Vater macht falsche Angaben über Kindesunterhalt?
Folgendes:
Meine Eltern leben seid letzte Jahr getrennt. Mein Vater war Hauptverdiener. Er hat letztes Jahr eine Umschulung gemacht, die wir zusammen mit ihm (ich, meine Schwester und meine Mutter) durchgestanden haben. Zu dieser Zeit hatte er nur sehr wenig Geld verdient, da er eine Schule besuchen musste und meine Mutter hat zu dieser Zeit echt sehr viel gearbeitet. Jetzt verdient er sehr gut (ungelogen ca. 4.000 - 7.000€)! Ich weiß es, da ich selber für ihn Rechnungen geschrieben habe.
Nun hat er eine neue Freundin und will sich von meiner Mutter trennen und lebt seit November nicht mehr bei uns. Er hat sich auch schon einen Anwalt geholt und meine Mutter mittlerweile auch. Da meine Schwester und ich aber noch beide zur Schule gehen und beide noch nicht volljährig sind, muss er für uns Unterhalt zahlen. Jedoch hat er angegeben (ich glaube er verdient sogar viel schwarz), dass er nur ein Durchschnittseinkommen von 2.000€ im Jahr 2016 hatte (er ist zu dieser Zeit auch ca. 6 Monate zur Schule gegangen und hat dort ca. unter 1.000€ verdient). Das ganze hat er von seinem Steuerberater ausrechnen lassen.
Er bezahlt jetzt also pro Kind ca. 300€. Da ich aber weiß, dass er viel mehr verdient lautet meine Frage was meine Mutter tun kann? Er müsste pro Kind normalerweise ca. 900€ bezahlen, wenn er seinen richtigen Lohn angeben würde. Wir leben in einem ziemlich großen Haus (Meine Eltern haben seid 25 Jahren zusammen gelebt und waren/sind verheiratet), welches meine Mutter alleine nicht mit ihrem Einkommen und den 600€ halten kann. Meine Mutter verdient ungefähr 800€ im Monat. Meine Mutter hat ihn schon gefragt, ob er das ernst meint nur so wenig Unterhalt zu zahlen, für ihn ist das völlig in Ordnung.
8 Antworten
Deine Mutter soll zum Jugendamt gehen und eine kostenlose Beistandschaft beantragen.
Die kümmern sich dann kostenlos um die Berechnung und Eintreibung des Unterhalts.
Aber - wenn Du so hohe Rechnungen geschrieben hast, dann hat er ja auch Kosten gehabt und die Mehrwertsteuer muß er auch abführen.
Um den Unterhalt zu berechnen, wird in der Regel das Durchschnittseinkommen der letzen 12 Monate herangezogen - und da dein Vater da ja zum Teil noch in der Umschulung war, ist dieses Durchschnittseinkommen also auch entsprechend geringer.....
Wir leben in einem ziemlich großen Haus
Von eurem Unterhalt müssen nicht nur die Kosten für eure Verpflegung bestritten werden sondern auch eure Wohnkosten....
Falls dieses Haus deinen Eltern zusammen gehört und ihr "mietfrei" darin wohnt, so kann dies bei der Unterhaltsberechnung angerechnet werden (der Unterhalt entsprechend geringer ausfallen) - ebenfalls, wenn das Haus noch abbezahlt werden muss und der Vater dies alleine tut... oder es gemietet ist und der Vater die Miete allein zahlt......
Du weisst doch gar nicht ob er Steuern hinterzieht...
Nur weil man im Monat für 4000 - 6000 Euro Rechnungen schreibt, heisst das ja noch lange nicht, dass das der Verdienst ist.
Das ist lediglich der Umsatz.
Man kann auch mit 100.000 Euro Rechnungen im Monat lediglich 500 Euro Gewinn gemacht haben...
Für so eine Aussage hast du dann hoffentlich auch entsprechende Beweise.
Und dein Vater der Tief in den Schulden sitzt zahlt unter Umständen GAR KEIN Unterhalt mehr...nur so als Denkanstroß.
Wenn er Rechnungen schreibt, kann er nichts hinterziehen.
Wenn sie Anhaltspunkte haben, das die Steuererklärung nicht ganz korrekt ist, können sie sich an das Finanzamt wenden. Dieses wird ggf. eine Betriebsprüfung durchführen.
Der Unterhalt berechnet sich immer aus den aktuellen Einkommen. Diese wird in der Regel an Hand des Einkommes der letzen 2-3 Jahre approximiert. Zeiten einer Umschulung werden dabei herausgerechnet, wenn davon auszugehen ist, das sich die Effekte in Zukunft nicht fortsetzen.
Unter den Mindestunterhalt zu kommen ist als Selbstständiger extrem schwer, da hier aufgrund der gesteigerten Erwerbsobligenheit auch eine Aufgabe der Selbstständigkeit und Aufnahme einer abhänigen Beschäftigung verlangt werden kann, wenn sich das Einkommen dadurch verbessert.
Ich würde ihn dezent darauf hinweisen, dass er mehr verdient. Zur not mit einem Anwalt sprechen und ihm die Vermutungen mitteilen. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung würde euch nciht viel bringen. Aber vielleicht hilft die Angst davor eine außergerichtiliche Einigung zu finden.
Wenn sich am Ende herausstellt, dass er nicht hinterzogen hat, macht man sich unter Umständen wegen Beleidigung und Nötigung strafbar, also würde ich solche dezenten Pseudo-Schachzüge unterlassen und die Sache dem Anwalt überlassen.
Wegen Beleidigung macht man sich sicher nicht strafbar. Nötigung, nun ja das kommt drauf an. Oftmals reicht es ja schon wenn man sagt, wir glauben, dass du uns bescheißt, wollen wir nicht eine gemeinsame Lösung finden. Ich meinte nicht, dass man hingehen soll und groß irgendetwas androhen sollte.
Ich habe mich dabei wahrscheinlich schlecht ausgedrückt. Er hinterzieht Steuern.