Arbeitslos nach schulischer Ausbildung mit eigener Wohnung?

4 Antworten

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Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, sind dir deine Eltern in der Regel nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

In einer schulischen Ausbildung hättest du nur dann Anspruch auf ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) wenn du ab deiner persönlichen Arbeitslosmeldung innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen könntest und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen würdest.

Es müssten also im besagten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Sollte das nicht der Fall sein, dann würde in eurem Fall sicher nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) Sozialleistung vom Jobcenter in betracht kommen, denn für Wohngeld muss man ein Mindesteinkommen von 80 % des SGB - ll ( ALG - 2 ) Bedarfs erreichen und das wird mit 600 € Netto und 204 € Kindergeld nichts werden, wenn da keine anderen Einkommen dazu kämen.

Wie hoch ist denn die gesamte Warmmiete ?

Selbst wenn ihr vom Jobcenter als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) eingestuft werden solltet, was normalerweise in eurem Fall erst nach 1 Jahr passieren dürfte, sollte ein Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.

Denn deinem Freund und dir würden dann als Bedarf zumindest derzeit jeweils 382 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen + die halbe Warmmiete.

Bei 600 € Netto Vergütung sollte dein Freund um die 750 € Brutto haben, darauf würde dann sein Freibetrag nach § 11 b SGB - ll berechnet, dass wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Ihm würden dann bei 750 € Brutto 230 € an Freibetrag zustehen, dieser würde dann theoretisch von seinen 600 € Netto abgezogen, es blieben dann max.um die 370 € anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu käme dann sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld von derzeit min.204 €.

Er würde dann auf max.um die 574 € anrechenbares Einkommen kommen, davon ginge dann in einer BG - zunächst sein eigener Bedarf ab, also zunächst die 382 € Regelbedarf + 50 % von der Warmmiete.

Nur wenn dann noch ein Überschuss vorhanden wäre, dürfte das Jobcenter diesen auf deinen Bedarf anrechnen, würdet ihr noch als WG - durchgehen, dann wäre das Einkommen des Freundes erst mal nicht relevant und der Regelbedarf läge dann bei derzeit 424 € + 50 % von der Warmmiete, dein KK - Beitrag würde dann auch übernommen.

railan  15.07.2019, 09:55

Jemand muss ja wenigstens mal "Danke" und "Hilfreich" sagen, wenn du dir schon so viel Mühe machst!

isomatte  08.08.2019, 11:38

Danke dir für deinen Stern !

Wenn du dich arbeitssuchend meldest, steht dir ggf Kindergeld zu.

Zu anderen möglichen Leistungen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Snoozy87 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 15:51

Dankeschön

1Wintertraum  02.07.2019, 16:00
@Snoozy87

Nochmal zum Kindergeld:

Kind arbeitslos
Ist das Kind ohne Beschäftigungsverhältnis bei der Agentur für Arbeit oder einem vergleichbaren für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als arbeitssuchend gemeldet, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Zu beachten ist, dass ein Mini-Job sprich, eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatseinkommen von nicht mehr als 450 Euro den Anspruch auf Kindergeld nicht ausschließt.
Sollte das zu berücksichtigende Kind bereits seinen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen vergleichbaren und anerkannten Dienst abgeleistet haben, so wird für diese Zeit das Kindergeld über das 21. Lebensjahr hinaus gezahlt.

du kannst das hier auf dieser Seite nachlesen:

https://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder/

JobcenterTycoon  02.07.2019, 16:05
@1Wintertraum

Das Kindergeld steht aber den Eltern zu, nicht dem Kind. Man müsste sich das Kindergeld also mit einem Abzweigungsantrag abzweigen lassen wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen.

1Wintertraum  02.07.2019, 16:06
@JobcenterTycoon

Da hast du vollkommen recht. aber es gibt ja durchaus immer wieder Kinder, die in Heimen groß geworden sind und keinen Kontakt zu ihren Eltern haben, oder wo die Eltern schlicht unauffindbar sind. Da gibt es schon Wege, eine Auszahlung an einen selbst zu erreichen.

1 Melde dich arbeitslos und arbeitssuchend damit ist Dan auch deine Krankenversicherung abgedeckt.

2 du kannst zb eine Aufstockung für die miete beim Jobcenter beantragen aber das einkommen deines freundes wird da auch mit berücksichtigt und jedes deiner einkommen.

Dir dürfte nach Abschluss deiner Ausbildung alg 1 zustehen wen du dort nichts verdient hast steht dir leider nur alg2 zu.

Mit bestandener Prüfung steht dir kein Kindergeld mehr zu.

Da bleibt wohl nur Hartz-IV, weil Arbeitslosengeld 1 gibt es ja keins.

Snoozy87 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 15:55

Das ist klar, aber wie sieht es bspw. mit Wohngeld aus?