Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wie hoch sind die Chancen für Väter?
Guten Tag, ich (28 Jahre) und meine ehemalige Partnerin (27 Jahre) trennen uns jetzt endgültig nach fast 7 Jahren. Wir haben eine 3 Jährige Tochter für die wir beide geteiltes Sorgerecht haben. Aus meiner Überzeugung heraus weiß ich, dass es meine Tochter bei Ihrer Mutter schlechter gehen wird als andersrum. Ich möchte dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die kleine haben, weil ich der Meinung bin, dass unser Kind bei der Mutter nicht gut aufgehoben ist. Wir beide, also der Vater sowohl auch die Mutter sind voll Berufstätig und werden beide um die kleine Kämpfen so das es wahrscheinlich Gerichtlich entschieden werden muss.
Mein Wissensstand ist der, dass die Mutter immer bevorzugt wird und es für den Vater eigentlich kaum eine Chance gibt die kleine zu sich zu holen.
Frage: Ist das immer noch so? Wie hoch sind die Chancen wenn ich vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruche?
4 Antworten
Es muss schon gravierende Gründe dafür geben, dass einem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben wird.
Das prüft das Gericht auch ganz genau, da für ein Kind beide Elternteile wichtig sind.
Das stimmt nicht. Es ist die Regel, dass bei einem Gerichtsverfahren einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.
Zuerst einmal heißt es
gemeinsamesSorgerecht und nicht geteiltes. Gemeinsam sollte man sich auch friedlich darauf einigen, bei wem das Kind in Zukunft lebt und wie das Umgangsrecht aussehen soll.
Deine Behauptung, daß es dem Kind bei der Mutter schlecht gehen wird und es deshalb bei dir besser aufgehoben wäre, klingt nach Rache und Verbitterung und zählt vor Gericht nicht.
Es wirkt auf mich so, als ob hier wieder mal ein erbitterter Scheidungskleinkrieg auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen werden soll. Gute Eltern handeln anders.
Wie hoch sind die Chancen wenn ich vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruche?
Normalerweise gibt es heute das geteilte Sorgerecht und daran ist auch das geteilte oder gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht geknüpft. Da muss schon ein sehr gewichtiger Grund vorliegen, dass da anders entscheiden wird. Einfach nur weil du findest, dass die Mutter deines Sohnes ihrer Aufgabe nicht gerecht werden kann, wirst du damit nicht durchkommen.
Wer hat sich in der Hauptsache seit Geburt ums Kind gekümmert?
Derjenige ist hier klar im Vorteil, egal ob er männlich oder weiblich ist.
Wäre denn nicht evtl. das Wechselmodell für das Kind am besten?
Als ein weiteres Gegenargument nennen Fichner und Salzgeber eine verstärkte Verunsicherung des Kindes bzw. größere Eingewöhnungsschwierigkeiten bei den ersten Kindergartenbesuchen, wenn sich das Kind in zwei verschiedenen Kindergärten eingewöhnen müsse, erschwerend noch vor dem Hintergrund, dass auch nicht jeder Elternteil dem Kind die gleiche Qualität an emotionaler Sicherheit geben könne. Zudem dürfe nicht einem vordergründig vorgebrachten Kindeswillen gefolgt werden, denn Kinder hätten meist ein ausgeprägtes Fairnessbedürfnis und würden sich häufig dahingehend äußern, dass sie möglichst hälftig bei jedem Elternteil leben wollten. Würden sie aber gefragt, wie das konkrete Arrangement gelebt werden sollte, würden sie meist kein Wechselmodell vorschlagen.
Außerdem würden Kinder getrennt lebender Familien die unterschiedlichen Lebensumfelder der Eltern nicht nur positiv bewerten, sondern durch den Wechsel wegen unterschiedlicher Werte und Vorstellungen zur Erziehung der Eltern auch belastet. Die Kinder könnten kaum mit einem Elternteil diskutieren, sondern müssten sich je nachdem, wo sie sich gerade aufhalten, nach den Erwartungen des jeweiligen Elternteils wohl fühlen, was vom Kind ununterbrochen Anpassungsleistungen erfordere.
Das ist ja schon mal Murks. Beim normalen Wechselmodell bleibt den Kinder Schule/Kindergarten erhalten und gleich. Eine Vorraussetzung für das Wechselmodell sind nicht zu weit voneinander entfernte Wohnungen.
Kinder müssen sich an diese Situation auch dann anpassen, wenn das alle 14 Tage ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringen. Das ist exakt die gleiche Situation und kann von verständigen Eltern gut aufgefangen werden. So gut, dass es positiv auf die Kinder wirkt.
Sowas ist immer nur für die Eltern von Vorteil, nicht für das Kind. Ein Kind sollte EINEN Lebensmittelpunkt haben.