Erhält 18jähriger mit Mini Job noch Unterhalt vom Vater?
Hallo, habe eine komplexe Frage, die keiner so richtig beantworten kann und deshalb suche ich eine fast rechtsverbindliche Antwort dazu. In Corona Zeiten einen Anwalt zu fragen, naja...
Mein Sohn, 18 hat in der 12 , Klasse das Abi geschmissen und die Schule selbständig verlassen. Nun macht er einen Mini Job 3 mal die Woche bis zum Finden einer Ausbildung. Parallel ist er AUSBILDUNGSSUCHEND gemeldet'! WIR als Eltern sind doch trotzdem unterhaltspflichtig oder nicht? Ich bin alleinerziehend mit ihm (er wohnt bei mir) und ebenso von mir... sorry er bekommt einen vollen Kühlschrank, Logi, Strom, Wasser usw. mal von der Reinigung der Wäsche abzusehen. Ich bin auch nur Teilzeit berufstätig. Sein Her Vater zahlt (seit Abgang der Schlule) für ihn 0 € ! Sein Argument, da er sich in keiner Ausbildung oder Schule oder Praktikum befindet. Vom Jugendamt erhielt ich die Auskunft, mein Sohn müsse ca. 20 Bewerbungen nachweislich um einen Ausbildungsplatz vorweisen. Das ist utopisch, wäre aber machbar. Nun ist das Argument, das er NICHTS macht, komplett falsch. In diesem Fall, wäre der Unterhalt wegzustreichen. Er geht arbeiten und hat doch somit auch Rechte! Er geht arbeiten, um sein Auto zu unterhalten und seine weiteren persönlichen Bedürfnisse zu zahlen. ICH zahle also gewissermaßen Unterhalt weiter (in Form von Kost und Logi) und sein Vater zahlt 0 €! Wie passt das zusammen?
Danke für Eure Antwort.
LG
2 Antworten
Ihr seid derzeit nicht unterhaltsverpflichtet. Deine erbrachten Leistungen sind freiwilliger Natur!
Da er die Schule geschmissen hat und sich derzeit nicht in einer Ausbildung befindet, muss er seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Im übrigen sind ab 18 beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, wenn noch ein Unterhaltsanspruch besteht.
Alleine die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz reichen nicht aus. Denn dafür benötigt er kaum den ganzen Tag und kann (theoretisch) auch einen Vollzeitjob machen. Und genau damit argumentiert sein Vater und das auch zu Recht.
Sobald euer Sohn einen Ausbildungsplatz gefunden hat (oder sich doch entschließt die Schule zu beenden),lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf. Dann muss allerdings auch mal genau berechnet werden wer was zahlen kann und muss und eigenes Einkommen (Ausbildungsgehalt bis auf 100 Euro) werden hier angerechnet.
Das Kindergeld beziehst du derzeit ja weiter, oder? Und der Kindergeldkasse wurde der Schulabbruch gemeldet? Dein Sohn soll sich arbeitslos melden bzw. Ausbildung suchend.
Arbeitslosmeldung bis 21 berechtigt weiterhin zu Kindergeld. Da musst du dann allerdings den Antrag für stellen. Geht auch online...
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Es war etwas unglücklich die Schule zu schmeißen. Aber nun ist das Kind leider in den Brunnen gefallen. Damit er dich nicht finanziell zu sehr belastet, solltest du ihm nahe legen sich einen Vollzeitjob zu suchen. Oder eben von den 450 Euro etwas Zuhause abgeben... Und vielleicht hat er ja Glück und findet noch einen Ausbildungsplatz in diesem Jahr. Dann muss errechnet werden ob darüber hinaus noch Unterhalt zu zahlen wäre und wenn ja, von wem wieviel.
Bis 21 kann er zum Jugendamt gehen und dort um Hilfe bei der Berechnung bitten. Ihr müsst dann Beide die Einkommensunterlagen einreichen. Auch gegenseitig habt ihr einen Anspruch darauf die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen!
DAnke für den Link und die guten Tipps. LG
Der Vater wird vermutlich argumentieren, dass er sich nicht um seine Ausbildung schert und schließlich schon Geld verdient. Gerichte urteilen dazu sehr verschieden. Da die Situation ja neu ist und nicht schon jahrelang besteht, gibt es Grund zu der Annahme, dass ihr eine Klage gewinnen würdet. Aber eigenes Geld wird natürlich angerechnet. Bei eigenem Auto klingt auch nicht, als wäre das zu knapp...
Danke habs befürchtet. Er hat sich arbeits- bzw arbeitslos gemeldet. Somit erhalten wir auch noch Kindergeld richtig?