Vater will gemeinsames Sorgerecht?! Was soll ich machen?

7 Antworten

Hallo Schnuffel,

wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt,

musst du ihm laufend wegen jeder Unterschrift hinterher laufen....

Schnuffelbaerle 
Beitragsersteller
 18.04.2015, 21:54

Das weiß ich, aber ich werde vor Gericht ja nicht gefragt, was mir lieb ist, sondern ob es das Kindeswohl gefährdet. Aber ob das Kindeswohl mit diesen Gründen gefährdet ist, weiß ich nun nicht. Ich will nicht aussichtslos vor Gericht ziehen. Lieber gebe ich nach und erspare meinem Kind den Stress. Aber ich habe nicht das Gefühl, dass diese Entscheidung für ihn richtig wäre.

"Seit ca. einem Jahr klappt es ganz gut. Seit diesem Jahr schiebt er den Kleinen auch nicht mehr bei seiner Mutter ab und geht abends feiern und trinken. Und ich war positiv überrascht."

damit ist alles erfüllt was er für das gemeinsame sorgerecht braucht. das gibt es heute zum glück in fast allen fällen. beide eltern sind dann gleichberechtigt, wie das auch sein sollte., wichtige entscheidungen für das kind müssen gemeinsam getroffen werden. unwichtige kann dann immer der treffen bei dem sich das kind gerade aufhält.

ihr könnt euch da gemeinsam beim jugendamt beraten lassen und das geminsame sorgerecht auch dort bestätigen lassen. das wäre dann kostenlos für euch.

geht das übers gericht wird es mit sicherheit auch das gemeinsame sorgerecht bekommen. die kosten werden für beide aber wesentlich höher sein.

das gemeinsame sorgerecht zu versagen wird nur noch entschieden wenn einer dem kind erheblich schaden würde. das scheint ja hier nicht der fall zu sein

violatedsoul  21.04.2015, 06:37

Naivität lass grüßen. Schon mal von Wohlverhaltensphase gehört, um zu bekommen, was man will, nur um danach wieder in alte Muster zu verfallen?

martinzuhause  21.04.2015, 07:51
@violatedsoul

sowas gibts beim sorgerecht nicht. das gericht darf nur noch danach gehen ob da nachgewiesen werden kann das dem kind durch den vater eine gefahr droht. kann sie das nicht wird es das gemeinsame sorgerecht geben.

es geht nicht darum zu bekommen was man will beim sorgerecht. es geht darum das einem ohne beweisbaren grund nicht das verweigert werden darf was einem per gesetz zusteht. beide elternteile haben das recht auf das gemeinsame sorgerecht und das kind hat ein recht auf beide elternteile. diese rechte dürfen nur eingeschränkt werden wenn es dafür nachweisbare gründe gibt

violatedsoul  21.04.2015, 12:05
@martinzuhause

Du hast vom Blenderverhalten offensichtlich noch nie was gehört. Sowas gibt es auch und gerade in Sorgerechtsfällen! Und vertrau mir, ich weiß, wovon ich rede.

martinzuhause  21.04.2015, 13:59
@violatedsoul

glaube dir ja. aber das gericht wird prüfen. und das gericht entscheidet dann. egal was du dazu meinst. es sei denn du bist zufällig richter.

Gutefrage ist keine Rechtsberatung, such dir nen Anwalt!xD

DashGainz  18.04.2015, 21:44

sie kann sich aber hier einen rat geben lassen deine antwort hilft nicht

Wissbegieriger2  18.04.2015, 21:46
@DashGainz

Das Problem ist aber, dass ihr jeder etwas schreiben kann, wie er lustig ist und irgendetwas juristisch falsches sagen kann.

P.S.: gutefrage.net ist gut wenn man einen Rat oder eine Meinung will, aber für einen Expertenrat nicht.

DashGainz  19.04.2015, 11:56
@Wissbegieriger2

genau so können hier auch qualifizierte leute antworten oder einfache leute welche diese erfahrung schon gemacht haben

Mach mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt. Kosten ein paar Euro.Berichte ihm von deinen Ängsten und sage ihm das frühere Verhalten Deines Ex-Freundes. Ich glaube nicht das er das Sorgerecht einklagen wird,da verlieren die meinsten die Ausdauer. Viel Glück

martinzuhause  19.04.2015, 10:47

das frühere verhalten ist egal. wichtig ist das er sich jetzt um das kind kümmern will. da wird es auch nichts gegen das gemeinsame sorgerecht zu finden geben. das ist heute zum glück standard.

