Sorgerecht - wer darf das Kind von der Schule abholen?
Die Eltern sind geschieden und nur die Mutter hat das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Darf der Vater das Kind von der Schule abholen?
8 Antworten
Es ist der Schule völlig egal, wer dein Kind abholt. Die Schulaufsicht endet am Schultor, wie paulderpanzer es ganz richtig geschrieben hat. Das Schulgesetz macht da keinerlei Vorschriften mehr. Du musst schon selber darauf achten, wer dein Kind abholt und wie es nach Hause geht. Solche Regelungen gibt es ausschließlich im Kindergatten. Wie sollte eine Schule bei 500 Schülern oder teilweise noch mehr sowas auch bewerkstelligen? Schalte doch mal dein Gehirn ein!
Da hat missesgreen völlig recht. Wie sollen denn Lehrer das überprüfen bei so vielen Schülern? Das geht doch gar nicht. Das ist vielleicht auf einer Dorfschule mit drei Klassen noch möglich.
Wir meinen das aber rein gesetzlich gesehen und nicht wie es in der Realität wirklich ist.
Rein gesetzlich gesehen darf der Vater das Kind abholen, wenn die Mutter damit einverstanden ist.
Hat sie die alleinige Sorge so bestimmt sie, wer das Kind abholt.
Dein Vater kann das gemeinsame Umgangsrecht beantragen - wenn er das noch nicht gemacht hat, dann kann er Dich auch abholen.
Wenn die Mutter nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht hat, was für schwere Verfehlungen des Vaters spricht, darf der Vater das Kind nicht von der Schule abholen. Ausnahme wäre, das die Mutter ihm das genehmigt. Das gleiche gilt auch für Oma, Opa oder Bekannte.
darf der Vater das Kind nicht von der Schule abholen.
So ein Blödsinn: Zeige mir bitte den Paragrafen im Schulgesetz, wo sowas stehen soll! Es ist nicht Aufgabe der Schule zu prüfen, wie die Kinder nach Hause kommen. Die Aufsichtspflicht ENDET AM SCHULTOR!
Das ist richtig! In der Frage war eben nur der Bezug Schule gefragt. Der Vater darf ohne Zustimmung der Mutter das Kind auch nicht vom Schwimmbad, Freunden, Kino, etc. abzuholen. Das hat nichts mit der Schule als solches zu tun. Wenn ich hier falsch verstanden wurde tut mir das leid.
Ja, wenn es die Mutter erlaubt
Und wie weiß die Lehrerin, dass das von der Mutter erlaubt ist?
indem sie einen schriftlichen Nachweis der Mutter hat!
Wenn die Mutter das der Lehrerin nichts Gegenteiliges gesagt hat und nicht per Handy erreichbar ist, würde ich davon ausgehen, dass es in Ordnung geht! Lehrerinnen sind ja schließlich keine Hellseher!!!
Und wie weiß die Lehrerin, dass das von der Mutter erlaubt ist?
Das ist der Lehrerin völlig egal. Es gibt keine Abholregelung mehr in der Schule. Sowas gibt es nur im Kindergarten. Da hätte die Lehrerin aber schön was zu tun, wenn sie sich bei all den Schülern auch noch um die Abholung kümmern müsste. Wer kommt nur auf solche Gedanken????
keiner darf das kind abholen, der seitens der mutter nicht auf die abholliste gesetzt wurde. steht kv also nicht zu. kind sagt dann zu vater er soll sich davon scheren und geht entweder nach hause oder wartet auf denjenigen der abholen soll. bei unsicherheit soll sich kind an lehrer wenden.
Danke für deine produktive Antwort. Ich studiere Lehramt und werde mit solchen Themen konfrontiert!