Wer trägt die Stornokosten?
Hey, ich habe im Februar einen Urlaub mit meinem Sohn gebucht, Wo natürlich mittlerweile alles bezahlt ist und jetzt, einen guten Monat vor der Reise stellt sich die Kindesmutter quer (gemeinsames Sorgerecht). Was jetzt? Und wer muss jetzt für die Unkosten aufkommen?
6 Antworten
Hallo,
im ersten Schritt muss einen Storno natürlich der Vertragsnehmer bezahlen, also du.
Ob du gegen die Mutter nun einen Anspruch hast, ist eine andere Frage. Da wäre zunächst zu klären, wie die Sorgerechtsverhältnisse sind, ob der Urlaub vorher abgesprochen wurde, ob ggf. berechtigte Gründe seit Februar hinzugekommen sind, aus denen die Mutter ihre Meinung nun ändern könnte...
Das alles sind Fragen, die, wenn es keine gütliche Einigung gibt, im Zweifel über einen Anwalt zu klären wären.
LG, Chris
wenn sie einverstanden ist, darf er das. wenn sie nicht einverstanden ist, darf er das nicht.
Hast Du es schriftlich, dass die Mutter einverstanden war?
Inwiefern stellt sie sich quer?
Wenn Du belegen kannst, dass die Mutter hier Schmu treibt, dann mußt Du für die Kosten aufkommen - kannst sie dann aber von der Mutter zurück fordern.
In erster linie musst du die Kosten zahlen da du den Vertrag abgeschlossen hast. Zivielgerichtlich kannst du diesen verlust bei ihr einklagen
die stornokosten trägst du. wenn es kein schriftliches urteil über umgang gibt in dieser zeit die du gebucht hast, dann bleibst du auf den kosten sitzen.
Die Person, die den Vertag abgeschlossen hat, ist für die Stornokosten zuständig.
Im zweiten Schritt könnte er sich diese von einer dritten Person erstatten lassen.
Sorgerecht spielt hier keine Rolle.
Er hat das Umgangsrecht und darf mit diesem mit dem Kind auch in den Urlaub fliegen.