Kindergeld Rückzahlung obwohl jemand anderes das Kindergeld bezogen hat?
Hallo,
vor ca 4 Monaten zog ich von meiner Mutter, welche bis 01.03.16 noch das alleinige Sorgerecht inne hatte zu meinem Vater. Da mein Vater nun seit dem 01.03.16 das alleinige Sorgerecht hat wollen wir das Kindrgeld beantragen. Bekommt mein Vater das Kindergeld, welches die letzten Monate zu meiner Mutter ging und somit für ihre Zwecke ausgegeben wurden wieder erstattet von der Familienkasse? Da er meinen Unterhalt schließlich aus eigener Tasche zahlen musste?
Bitte um baldige Antwort.
6 Antworten
Mich verwundert erst einmal, wieso der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde, da müssen ja sehr schwerwiegende Gründe vorliegen für so eine richterliche Entscheidung. Oder hat sie selbst das Sorgerecht abgetreten. Normal wäre ja wohl dann das gemeinsame Sorgerecht in so einem Fall.
Wieso hat der Vater dann nicht schon längst Kindergeld beantragt? Das sollte so schnell wie möglich geschehen und dann auch das Urteil über den Sorgerechtsentzug vorlegen und die Ummeldungsbestätigung und rückwirkend ab Umzug Kindergeld beantragen. Möglich, dass sie es dann von der Mutter zurückfordern, denn sie hätte das ja der Familienkasse melden müssen.
Zumindest aber ab sofort gibt es Kindergeld für den Vater. Warum wartet man mit so was so lange, wenn man das Geld braucht?
Es kommt nicht darauf an wer das alleinige Sorgerecht hat,sondern bei welchem Elternteil das Kind wohnt,gemeldet ist und versorgt / verpflegt wird,demjenigen steht dann das Kindergeld zu !
Dein Vater hätte also gleich nach deinem Einzug und der Anmeldung auf seine Wohnung einen neuen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen müssen.
Dann hätte die Familienkasse das Kindergeld vorläufig eingestellt und nach der Bearbeitung des Antrags das Kindergeld ggf.rückwirkend an deinen Vater gezahlt.
Doppelt wird die Familienkasse kein Kindergeld auszahlen,dass hat deine Mutter ja schon bekommen und wenn deine Mutter nach deinem Auszug keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld an deinen Vater gezahlt hat,dann hätte sie deinem Vater zumindest das Kindergeld zukommen lassen müssen.
Er kann also nur versuchen es auf zivilrechtlichem Weg von deiner Mutter einzufordern,wenn er dies aber vorher nicht schon schriftlich gemacht hat,dann wird es rückwirkend von deiner Mutter auch nichts mehr geben.
Nun soll er wenigstens Unterhalt für dich fordern,dass auch schriftlich,ob sie dann zahlen muss kommt auf ihr relevantes Nettoeinkommen an,denn sie hat einen Selbstbehalt von 1080 € Netto wenn sie berufstätig ist.
Das Kindergeld ist für dich. Das hätte die Mutter nicht für sich ausgeben dürfen.
Ihr bekommt es nicht von der Familienkasse zwei mal ausgezahlt, aber die Mutter ist verpflichtet es dem Vater zu geben.
Macht sie es nicht freiwillig, einfach einen Anwalt einschalten.
Wieso sollte die Familienkasse zweimal zahlen? Das Geld muss er sich von Deiner Mutter holen.
papa möchte das kindergeld beantragen, nicht du. die dinge die dich betreffen werden deine eltern klären. die tangieren dich nicht, da es dich nichts angeht.