Wie sieht ein formloser Antrag auf das alleinige Sorgerecht aus?
Guten Tag,
ich würde gerne das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragen, die Mutter ist damit einverstanden. Laut dem BGB braucht man bei einem Einverständnis von allen Seiten nur noch einen formlosen Antrag stellen.
Doch was genau gehört da alles hinein? Natürlich die Unterschriften aller Beteiligten, aber was sonst noch?
Im Internet gibt es viele Muster, die alle komplett unterschiedlich sind. Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
es gibt keinen formlosen antrag für alleiniges sorgerecht. du musst einen antrag beim familiengericht stellen. nur dort kann dir alleiniges sorgerecht übertragen werden. wenn die km einverstanden ist, kein problem
https://www.gutefrage.net/frage/wer-muss-das-alleinige-sorgerecht-beantragen
Irgendwie passen die Fragen nicht zusammen...
Aber wie dem auch sei:
Formloses Anschreiben könnte lauten:
Hiermit beantrage ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter XYZ, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xxxxxxxx. Die schriftliche Zustimmung der Kindsmutter liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Aber warum sollte man das alleinige Sorgerecht für eine 16 jährige beantragen wollen. 2 Jahre noch und sie entscheidet eh was sie will... Und wenn es nur um den Aufenthalt geht, dann kann man auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Allerdings macht das Alles keinen Sinn, wenn die Mutter ja eh zu Allem ja und Amen sagt?!
https://www.richtig-beantragen.de/alleiniges-sorgerecht-beantragen/
Guten Tag,
in Absprache mit der Mutter des Kindes möchte ich aus praktischen Gründen die alleinige Sorge für mein Kind Pippilotta beantragen.
Mit freundlichen Grüssen
Z.B. Wenn die Mutter weiter weg wohnt und für Unterschriften nicht greifbar ist.
Was hier aber nicht wirklich gefragt ist. Da langt es, dass sie damit einverstanden ist.
dann kann sie dir eine generalvollmacht ausstellen, einzelne entscheidungen allein zu treffen ohne ihre unterschrift. damit hast du dann noch immer kein alleiniges sorgerecht. unterschriften kann sie immer leisten und dir dies per mail oder post zusenden.
Wenn die doch lieber gleich die Sorge an den Vater abtreten will - wo ist da dein Problem.
Generalvollmachten werden häufig nicht anerkannt.
das funktioniert nur über ein gericht mit beiden parteien anwesend.
Ja, richtig. Trotzdem muss da ja ein Antrag vorliegen. Sonst wird es nichts mir dem Gericht.
lass das deinen anwalt schreiben
Ich will nicht sie alleinige Sorge.
Wozu Geld für einen AnWalt ausgeben. Das ist bei gegenseitigem Einverständnis eine Formalität für die man keinen Anwalt braucht.
Das Wort "formlos" sagt schon, dass dazu keine bestimmet Form oder gar ein Formular notwendig ist.
Man schreibt einfach was man haben will und wer damit einverstanden ist. Wichtig ist eingentlich nur alle vollständigen Namen aller Beteiligten zu nennen und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen.
bei sorgerecht nicht möglich
welche praktischen gründe sollten das sein?