Schnuffelbaerle 
Beitragsersteller
 18.04.2015, 22:09

Ich habe Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung, die alles abdeckt. Ich wollte nur für mich selber wissen, ob ich in der Situation nicht übertreibe. I

conzalesspeedy  18.04.2015, 22:12
@Schnuffelbaerle

Nein Deine Angst ist berechtigt.Sein Verhalten kann Vllt. mal wieder über ihn kommen. Man muß auch vertrauen Menschen ändern sich auch. Aber erstmal Vorsicht und erkundigen.Gruß

martinzuhause  19.04.2015, 11:08
@Schnuffelbaerle

die rechtsschutzversciherung übernimmt im normalfall max. das gespräch der erstberatung. alles anderer ist da meist ausgeschlossen was familienrecht betrifft und damit auch ein sorgerechtsstreit.

naadann  19.04.2015, 11:48
@Schnuffelbaerle

ja natürlich übertreibst du. hast du mal gelesen was für unsinn du von dir gibst? deine rechtsschutzversicherung wird das nicht zahlen. der fall ist sinnfrei, den wirst du bezahlen. du machst dich dabei selber sichtbar in einem sehr schlechten licht und zeigst das du bindungsintolerant bist und zeigst dich in fragwürdiger position. vielleicht sollte kv heute schon das abr für sich klären und das kind bei sich leben lassen?

martinzuhause  19.04.2015, 12:49
@conzalesspeedy

"Sein Verhalten kann Vllt. mal wieder über ihn kommen."

mit der gleichen begründung könnte man der kindesmutter das sorgerecht aber auch entziehen. sie wollte das kind nicht. vllt kommt das mal wieder über sie und dann ist das kind vllt nicht mehr am leben weil sie es nicht wollte.

ist sicher genauso wahrscheinliuch wie beim kindesvater

conzalesspeedy  19.04.2015, 22:04
@martinzuhause

Hallo "Martinzuhause"  wo steht das "sie" das Kind nicht wollte,dort steht das "er"" das Kind nicht wollte und "Abtreibung hätte sie nicht gewollt"   Gruß

martinzuhause  20.04.2015, 07:38
@conzalesspeedy

da steht das sie ungewollt schwanger wurde. das heisst das es ungewollt war. da kann man dann genausogut "reininterpretieren" das sie es vllt irgendwann nicht mehr will. das macht sie beim kindesvater doch auch

du nennst keinen einzigen grund warum er kein gsr bekommen sollte. was in der vergangenheit war, ist völlig uninteressant.

nun wenn du das kind nicht wolltest, warum  hast du nicht verhütet. wenn er dich angeblich angefallen hat, warum hast du ihn nicht strafrechtlich belangen lassen? ausreden, um dich besser da stehen zu lassen - völlig uninteressant.

er hat das recht auf umgang, wie er es gestaltet und wem er das kind in obhut gibt, geht dich nichts an. wann er damit anfing ist auch uninteressant. er hat seit langer zeit umgang.

er wird also das gemeinsame sorgerecht bekommen. erklären kannst du dies vor dem jugendmat. muss er denn erst zum gericht gehen um es dort übertragen zu lassen auf deine kosten? wenn du diesen ganzen quark dort vorträgst, wird ein richter dir ganz gewaltig den kopf waschen, da du den vater schlecht machen willst. aus anderen gründen trägst du es nicht vor.

wenn er also sagt, dass das kind eines tages entscheidet wo es leben wird, hat er recht. dazu benötigt er kein sorgerecht um diesen umstand zu erzeugen. er bringt es einfach nicht wieder, beantragt das gsr mit alleinigem abr und das kind sagt aus das es bei papa leben will. das  muss er nicht mal begründen. du sollteset aufhören das kind als dein eigentum zu betrachten und als etwas das von euch beiden ist. wenn du hilfe in der bewältigung deiner vergangenheit bist, dann musst du einen psychiater oder therapeuten ins boot holen, der dir hilft den verlust deiner beziehung zu verarbeiten.

violatedsoul  21.04.2015, 06:39

Immer noch Blödsinn.