Vater will gemeinsames Sorgerecht?! Was soll ich machen?
Hallo ihr Lieben,
mein Ex Freund will nun die gemeinsame Sorge. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Ich bin eigentlich dafür, dass beide Eltern die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Aber unsere Vergangenheit war nicht ganz einfach. Ich wurde ungewollt schwanger. Für eine Abtreibung war es damals schon zu spät und das hätte ich auch nicht gewollt. Er war immer auf Partys und wollte das nicht aufgeben. Unsere Wege haben sich knapp ein Jahr nach der Geburt getrennt. Grund dafür war; er hat mich gewürgt, bis mir schwarz vor Augen wurde und ist auch handgreiflich gegenüber unserem Sohn geworden. Er wollte ihn nicht. Als er 4 Monate alt war, hat er gesagt: "warum hast du den Wanst eigentlich nicht zur Adoption frei gegeben?"
Er hat ihn nach der Trennung ewig nicht besucht. Irgendwann hat er angefangen ihn zu nehmen. Da war er aber größtenteils bei seiner Mutter. Seit ca. einem Jahr klappt es ganz gut. Seit diesem Jahr schiebt er den Kleinen auch nicht mehr bei seiner Mutter ab und geht abends feiern und trinken. Und ich war positiv überrascht. Vor ein paar Wochen dann der Schock: er will das gemeinsame Sorgerecht! Ich habe bisher alle großen Entscheidungen mit ihm abgesprochen.
Er zahlt seit Ende letzten Jahres Unterhalt. Hätte schon viel eher zahlen können. Hat es aber nicht eingesehen und sich mit Händen und Füßen gewehrt. Kann nicht nachvollziehen, dass unserem Sohn der 100%ige Unterhalt zusteht.
Ich mache momentan eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass er das nur macht um irgendwann von mir den Unterhalt zu erlangen, wenn der Kleine aus dem Gröbsten heraus ist. Ich habe ihn vorsichtig drauf angesprochen. Seine Antwort war: "der Kleine muss irgendwann selber entscheiden, wo er wohnen will."
Ich will nur das Beste für mein Kind. Es soll kein Wettbewerb entstehen, so dass der Kleine sich irgendwann entscheiden muss wo er lieber wohnen möchte. Versteht ihr was ich meine? Ich bin momentan so ratlos und habe solche Angst. Ich bin seit Stunden am Weinen, weil ich so ein mulmiges Gefühl habe. Ich habe damals keine Anzeige erstattet. Weil ich ihn noch geliebt habe. Das war mehr als dumm von mir.
Mein Sohn wird jetzt 4. Er war über 3/4 seines Lebens einfach nicht für ihn da. Ich habe kein Vertrauen zu ihm. Klar ist es schon besser geworden. Aber was erwartet er? Ich kann ihm nicht mit ruhigem Gewissen zustimmen zur gemeinsamen Sorge.
Was soll ich jetzt tun? Ist es übertrieben und ich sollte die Vergangenheit ruhen lassen? Oder sollte ich mir einen guten Anwalt suchen und dagegen vorgehen? Wenn ja, wie stehen denn dann die Chancen? Ich weiß ja, dass der Vater nur kein gemeinsames Sorgerecht bekommt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ist es so gefährdet?
Ich freue mich über ehrliche Antworten. Aber bitte sachlich bleiben...
7 Antworten
Hallo Schnuffel,
wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt,
musst du ihm laufend wegen jeder Unterschrift hinterher laufen....
Ja kann ich gut verstehen.
"Seit ca. einem Jahr klappt es ganz gut. Seit diesem Jahr schiebt er den Kleinen auch nicht mehr bei seiner Mutter ab und geht abends feiern und trinken. Und ich war positiv überrascht."
damit ist alles erfüllt was er für das gemeinsame sorgerecht braucht. das gibt es heute zum glück in fast allen fällen. beide eltern sind dann gleichberechtigt, wie das auch sein sollte., wichtige entscheidungen für das kind müssen gemeinsam getroffen werden. unwichtige kann dann immer der treffen bei dem sich das kind gerade aufhält.
ihr könnt euch da gemeinsam beim jugendamt beraten lassen und das geminsame sorgerecht auch dort bestätigen lassen. das wäre dann kostenlos für euch.
geht das übers gericht wird es mit sicherheit auch das gemeinsame sorgerecht bekommen. die kosten werden für beide aber wesentlich höher sein.
das gemeinsame sorgerecht zu versagen wird nur noch entschieden wenn einer dem kind erheblich schaden würde. das scheint ja hier nicht der fall zu sein
Naivität lass grüßen. Schon mal von Wohlverhaltensphase gehört, um zu bekommen, was man will, nur um danach wieder in alte Muster zu verfallen?
sowas gibts beim sorgerecht nicht. das gericht darf nur noch danach gehen ob da nachgewiesen werden kann das dem kind durch den vater eine gefahr droht. kann sie das nicht wird es das gemeinsame sorgerecht geben.
es geht nicht darum zu bekommen was man will beim sorgerecht. es geht darum das einem ohne beweisbaren grund nicht das verweigert werden darf was einem per gesetz zusteht. beide elternteile haben das recht auf das gemeinsame sorgerecht und das kind hat ein recht auf beide elternteile. diese rechte dürfen nur eingeschränkt werden wenn es dafür nachweisbare gründe gibt
Du hast vom Blenderverhalten offensichtlich noch nie was gehört. Sowas gibt es auch und gerade in Sorgerechtsfällen! Und vertrau mir, ich weiß, wovon ich rede.
glaube dir ja. aber das gericht wird prüfen. und das gericht entscheidet dann. egal was du dazu meinst. es sei denn du bist zufällig richter.
