Wer zahlt den Urlaub des Kindes bei getrennten Eltern?
Folgende Situation: Die Kinder leben bei der Mutter, Vater zahlt Unterhalt. Nun will der Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren - er erwartet von der Mutter, dass diese die Kosten für jedes der Kinder anteilmäßig trägt (Unterkunft, usw.). Hat er ein Recht dazu? Ich habe dazu Folgendes gefunden: "Der Umgangsberechtigte muss die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen, vgl. BGH FamRZ 1995, 215" Also eigentlich müsste der Vater auch die Kosten für den Urlaub zahlen, die Mutter ist sich jedoch usicher. Wie seht ihr das? Mich würden eure Meinungen, Erfahrungen usw. interessieren. Danke!
3 Antworten
Wie soll das denn funktionieren?
Der gezahlte Unterhalt verbraucht sich doch auch für die Anteilige Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. und somit bleibt davon kein Geld für eine evtl. Urlaubsreise übrig. Wenn die Mutter z.B. auch noch von Hartz 4 leben würde, dürfte spätestens dann dieses Ansinnen komplett scheitern!
Wer Urlaub plant, der muss sich auch mit den Kosten allein anfreunden. Man kann doch schlecht auf Kosten Anderer fröhliche Unternehmungen planen :-(
Nein, das kann er nicht fordern. Alle Kosten, die die Kinder während der Zeit verursachen,. in der sie bei ihm sind, muss er tragen. Es zwingt ihn ja auch keiner, mit den Kindern in Urlaub zu fahren.
Nein, dazu hat er selbstverständlich kein Recht.
Die Kosten des Umgangs sind vom Umgangsberechtigen zu zahlen.
Die Mutter kann ja schließlich auch keinen Zuschuss zum Urlaub bekommen.