Vater meiner Tochter nicht zu erreichen- alleiniges Sorgerecht beantragen?

5 Antworten

die bundeswehr wird dir keine auskunft geben. darf sie auch nicht. solange er dem eurem kind nicht schadet wird es kein alleiniges sorgerecht geben. 

du bist mit eurer tochter umgezogen, nicht mit deiner.

wegen seiner anschrift kannst du dich an die meldestelle wenden wo er zuletzt gewohnt hat. du brauchst da name, vorname, geburtsdatum und letzte adresse. dann bekommst du dort auskuft wo er hingezogen ist.

Bei Umzügen innerhalb der Stadt, innerhalb des Landkreises brauchst Du eigentlich die Unterschrift des Vaters nicht.

Versuch sie ohne Unterschrift des Vaters anzumelden.

Wenn die das nicht machen und der Vater nicht erreichbar ist - weise daraufhin, dass eine Ummeldepflicht besteht und das Kind nunmal bei Dir lebt.

Überhaupt nicht erreichbar zu sein gilt heute durchaus mal als Grund für die alleinige Sorge.

Das ABR bekommst Du auf alle Fälle.

martinzuhause  08.04.2015, 17:20

sie kann sich von der letzten meldestelle seine aktuelle anschrift geben lassen. das ist nicht viel aufwand. er muss ihr da nicht alles schriftlich mitteilen.

nein er ist nicht verpflichtet dir seine adressdaten zu geben. aber es wäre vorteilhaft für dich in solchen situationen. geh zum einwohnermeldeamt und melde dein kind um, in der schule ab und wieder an. wenn es schwierigkeiten gibt, dann stelle einen antrag beim rechtspfleger des amtsgerichtes auf ersetzung der unterschriften für die an- und abmeldung und für die schulummeldung. dann kannst du immer noch überlegen ob du den weg gehst und den aufwand betreiben möchtest das sorgerecht auf dich alleinig übertragen zu lassen.

du nennst keienn grund, warum dir dass  alleinige sorgerecht erteilt werden sollte. nimm den zettel der ummeldung, schicke ihm das zu und gib ihm 7 tage zur unterschrift. sollte er das nicht unterschrieben haben, dann gehst du zum gericht und lässt die unterschrift ersetzen. fertig.

weiterhin teilst du der meldebehörde mit, dass es ein meldegesetz gibt in deutschland und dass das kind umgemeldet werdne muss. ansonsten beschwerde an den teamleiter.

Ibbu26 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 06:46

Bitte richtig lesen... Gründe habe ich genannt, er interessiert sich nicht für sein Kind u das seit bereits 8 Jahren u das Mädel wird 10... Er hat sich also praktisch nie für sie interessiert. Er ist unbekannt verzogen und seine Habdynr stimmt nicht mehr, daher kann ich ihn nicht erreichen. Er ist verpflichtet mir, aufgrund seines Sorgerechts dies unverzüglich mitzuteilen. So wie ich das auch muss. Freirag war ich bereits beim Anwalt, er hat aufgrund der Umstände einen Eilantrag auf alleinige Sorge bei Gericht eingereicht. Ja auch sowas gibt's...

also ehrlich gesagt, verstehe ich gar nicht warum du nicht schon längst das alleinige sorgerecht beantragt hast. wenn er sich sowieso nicht kümmert, hast du nur probleme, wenn du nicht das alleinige sorgerecht hast. bei allen wichtigen dingen, die unterschrieben werden müssen, muss er dann nämlich gefragt werden und darf seinen senf dazugeben. warum? wenn er eh nicht zur verfügung steht, dann macht das keinen sinn ihn da immer wieder miteinbeziehen zu müssen. es kostet dich nur zeit und nerven für nichts und wieder nichts. das ist die formelle seite und das solltest du klären.

demgegenüber steht das emotionale. aber es bliebe ihm ja unbenommen sich um seine tochter zu kümmern. doch dazu braucht es nicht ein gemeinsames sorgerecht. es gibt also keinen grund so weiterzumachen wie bisher.

Ibbu26 
Beitragsersteller
 08.04.2015, 09:33

Ja bislang habe ich damit einfach noch gehadert. Ich hoffte halt das er sich doch eines Tages interessiert. 

Bislang war das auch nie ein Problem. Wir haben uns das Zeug zugeschickt, unterschrieben und zurück. 

Warum er jetzt sowas macht, keine Ahnung. 

Ich werde jedenfalls erstmal zum Jugendamt gehen. Dennoch kann ich meine Tochter hier nicht anmelden. Reicht es denn nicht, wenn nur ich das unterschreibe, schließlich wohnt sie schon immer bei mir, geht hier zu Schule. So ein Aufstand. 

reginarumbach  08.04.2015, 09:41
@Ibbu26

du, das musst du natürlich mit den behörden regeln. wenn ich es zu entscheiden hätte, würds mir reichen, wenn nur du unterschreibst ;)

man weiß aber nicht was mit ihm ist und deshalb solltest du eventuell über seinen arbeitgeber seinen aufenthalstort versuchen zu erfahren, ja. jugendamt ist natürlich auch dein erster ansprechpartner, is klar.

ich kann nur sagen, regel das JETZT und hadere nicht weiter. es wird sonst immer schwieriger. man denke nur an krankenhausaufenthalte, juristische schwierigkeiten usw. dafür müsstest du dich immer mit ihm abstimmen. das braucht zeit und es wird wirklich im laufe der jahre immer komplizierter. also ist es doch nicht schlimm diesen schritt zu gehen. dass er sich ansonsten nicht interessiert, bis jetzt immer noch nicht, ist eine charakterschwäche seinerseits. das kann er doch mit nichts realistischem begründen. auch mit den unterschriften, die er leisten muss, wird sich das nicht ändern. echtes interesse kommt aus dem herzen... wenn er das mal zeigen will irgendwann, dann tut er das auch, aber ...die unterschriften ändern daran nichts.

es ist traurig für deine tochter mit so einem abwesenden vater, ja. allerdings solltest du es ihr halt nicht noch schwerer machen, indem sie dann auch in der zukunft noch weiterhin abhängig ist wann und ob der herr mal eine unterschrift zu irgendwas leistet. verstehst du?...

alles gute euch!