Gutefrage ist keine Rechtsberatung, such dir nen Anwalt!xD
sie kann sich aber hier einen rat geben lassen deine antwort hilft nicht
Das Problem ist aber, dass ihr jeder etwas schreiben kann, wie er lustig ist und irgendetwas juristisch falsches sagen kann.
P.S.: gutefrage.net ist gut wenn man einen Rat oder eine Meinung will, aber für einen Expertenrat nicht.
genau so können hier auch qualifizierte leute antworten oder einfache leute welche diese erfahrung schon gemacht haben
Mach mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt. Kosten ein paar Euro.Berichte ihm von deinen Ängsten und sage ihm das frühere Verhalten Deines Ex-Freundes. Ich glaube nicht das er das Sorgerecht einklagen wird,da verlieren die meinsten die Ausdauer. Viel Glück
das frühere verhalten ist egal. wichtig ist das er sich jetzt um das kind kümmern will. da wird es auch nichts gegen das gemeinsame sorgerecht zu finden geben. das ist heute zum glück standard.
Ich habe Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung, die alles abdeckt. Ich wollte nur für mich selber wissen, ob ich in der Situation nicht übertreibe. I
Nein Deine Angst ist berechtigt.Sein Verhalten kann Vllt. mal wieder über ihn kommen. Man muß auch vertrauen Menschen ändern sich auch. Aber erstmal Vorsicht und erkundigen.Gruß
die rechtsschutzversciherung übernimmt im normalfall max. das gespräch der erstberatung. alles anderer ist da meist ausgeschlossen was familienrecht betrifft und damit auch ein sorgerechtsstreit.
ja natürlich übertreibst du. hast du mal gelesen was für unsinn du von dir gibst? deine rechtsschutzversicherung wird das nicht zahlen. der fall ist sinnfrei, den wirst du bezahlen. du machst dich dabei selber sichtbar in einem sehr schlechten licht und zeigst das du bindungsintolerant bist und zeigst dich in fragwürdiger position. vielleicht sollte kv heute schon das abr für sich klären und das kind bei sich leben lassen?
"Sein Verhalten kann Vllt. mal wieder über ihn kommen."
mit der gleichen begründung könnte man der kindesmutter das sorgerecht aber auch entziehen. sie wollte das kind nicht. vllt kommt das mal wieder über sie und dann ist das kind vllt nicht mehr am leben weil sie es nicht wollte.
ist sicher genauso wahrscheinliuch wie beim kindesvater
Hallo "Martinzuhause" wo steht das "sie" das Kind nicht wollte,dort steht das "er"" das Kind nicht wollte und "Abtreibung hätte sie nicht gewollt" Gruß
da steht das sie ungewollt schwanger wurde. das heisst das es ungewollt war. da kann man dann genausogut "reininterpretieren" das sie es vllt irgendwann nicht mehr will. das macht sie beim kindesvater doch auch
du nennst keinen einzigen grund warum er kein gsr bekommen sollte. was in der vergangenheit war, ist völlig uninteressant.
nun wenn du das kind nicht wolltest, warum hast du nicht verhütet. wenn er dich angeblich angefallen hat, warum hast du ihn nicht strafrechtlich belangen lassen? ausreden, um dich besser da stehen zu lassen - völlig uninteressant.
er hat das recht auf umgang, wie er es gestaltet und wem er das kind in obhut gibt, geht dich nichts an. wann er damit anfing ist auch uninteressant. er hat seit langer zeit umgang.
er wird also das gemeinsame sorgerecht bekommen. erklären kannst du dies vor dem jugendmat. muss er denn erst zum gericht gehen um es dort übertragen zu lassen auf deine kosten? wenn du diesen ganzen quark dort vorträgst, wird ein richter dir ganz gewaltig den kopf waschen, da du den vater schlecht machen willst. aus anderen gründen trägst du es nicht vor.
wenn er also sagt, dass das kind eines tages entscheidet wo es leben wird, hat er recht. dazu benötigt er kein sorgerecht um diesen umstand zu erzeugen. er bringt es einfach nicht wieder, beantragt das gsr mit alleinigem abr und das kind sagt aus das es bei papa leben will. das muss er nicht mal begründen. du sollteset aufhören das kind als dein eigentum zu betrachten und als etwas das von euch beiden ist. wenn du hilfe in der bewältigung deiner vergangenheit bist, dann musst du einen psychiater oder therapeuten ins boot holen, der dir hilft den verlust deiner beziehung zu verarbeiten.
Immer noch Blödsinn.
Das weiß ich, aber ich werde vor Gericht ja nicht gefragt, was mir lieb ist, sondern ob es das Kindeswohl gefährdet. Aber ob das Kindeswohl mit diesen Gründen gefährdet ist, weiß ich nun nicht. Ich will nicht aussichtslos vor Gericht ziehen. Lieber gebe ich nach und erspare meinem Kind den Stress. Aber ich habe nicht das Gefühl, dass diese Entscheidung für ihn richtig wäre.