Sorgerecht zurück erhalten
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage. Meine Freundin ist geschieden und hat mit dem Ex ein Kind. (Er hat sie damals betrogen) Es gab einen ganz erbitterten Sorgerechtskampf und es ging natürlich auch um Geld. Dann hat irgendwann dieser Ex das Sorgerecht abgegeben, mit dem "Deal", dass er für seine Exfrau keinen Unterhalt zahlen muß. Dass hat meine Freundin natürlich angenommen. So, sie hat jetzt also das alleinige Sorgerecht. Er hat Umgangsrecht, von welchem er aber in den letzten 3 Jahen keinen Gebrauch mehr gemacht hat. Und jetzt ganz plötzlich will er das Sorgerecht zurück fordern. Mit psychologischem Gutachten und so weiter. Die Frage ist nun, wie wahrscheinlich ist es, dass er das Sorgerecht tatsächlich zurück bekommt? Und kann man sich, wenn es zur Verhandlung kommt, auch als Freunde und Famiele da mit einschalten, dass er das SOrgerecht niemals zurück bekommen darf? Denn es geht diesem Kerl nicht um sein Kind, das steht ausser Frage, der will sie einfach fertig machen. (Es ist soviel passiert in den letzten Jahren, das würde den Rahmen hier sprengen. Außerdem würde das eh keiner glauben) Sorry, ist ein bißchen lang geworden, aber ich mach mir sehr große Sorgen um sie.
8 Antworten
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat dieser Vater sein Kind drei Jahre lang nicht gesehen. Selbst, wenn deine Freundin keine gute Mutter wäre, würde das Sorgerecht nicht an ihn fallen, denn er hat mit dem Kind - außer der Blutsverwandtschaft - nichts zu tun. Deine Freundin braucht sich überhaupt keine Sorgen zu machen. Die Richter, die solche Fälle entscheiden, können "rachsüchtige" Väter von wirklich besorgten Elternteilen unterscheiden.
doch es würde an ihn fallen. nur weil er das sorgerecht abgeben hat, heißt es nicht das ein richter es nicht wieder zurück geben würde. die rachsucht musst du in so einem fall erstmal beweisen. das funktioniert nicht.
hm.. denke wenn es hart auf hart kommt könnte es darauf hinausgehen das er es teilweise bekommt. SChliesslich ist er der vater. allerdings wird er sich erst beweisen müssen! Dem vorraus gehen haufenweise prüfungen durch das jugendamt etc. Ich halte es unter den umständen für wenig wahrscheinlich.
Ganz einfach: das Familiengericht ändert Sorgerecht-Entscheidungen nur, wenn ganz neue Voraussetungen vorhanden sind oder wenn sich die bisherige Regelung nachweislich nicht bewährt hat.
Bei einer Neubeurteilung des Sorgerechts nach so vielen Jahren berücksichtigt das Gericht vor allem die Interessen des Kindes. Die Wünsche und Forderungen der Eltern kommen erst in zweiter Linie.
Die Richter haben viel Erfahrung mit Vorwürfen an den anderen Elternteil. Da hat auch pschologischer Schnickschnack nur kleinen Einfluss.
Da hat deine Freundin nichts zu befürchten. Sie soll vor Gericht als verantwortungsvolle Mutter erscheinen, die aufmerksam für ihr Kind sorgt. Keine Vorwürfe an den Ex., sonst wird die Verhandlung zur trüben Schlammschlacht auf Kosten des Kindes.
Und du gehst natürlich mit an die Verhandlung. Zeig dem Richter: wir sind daran eine glückliche Familie zu bilden.
Ob er das Sorgerecht bekommen wird, kann nur ein Gutachten entscheiden.
Aber wenn sich Deine Freundin nichts zu schulden kommen lässt und das Kind gut versorgt sehe ich keinen Grund dafuer, denn er hat sich ja die letzten Jahre auch nicht darum gekümmert.
Wenn er einmal darauf verzichtet hat, bekommt er es auch nicht wieder. Heute so und morgen so, da macht kein Familienrichter mit.
doch bekommt er, wenn die mutter unfähig wird.