Kann mein Vater mir verbieten Schule weiter zu machen?
Hallo ich bin 18 und mein Vater müsste für mich Unterhalt zahlen. Jetzt hab ich eine Frage ich geh in die 11 klasse einer fachoberschule und möchte diese Klasse freiwillig wiederholen da das Schuljahr nicht so toll gelaufen ist. Jetzt möchte ich wissen ob er mir das verbieten kann und sagen kann mit einem Anwalt dass ich eine Ausbildung machen soll
9 Antworten
Dein Vater hat Dir nicht zu sagen, wie Dein Leben weitergehen soll. Er muss dementsprechend weiter Unterhalt zahlen.
Das müsste er auch, wenn Du eine Ausbildung macheen würdest - je nachdem, wieviel Du verdienst.
JEDER Volljährige hat das Recht, eine Erstausbildung abzubrechen, ohne den Unterhaltsanspruch zu verlieren.
Aber das war nicht die Hauptfrage, die da lautete:
ob er mir das verbieten kann und sagen kann mit einem Anwalt dass ich eine Ausbildung machen soll
DAS darf der Vater nicht.
Das stimmt. Aber hier muss der Vater trotzdem den Wunsch des FS nicht finanzieren, sondern kann ihn darauf verweisen, dass er sich einen 4-tägigen Teilzetjob neben dem eintägigen besuch der 1., FOS-Klasse suchen kann. :-)
Trotzdem hat der Vater dem FS NICHT vorzuschreiben, wie das weitere Leben des FS zu verlaufen hat.
Das jedoch will der Vater - und das darf er nicht.
Der FS ist VOLLJÄHRIG.
Wie schon oben gesagt. Das stimmt. :-)
Und das oben Gesagte ist nicht korrekt.
dass er sich einen 4-tägigen Teilzetjob neben dem eintägigen besuch der 1., FOS-Klasse suchen kann. :-)
Nein, eine Nebenschäftigung ist nicht obligatorisch. Soweit die im Rahmen der FOS notwendigen Praktika allerdings bezahlt würden, wäre dies obligatorisches Einkommen.
Was nun genau? Meine simple These: Das freiwillige und damit keinesfalls notwendige Wiederholen eines FOS-Schuljahrs berechtigt den Vater zur Einstellung der Unterhaltszahlung.
Verbieten kann er dir schon mal gar nichts, da du 18 bist!
Du wiederholst das Schuljahr zwar freiwillig, aber es ist ja davon auszugehen, dass du ohne Wiederholung das nächste Schuljahr wahrscheinlich nicht schaffen würdest und somit den gewünschten Abschluss nicht erreichen würdest.
Ich sehe den Vater eindeutig in der Unterhaltspflicht.
Mal abgesehen davon, dass ich Eltern absolut nicht verstehen kann, die ihren Kindern Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn es um Unterhalt geht!
Sollte er sich dennoch weigern, dann bleibt dir der Klageweg. Du müsstest also vortragen können, warum die Wiederholung nun so wichtig ist, da du es ja freiwillig machst. Und warum es dir nicht möglich war dieses Schuljahr zielstrebig zu arbeiten, damit du die Wiederholung nicht nötig hättest.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gericht sich auf die Seite deines Vaters schlägt. Und es ist ja offensichtlich, dass du Alles dafür tun willst um einen guten Abschluss zu erreichen und damit deine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt verbessern willst...
Du kannst ihm natürlich auch sagen: ok, ich wiederhole nicht und wenn ich im nächsten Jahr sitzen bleibe und dann wiederholen muss, dann müsstest du auch weiterzahlen... Das Ergebnis bleibt also das Gleiche!
Dankeschön, das war die erste hilfreiche Antwort die hier kam :)
Dein Vater ist unterhaltspflichtig bis du auf eigenen Beinen stehen kannst und finanziell abgesichert bist.
Wenn du eine Schule besuchst, ist das teil deiner Ausbildung. Allerdings hab ich noch nie gehört dass man ein Schuljahr freiwillig wiederholen kann. Wie die Rechtslage da ist weiss ich nicht.
Dein Vater kann aber jeder Zeit die Zahlung einstellen. Dann musst du zum Anwalt und vor Gericht und den Unterhalt wieder einklagen. Wenn du deine Ausbildung (schule, weitere Pläne) weiter verfolgst wirst du recht bekommen.
Aber das ist ein ewigs langer weg und so lange bekommst du halt auch kein Geld.
Er braucht keinen Anwalt. Er kann einfach seine Unterhaltszahlung einstellen.
Du müsstest die dann einklagen. Aber da sehe ich für dich keine Chancen.
Die freiwillige Wiederholung verletzt substantiell die Bedingungen der Unterhaltszahlung. Auch würde die Schule sich darauf nie einlassen (dürfen). Die haben schließlich nachfolgende Bewerber zu beschulen.
Ich darf das ist mit der Schule schon geklärt
Hast du das schriftlich? Eventuell kann dein Vater so ein Jahr den Unterhalt verweigern. Siehe oben (§ 1610 Abs. 2 BGB) von @atzef
Was ist das denn für eine FOS? Und die würden dich ein weiteres jahr einfach in der 11. Klasse ohne Praktikum an einem einzigen Schultag mitlaufen lassen? Mag sein. Dein Vater könnte trotzdem die Unterhaltszahlung einstellen und dich darauf verweisen, dass du Zeit genug hättest, dir einen Teilzeitjob für die 4 Tage der Woche zu suchen, an denen du dann ja kein Praktikum mehr machen müsstest.
"Die freiwillige Wiederholung verletzt substantiell die Bedingungen der Unterhaltszahlung" Wo steht das geschrieben?
Ständiger Rechtsprechungsgrundsatz:
"Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern die schulische und berufliche Ausbildung finanzieren (§ 1610 Abs. 2 BGB). Im Gegenzug muss das Kind seine Ausbildung zügig und zielstrebig aufnehmen und abschließen."
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Hier darf die Schule auch gar nicht dem unnötigen Wunsch nach sinnloser Wiederholung des Praxisjahres nachgeben...:-)
Okay, ist es aber nicht im Wohl des Kindes, wenn es ein Schuljahr wiederholen möchte um bessere Noten erreichen zu können die in der Zukunft wichtig für die Berufswahl ist?
Mit dem Kindeswohl kommt man hier als rechtliches Argument nicht weiter. Kindeswohlgefährdung ist ein Interventionstatbestand für einen Eingriff des Staates in die elterliche Sorge - keine Grundlage für Maximalansprüche. :-)
Bewerbungen für ein Studium oder für eine Berufsausbildung erfolgen auch nicht nur mit dem Zeugnis der 11. Klasse, sondern mit dem Abschlusszeugnis. Der schulische Teil des 11. FOS-Schuljahres besteht eh nur aus 1 Unterrichtstag...:-)
Dein Vater muss für dich weiter Unterhalt bezahlen und du kannst nicht einfach wenn du willst irgendwelche Klassen wiederholen.
Da du 18 bist kannst du auch alleine wohnen, dann kannst du selber bestimmen was du machst
Ist mit der Schule schon geklärt
Unterhalt ist an Volljährige nicht für Flausen im Kopf zu zahlen, sondern nur, wenn das Ziel eines Berufsabschluses zielstrebig angesteuert wird. Das ist bei seiner Wunschidee nicht mehr gegeben.