Erhält 18jähriger mit Mini Job noch Unterhalt vom Vater?

2 Antworten

Ihr seid derzeit nicht unterhaltsverpflichtet. Deine erbrachten Leistungen sind freiwilliger Natur!

Da er die Schule geschmissen hat und sich derzeit nicht in einer Ausbildung befindet, muss er seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.

Im übrigen sind ab 18 beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, wenn noch ein Unterhaltsanspruch besteht.

Alleine die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz reichen nicht aus. Denn dafür benötigt er kaum den ganzen Tag und kann (theoretisch) auch einen Vollzeitjob machen. Und genau damit argumentiert sein Vater und das auch zu Recht.

Sobald euer Sohn einen Ausbildungsplatz gefunden hat (oder sich doch entschließt die Schule zu beenden),lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf. Dann muss allerdings auch mal genau berechnet werden wer was zahlen kann und muss und eigenes Einkommen (Ausbildungsgehalt bis auf 100 Euro) werden hier angerechnet.

Das Kindergeld beziehst du derzeit ja weiter, oder? Und der Kindergeldkasse wurde der Schulabbruch gemeldet? Dein Sohn soll sich arbeitslos melden bzw. Ausbildung suchend.

Penumbra40 
Beitragsersteller
 05.04.2021, 18:35

Danke habs befürchtet. Er hat sich arbeits- bzw arbeitslos gemeldet. Somit erhalten wir auch noch Kindergeld richtig?

Kessie1  05.04.2021, 18:45
@Penumbra40

Arbeitslosmeldung bis 21 berechtigt weiterhin zu Kindergeld. Da musst du dann allerdings den Antrag für stellen. Geht auch online...

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Es war etwas unglücklich die Schule zu schmeißen. Aber nun ist das Kind leider in den Brunnen gefallen. Damit er dich nicht finanziell zu sehr belastet, solltest du ihm nahe legen sich einen Vollzeitjob zu suchen. Oder eben von den 450 Euro etwas Zuhause abgeben... Und vielleicht hat er ja Glück und findet noch einen Ausbildungsplatz in diesem Jahr. Dann muss errechnet werden ob darüber hinaus noch Unterhalt zu zahlen wäre und wenn ja, von wem wieviel.

Bis 21 kann er zum Jugendamt gehen und dort um Hilfe bei der Berechnung bitten. Ihr müsst dann Beide die Einkommensunterlagen einreichen. Auch gegenseitig habt ihr einen Anspruch darauf die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen!

Penumbra40 
Beitragsersteller
 09.04.2021, 09:49
@Penumbra40

DAnke für den Link und die guten Tipps. LG

Der Vater wird vermutlich argumentieren, dass er sich nicht um seine Ausbildung schert und schließlich schon Geld verdient. Gerichte urteilen dazu sehr verschieden. Da die Situation ja neu ist und nicht schon jahrelang besteht, gibt es Grund zu der Annahme, dass ihr eine Klage gewinnen würdet. Aber eigenes Geld wird natürlich angerechnet. Bei eigenem Auto klingt auch nicht, als wäre das zu knapp...