mann ist zwar als Vater eingetragen, er ist und bleibt aber bis zum Beweis des Gegenteils der rechtliche Vater des Kindes. Wie lenny2011 oben schreibt, musst du die Vaterschaft anfechten und zwar beim zuständigen Familiengericht. Dafür wird eine einfache Erklärung nicht ausreichen, der Richter wird einen Vaterschaftstest zumindest in Erwägung ziehen, wenn er halbwegs verantwortungsvoll handeln möchte. Wenn Ihr euch alle drei in der Sache jedoch einig seid, ist es billiger, den Test privat zu machen mit Einverständnis aller Beteiligten und erst dann die Anfechtung einzureichen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Was macht dich denn so sicher, dass der eine und nicht der andere der leibliche Vater deines Kindes ist? Also, erstmal Fakten ranschaffen, dann die rechtliche Vaterschaft aufheben lassen. Im Übrigen hat der Scheinvater theoretisch Ansprüche gegen den leiblichen Vater, da er zu Unrecht Unterhalt für sein "Kuckuckskind" bezahlt hat. Auch das sollte man im Auge haben.

Hera2905 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 20:16

Das ist deutlich zu sehen. Eigentlich haben es auch alle gesehen, nur ich habe es vielleicht nicht sehen wollen. Ich weiß es nicht. Jedenfalls möchten wir alles ins Reine bringen und dem Kleinen doch noch gute Eltern werden.

hansscheinvater  19.09.2012, 20:24
@Hera2905

Das seid oder werdet ihr bestimmt und euer Bestreben noch rechtzeitig reinen Tisch zu machen ist euch wirklich hoch anzurechnen. Ich hoffe, dass auch der momentane rechtliche Vater mit der Situation zurecht kommen wird (???) ...

Frag das Standesamt. Das ist deren Job

hansscheinvater  19.09.2012, 20:08

Einspruch: Das ist Sache des Jugendamtes bzw. des zuständigen Familiengerichts.

Hera2905 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 18:25

Ich wollte mich ja auch erst einmal über Erfahrungen anderer erkundigen. Ist das jetzt schlimm???? Aber danke für den Tip!!!!

Glienicker  19.09.2012, 18:29
@Hera2905

Dort sagt man dir auch, ob eine einfache Erklärung des tatsächlichen Vaters reicht oder ob ein medizinischer Vaterschaftstest nötig ist.

Hera2905 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 18:33
@Glienicker

Achso, ja, danke schön. Ich werde mein Glück da morgen dann mal versuchen. Auf die Idee, eine einfache Erklärung könnte eventuell ausreichen, wäre ich nicht gekommen.