Dürfen Eltern ihr minderjähriges Kind rauswerfen?
Hallo, und zwar geht es um eine Freundin von mir. Sie ist 16 und wohnte bis vor kurzen noch bei ihrer Mutter und ihrem Stiefvater. Nur die Mutter hat das Sorgerecht, dem Stiefvater gehört das Haus. Sie hat mir schon oft von Problemen mit ihm berichtet.
Vor kurzem sagte er ihr sie solle sich "aus seiner Familie verpissen" und meinte "Wenn du noch einmal nachhause kommst bring ich dich um."
Sie hat erstmal Obdach bei einem gemeinsamen Freun gefunden. Ich mache mir Sorgen um sie, hab ihr auch schon geraten sich an das Jugenamt oder einen Familientherapeuten zu wenden. Das möchte sie aber nicht.
Darf ihr Stiefvater sie einfach rausschmeißen? Und was kann sie jetzt tun, sie verdient in iherer Ausbildung sehr wenig, das würde nichteinmal für eine Wohnung reichen. Allerdings mache ich mir auch sorgen, dass er ihr etwas tut, wenn sie zurückkommt... Habt ihr Ideen?
13 Antworten
Der Stiefvater darf sie wohl rein rechtlich rauswerfen. (Ich rede nicht vom moralischen Standpunkt) . Er ist nicht mit ihr verwandt, hat kein Sorgerecht, hat sie nicht adoptiert (oder?) und ihm gehört das Haus.
Die andere Seite ist - die Mutter ist für das Wohlergehen der minderjährigen Tochter rechtlich verpflichtet und müßte dann wohl mit der Tochter in eine eigene Wohnung ziehen.
Abgesehen davon scheint das Familienkonstrukt Muter/Tochter nicht zu funktionieren, denn ich kenne keine Mutter, die ihren Lebenspartner über ihre Tochter stellt. Jugendamt ist die Anlaufstelle schlechthin in diesem Fall.
Vielleicht sollte Deine Freundin auch gar nicht dort wohnen ....
geh mal mit ihr zusammen zum Jugendamt und lass Dich / sie beraten.
Diese von Dir beschriebenen Zustände sind ja nun wirklich keine Basis für ein "gutes Elternhaus"!
Alles Gute, LG
Rauswerfen dürfen sie nicht, aber in eine Heimunterbringung stecken. Sie sollte mit ihrer Mutter reden und zur polizei gehen. Es gibt Juigendeinrichtungen für Mädchen, die zuhause nicht willkommen sind.
Bestimmen kann das nur die Mutter. Die solte sich vor ihr Kind stellen.
Ihre Mutter hat eine Aufsichtspflicht bis sie 18 ist und da sie mit dem deppen verheiratet ist,geht das eigentlich nicht.Was sagt denn ihre Mutter dazu?
Im großen u ganzen da wo sie jetzt wohnt lebt Sie illegal . Hat sie den auch das Geld für Lebensmittel sonst kann der/ die auch sagen so geht s nicht weiter Du mußt gehen u dann ... . Warum geht sie nicht zum Jugendamt - kann es vill sein das sie sich nicht an Weisungen von ihm gehalten hat . Das er ihr verboten hat Leute mitzubringen u Sie trotzdem mal ein Tag meinte ach in meinem Zimmer können wir feiern u Musik . Dann vill auch Alkohol u da sie minderjährig ist darf sie sich nicht über Verbote hinwegsetzen . Sie muß ja mit dem Stiefvater streit haben oder das sie ihn ignoriert bzw sich über seine Weisungen hinwegesetzt hat . Sonst ohne Grund hätte er diese Worte nicht gesagt u. dann im streit . Jetzt geht s darum entweder wendet sie sich ans Jugendamt sollte aber auch sagen wieso es dazu kam oder mit ihrer Mutter treff im Caffee u. besprechen . Falls Sie doch wieder zurückkann muß sie mindestens 2 Jahre sich an Regeln halten u. der Stiefvater wird auch Vorgaben machen . Helfen kann ihr auch Seelsorge oder Tel.seelsorge anonyme Gesprächeb.
Ihr Stiefvater mishandelt sie seit sie klein war und hat schon drei mal versucht sie zu erwürgen. Sie hat nichts verbotenes gemacht, sie ist brav wie ein Lamm.
Tja dann scheint die Fam. situation so zu sein das der Stiefvater die Macht hat vill wenn er laut wird wie hat sie Streite erlebt verliert er die Beherrschung ist er eher cholerisch u die Mutter wird sich nicht widersetzen oda davor stellen Sie kennt die Schwierigkeiten . Sie sollte den Mut haben zur Jugendberatungsstelle, Diakonie od Caritas zu gehen HILFE einfordern - sie könnte doch auch in betreutes Wohnen kommen u das Kindergeld wird nicht mehr an die Mutter ausgezahlt ( bekommt sie von ihr Taschengeld ) sondern sie bekommt ihr zustehendes Taschengeld .
ABER SIE MUSS HILFE ANFORDERN u. sich helfen lassen .
Da ist das JA zwischengeschaltet.