Habe ich das Recht bei den Arzterminen dabei sein? (gemeinsames Sorgerecht)

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ja für eine psychologische behandlung bedarf es deiner zustimmung und du bist berechtigt dir beim psychologen in einem elterngespräch einen überblick über die behandlung, therapie und diagnose zu holen. der psychologe, sowie auch jeder andere arzt, muss dir einen kompletten überblick geben und dir genau dasselbe erzählen wie die mutter. auch bist du berechtigt jederzeit ein veto einzulegen, wenn du die behandlung nicht fortsetzen lassen willst, mit der diagnose nicht einverstanden bist und lieber eine zweitmeinung hören möchtest etc. selbiges gilt für kinderärzte u. alle anderen medizinischen sachen. jeder dieser ärzte muss nach vorlegen der sorgerechtsfakten auskunft geben über den stand der dinge etc. nur fragen kaum ärzte nach gsr oder asr. aber bei psychologen ist es pflicht. verlange auskunft von der mutter, wenn nicht wende dich ans jugendamt oder wenn nötig ans familiengericht mit anwalt. oder du gehst selbst zum psychologen wenn du weißt wer es ist und holst dir deine gewünschten informationen.

DahoamisDahoam  24.01.2011, 21:32

Nein, des stimmt so nicht. Wir haben gerade eigentlich den gleichen Fall. Nur ist das Kind 9.

sumba  26.01.2011, 06:28
@DahoamisDahoam

das du keine ahnung hast ist schon länger klar. und ja es stimmt was ich sage, denn so ist die regelung im gesetz. halt dich raus wenn du keine ahnung hast. und der fall in deiner umgebung ist dann auch nicht richtig. musst halt besser zuhören.

Oftmals wird das durch den Psychologen entschieden. Du schreibst nicht, wie alt dein Sohn ist. Wenn er schon etwas älter ist, kann es sein , das die Therapie auch ohne ständiges Dabeisein der Eltern durchgeführt wird. Durch das gemeinsame Sorgerecht hast du natürlich aber zumindest das Recht, beim ersten Termin mitzugehen und dich gemeinsam mit deiner Ex-Freundin mit dem Psychologen zu besprechen, was er für das Beste hält.

sumba  26.01.2011, 06:38

der psychologe entscheidet garnix. ohne einwilligung beider sorgeberechtigter elternteile fängt er die behandlung garnicht erst an. darf er garnicht erst anfangen

Du solltest eher mit deiner Ex mal vernünftig reden. Ein 2 1/2jähriger ist halt auch mal bockig. Man kann es auch als Trotzphase bezeichnen.

Erst wenn es über das für sein Alter gewöhnliche Maß hinausgeht, sollte man eingreifen.

Hi,

had da was gefunden Link folgt

Dies sind z. B. folgende Rechte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

*
  · das Kind zu erziehen,
*
  · zu beaufsichtigen und
*
  · seinen Aufenthalt zu bestimmen,
*
  · den Vor- und Familiennamen zu bestimmen (§§ 1616 ff BGB)
*
  · das Kind rechtsgeschäftlich zu vertreten, also insbesondere
*
  · die Veranlassung einer Behandlung und Einwilligung in ärztliche Eingriffe,
*
  · Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wenn dem Kind hierfür noch die Verstandesreife fehlt.

Muss bei gemeinsamer elterlicher Sorge immer alles gemeinsam entschieden werden?Nein, das wäre viel zu schwierig und umständlich. Der Gesetzgeber hat deshalb hier differenziert. Er unterscheidet zwischen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und zwischen Angelegenheiten, die das tägliche Leben betreffen.

Bei Letzterem darf der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, alleine entscheiden und braucht deshalb nicht die Zustimmung des anderen Elternteils. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind zum Beispiel:

  • Organisation des täglichen Lebens,

  • Kleidung,

  • Hausaufgaben und

  • Arztbesuche bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen.

Jedoch ist bei Entscheidungen, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, das Einverständnis beider Elternteile Voraussetzung. Hier darf also nicht alleine entschieden werden, sondern Sie müssen Ihren ehemaligen Partner fragen und dann eine gemeinsame Entscheidung treffen. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt des Kindes,

  • Besuch des Kindergartens, Wahl der Schule, Schulwechsel,

  • Ausübung teurer Sportarten und

  • Entscheidungen über nicht eilige Operationen.

sumba  24.01.2011, 21:35

hast du fein abgeschrieben und nur die frage hast du nicht beantwortet. ja er hat das recht auskunft von seiner ex zu verlangen und ja er hat das recht zur psychologin zu gehen und sich auch dort die informationen zu holen die er wünscht über den stand der behandlung etc. seines kindes. sowie er es auch bei jedem anderen arzt machen kann und auch dort die information verlangen kann. ohne seine einwilligung darf der kinderarzt zb. auch bei gsr nicht impfen. so einfach und pauschal wie du es darstellst, ist es dann doch wieder nicht.

DahoamisDahoam  24.01.2011, 21:37
@sumba

Ja, er kann natürlich die Auskünfte einholen. Dazu hat er das Recht. Aber er kann nicht verlangen, dass seine Ex ihn mitnimmt. Und seine Ex brauch keine Einwillung von ihm. Sie darf auch ohne sein Einverständnis die Behandlung machen lassen.

Lissy832  25.01.2011, 19:20
@DahoamisDahoam

"dahoamis".... du bist also der meinung das ein psychologen termin nichts ernstes ist oder was? und nein die ex "muss ihn" nicht mitnhemen... >dann fährt er eben allein dort hin!!! aber das recht dabei zu sein hat er! aber 100%ig!!!

sumba  26.01.2011, 06:39
@DahoamisDahoam

ohne ihn findet das erstgespräch garnicht erst statt. es bedarf seiner einwilligung zur behandlung beim psychologen. gibt es die nicht, gibt es auch kein psychologisches gespräch, noch eine behandlung. wenn du keine ahnung von solchen sachen hast, dann halt dich doch da raus.