Mein Sohn wurde wegen Betrugs vom Arbeitsamt angezeigt, er hatte angeblich eine Arbeitsstelle nicht angegeben?

6 Antworten

Es ist nicht die Aufgabe vom AG - die Beschäftigungsaufnahme deines Sohnes dem Jobcenter mitzuteilen,die müssen ihn nur ordnungsgemäß anmelden und Abgaben leisten !

Das ist Aufgabe deines Sohnes ( Mitwirkungspflicht ) die Beschäftigung vor Beginn dem Jobcenter mitzuteilen und wenn er das nicht gemacht hat,dann hat er zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen,dass Jobcenter kann aber auch Sozialbetrug unterstellen und dann kommt zur Rückzahlung von zu unrecht bezogenen Leistungen noch eine Anzeige und eine Strafe auf ihn zu.

haraldalois 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 20:00

Danke für die Antwort. Mein Sohn hat aber die Sachbearbeiterin der Zeitarbeitsfirma explizite nach der Anmeldung beim Jobcenter gefragt und ihn wurde versichert, dass er angemeldet wird. Für ihn war die Sache damit erledigt!

isomatte  03.11.2015, 20:11
@haraldalois

Selbst wenn diese Aussage getroffen worden ist,entbindet das deinen Sohn nicht von seiner Mitwirkungspflicht und diese besteht nun mal darin,dass man eine Beschäftigungsaufnahme vor Beginn selber mitteilt !

Das kann auch erst einmal telefonisch erfolgen oder aber in einer schriftlichen Veränderungsmitteilung,diesen Vordruck gibt es zum ausdrucken im Internet.

Dein Sohn muss jede Änderung und vor allem jeden Verdienst melden. Das hat er wohl in diesem Fall nicht getan.

Weiter hat er die Leistung vom Jobcenter bezogen, während er Geld von seinem Arbeitgeber kassierte. Auch hier hat er nicht reagiert, sondern es einfach mitgenommen.

Das Jobcenter versteht bei Leistungsmissbrauch keinen Spass und erstattet schnell Anzeige. Ich fürchte, dein Sohn wird hier nicht ungeschoren davonkommen.

cyracus  03.11.2015, 04:41

Oh manno, Du tust ja so, als hätte der Sohn absichtlich das nicht angeben wollen. Er hatte der Aussage der Zeitarbeitsfirma vertraut.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Sache beim Arbeitsamt verschlampt wurde. Sowas kommt viel häufiger vor, als Du vielleicht denkst.

@haraldalois, sag Deinem Sohn: Künftig bei solch einer Zusage auch selbst die Meldung beim Arbeitsamt machen - so nach dem Motto: Doppelt genäht hält besser.

isomatte  03.11.2015, 06:50
@cyracus

Die Mitwirkung hat der Sohn und nicht der AG - und darüber wird man auch aufgeklärt bzw.die Mutter hätte es wissen müssen,dass hier vor Beginn der Beschäftigung eine Meldung beim Jobcenter zu erfolgen hat !

Es ist die Aufgabe deines Sohnes, das der Arge zu melden und zwar unverzueglich. Das hat er wohl nicht getan. So was sollte man sich auch immer schriftlich geben lassen, dass man es mitgeteilt hat oder es per Einschreiben schicken.

Eigentlich ist es auch total unueblich, dass der Arbeitgeber das der Arge meldet. Kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber deinem Sohn gesagt hat, dass er ihn anmeldet, also bei der Sozialversicherung, Krankenkasse, Rentenkasse usw., wenn die Zeitarbeitsfirma angibt, ihn angemeldet zu haben, dann meinen sie Sozialversicherung. Mit einer Meldung bei der Arge hat das ja aber gar nichts zu tun. Die Meldung bei der Arge waere ja keine Anmeldung, sondern nur eine Meldung.

Wie lange liegt denn die Arbeit schon zurueck? Wenn es schon laenger her ist, dann hat er ja spaetestens im kommenden Monat gemerkt, dass er zu viel Geld kassiert hat. Spaetestens da haette er sich dort umgehend melden muessen.

Was er jetzt tun kann?

Er kann noch mal bei der Zeitarbeitsfirma vorsprechen und versuchen, sich dort eine Bescheinigung zu holen, dass jemand das bei der Arge gemeldet hat, falls das wirklich der Fall war.

Ansonsten wird er irgendwann aufgefordert, eine Stellungnahme zum Betrug abzugeben, da sollter er entweder die Bescheinigung der Zeitarbeitsfirma vorlegen oder zumindest glaubhaft machen, dass er im Gauben war, es waere gemeldet worden.

Dann kann er nur abwarten, was bei dem Fall raus kommt und hoffen, dass die Sache eingestellt wird oder zumindest die Strafe gering ausfaellt. Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe.

Und das naechste Mal seiner Meldepflicht auch persoenlich nachkommen.

haraldalois 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 20:11

Danke für die Antwort. Er hat die Sachbearbeiterin nochmals gefragt, ob er angemeldet wurde. Sie bestätigte das nach nochmaliger Rückfrage mit dem Jobcenter. Also der Jobcenter wusste von der Anmeldung.  

... da ja die Jobcenter keine Kosten und Lasten für solche Verfahren zu wuppen haben, sind die meist ganz schnell. ... er wird also entsprechend eine Anfrage von der Staatsanwaltschaft/Polizei bekommen und kann dort sich entsprechend verteidigen. Ich fürchte nur, ein Arbeitgeber kann keinen Mitarbeiter beim Jobcenter an bzw. abmelden, woher sollen die auch die BG Nummer haben?

haraldalois 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 19:35

Danke für die Antwort. Mein Sohn hat der Zeitarbeitsfirma sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, auch BG-Nr. Zusätzlich hat er ja noch danach gefragt.

Er selbst ist dafür verantwortlich, dass JEDE relevante Meldung an die Arbeitsagentur gerichtet wird.

Was di Sachbearbeiterin meinte, war dass die Firma ihn natürlich anmeldet. Das ersetzt aber nicht die eigene Meldung.

Er kann sich einen Anwalt nehmen. Das wird dann allerdings nur teurer.

haraldalois 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 20:23

Danke für die Antwort. Ja gut, da war er anscheinend etwas zu gutgläubig. Aber ihn wegen Betruges anzuzeigen ist doch etwas übertrieben. Betrug setzt Vorsatz voraus. Das Geld wurde übrigens auch bereits zurück gezahlt.