Kann ich als Kind meine leibliche Mutter aberkennen lassen?
Hallo :) ich bin 20 Jahre alt und möchte meine leibliche Mutter aberkennen lassen . und ich würde mich gerne von der Lebenspartnerin meines Vater adoptieren lassen . würde das überhaupt gehen ? und ja wie ?
danke im voraus :)"
4 Antworten
deine leibliche mutter bleibt deine leibliche mutter.
natürlich kannst du dich trotzdem von der partnerin deines vaters adoptieren lassen.. aber mal ganz ehrlich. du bist 20j alt.. was bringt dir das da noch? wenns so schlimm ist, schliess einfach mit deiner mutter ab und fertig. du bist schliesslich erwachsen und in keiner weise auf sie angewiesen oder sonstiges
mein mann hat auch ohne einwilligung des leiblichen vaters meines sohnes, meinen sohn adoptiert.
(gott, was für ein satz)
ich habe ja schon damit abgeschlossen ,schon seid 4 Jahren , nur ich möchte es nicht auf meinem papieren stehen haben ....es ist kompliziert . und ja da hast du recht ich bin nicht mehr auf sie angewiesen. und ich möchte nicht das irgendeine Frau in meinem papieren als Mutter steht. als ich 10 war hat mich mein Vater nur noch großgezogen und hat eigentlich das alleinige Sorgerecht für mich
Nein. Du kannst deine Mutter nicht aberkennen lassen. Nicht gegen ihren Willen. Nur wenn sie in die Adoption einwilligen würde...
das wird schwierig das würde sie nie machen und da einwilligen... kann man irgendwas gegen machen? ich mein es ist ja mein wunsch... und da ich ja schon volljährig bin .... kann ich das dann nicht bestimmen?
Ah, du bist volljährig! Dann brauchst du keine Zustimmung deiner Eltern. Dann musst du und die Freundin deiner Mutter einen notariell beglaubigten Antrag an das Familiengericht stellen.
Erwachsenen Adoption ist machbar, aber Du bleibst weiterhin mit Deiner echten Mutter verbunden, mußt ggf. wenn die Mütter dann Pflegefälle sind für beide aufkommen
Nein. da deine leibliche Mutter immer deine leibliche Mutter bleibt.
"natürlich kannst du dich trotzdem von der partnerin deines vaters adoptieren"
Nein. Falsch. Ohne EInwilligung der leiblichen Mutter nicht möglich.