Vater wirft Sohn raus, welche Hilfen kann er bekommen?
keine Wohnung u. noch keine Ausbildung? Sohn möchte von SH nach HH, grössere Chance Wohnung/ Ausbildung? Ist das machbar, sinnvoll?An wen muss er sich wenden? Letztes Jahr Schule beendet, wird 19 und Jobs z. Zt
7 Antworten
Mit der Volljährigkeit hat er keinen Anspruch mehr in der elterlichen Wohnung zu verbleiben. Macht er keine Ausbildung, dann gibt es keinen Unterhalt von den Eltern.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind zwar die Eltern zuständig bis das Kind 25 ist, aber nach BGB hat das Kind eben keinen Anspruch, da es keine Ausbildung macht.
Unter engen Voraussetzungen zahlt das Jobcenter dennoch die eigene Wohnung. Dann nämlich, wenn es extreme Probleme Zuhause gibt. Und die gibt es beim Rauswurf ja offensichtlich.
Also sollte er zum Jobcenter gehen und da die Möglichkeiten ausloten. Zudem sollte er sich arbeitslos melden (bis 21) oder Ausbildung suchend (bis 25). Dann läuft auch das Kindergeld weiter an die Eltern (wenn sie es denn beantragen bzw. beantragt haben ab 18).Wenn eine Meldeadresse vorhanden ist, dann kann auch ein Abzweigungsantrag gestellt werden bei der Kindergeldkasse. Dort wird dann geprüft ob das Geld direkt ans Kind ausgezahlt werden kann.
Wenn er beabsichtigt nach HH zu ziehen, sollte er vorab dort beim Jobcenter anrufen! Denn eine Wohnung ist ja auch nicht gerade einfach zu bekommen...
Hat er denn überhaupt schon Bewerbungen geschrieben? Auf jeden Fall gut aufbewahren und auch vor allem die Absagen. Das gilt nachher als Nachweis für das Kindergeld.
In erster Linie muss er ja erstmal eine Bleibe finden. Vielleicht kann da auch das Jugendamt mit Adressen helfen.
Wer bist Du - der Vater oder der Sohn?
Die Eltern haben finanziell für ihre Kinder aufzukommen, bis diese 25 sind. Ausnahmen kann es geben - da muss dann wohl das Jugendamt etwas schriftlich verfassen und vorher prüfen. Einfach so "rauswerfen" geht nicht, denn die "Kinder" - obwohl schon 18 - können ihre Eltern verklagen. Große Sprünge sind da dennoch nicht drin: Was in HH machbar ist, wird recht klein sein! Öffentliche Gelder gibt es nicht, so viel ich weiß.
Doch die Eltern sind gegenüber ihren Kindern bis diese 25 Jahre sind unterhaltspflichtig. Oder wenn sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, dann auch vor dem 25. Lebensjahr nicht mehr. Es gibt auch Ausnahmen wo die Eltern bis zum 27. Lebensjahr der Kinder unterhaltspflichtig sind.
Und woher hast Du Dein Wissen? Ich weiß es vom Amt direkt.
nein, eltern sind ihren kindern ab 18 nur unterhaltspflichtig, wenn diese in ausbildung oder schule sind und nur dann. ist kind mit 18 nicht in der schule oder in ausbildung, dann fließt kein cent. während der ausbildung fließt solange unterhalt wie die ausbildung dauert, dass kann bis 22 sein, dass kann auch bis 30 sein - gerade wenn an die ausbildung ein anschlussstudium folgt etc.
im oben beschriebenen fall sind die eltern nicht unterhaltspflichtig. kind hat anspruch auf sozialleistungen und vermittlung für arbeit und ausbildung.
Grundsätzlich sind die Eltern zwar unterhaltspflichtig. Aber nicht wenn sich Sohnemann um keine Ausbildung bemüht und "nur Nebenjobs" macht.
Ansprechpartner für weitere Vorgehensweise ist hier das Jugendamt
ne das jobcenter ist hier der schnellere ansprechpartner, sohn ist volljährig und kann leistungen beantragen. www.elo-forum.org ist vielleicht ein guter anlaufpunkt für sohn
Er sollte sich an das Jugendamt bzw. an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
sohn muss sich einen job suchen, unterkunft und dann beginnen zu sparen. dann kann sohn irgendwann umziehen in den ort seiner wahl. in der zwischenzeit kann sohn anfangen eine ausbildung zu suchen. beantragen kann er alg2. mehr hilfen gibts nicht
Alg2 ist absolutes Wunschdenken ;)
Während einer Ausbildung gibt es Hartz 4? Und das unter 25? Woher weißt Du das?
er ist nicht in ausbildung derzeit, also gibts auch keinen unterhalt. da vati sohn vor die tür setzt, gesetzt hat - hat sohn anspruch auf alg2. der u25 passus fällt in dem fall weg. woher ich das weiß - lesen und tägliches procedere darin.
Erkläre mir den Passus. Das interessiert mich jetzt persönlich! Meines Wissens nach ist da nix mit AlG II unter 25.
es gibt zwei konstellationen: kind verlässt von sich aus ohne einwilligung der eltern. es bekommt maximal den regelsatz aber keine kdu gezahlt und keine zusicherung der wohnung.
zweiter fall wie hier: kind wird rausgeworfen, hat kein einkommen und keine ausbildung. somit ist es bedürftig und hat anspruch auf soziale leistungen. es entfällt der passus u25 und er bekommt vollen regelsatz, volle kdu, erstausstattung, kautionsdarlehen etc. unterhaltspflicht kickt erst dann eventuell wieder ein, wenn kind in ausbildung oder schule ist
das ist falsch. eltern müssen für ihre kinder nicht aufkommen bis sie 25 sind. wo du diese phantasiezahl her hast ist eine gute frage, aber eben falsch.
eltern müssen für ihre kinder aufkommen wenn sie in ausbildung oder vollzeitschule sind. hier bei sohn ist das nicht der fall. somit liegt derzeit keine unterhaltspflicht vor. einer klage sehen die gemütlich entgegen und lächeln bei klageabweisung an der tür.
die einzige möglichkeit die sohn derzeit hat ist leistungen auf alg2 zu stellen und sich zügig um arbeit zu bemühen, egal was, damit er seinen lebensunterhalt selbst bestreiten kann. gleichzeitig kann er dann auch nach ausbildungen ausschau halten und sich bewerben.
bis er wieder in ausbildung ist, hat er keinen anspruch an die eltern.