Vater kann aus Kankheitsgründen den Umgang nicht wahrnehmen
hallo,
mal angenommen ein vater kann einen termin für einen umgang mit seinem kind aus gesundheitlichen gründen nicht nachkommen:
hat er da ein recht auf einen neuen termin?
kann dieser termin nachgeholt werden?
wenn ja, bitte gesetzesdarlegung.
im internet konnte ich darüber leider nichts finden
danke
6 Antworten
Ja wenn du krank bist, einen anderen Termin,kann ja alles mal passieren.Nur wenn es öfters ist glaubts dann wohl keiner mehr.
warst du bei der verhandlung dabei? kennst du das urteil? es gibt nämlich keins, da die verhandlung wiederholt wird ;-)
nur für dich: die mutter dieser kinder darf sich in ein paar tagen wegen körperverletzung vor gericht rechtfertigen.
da wird sich zeigen, von wem die gewalt ausgegangen ist ;-)
ich habs dir schonmal erklärt. verhandlungen werden nicht wiederholt und das urteil für dich hieß: umgang abgelehnt. und was glaubst du was bei der körperverletzung herauskommt? garnix. interessiert keinen und es wird auch dort die dame frei gesprochen werden. es interessiert keinen menschen was sie dir angetan hat und warum. die frage ist warum du ihre kinder nicht endlich in frieden lässt.
@timbatal, ich hab heute ein nettes aktenzeichen für dich bei der staatsanwaltschaft bekommen.
der strafantrag gegen dich ist somit bewilligt.
ich vermute, dass du in kürze von dortiger stelle post bekommen wirst.
gibt es dafür eine gesetzliche regelung?
warum kann ein vater aus krankheit sein kind nicht nehmen oder wenn das kind erkrankt? mütter können sich das krank werden oder das erkranken des kindes nicht aussuchen? ich finde beide können sowohl in gesunden als auch in kranken tagen für ihr kind da sein ohne es auf dem rücken der kinder auszutragen
der vater lag im krankenhaus und hatte eine OP. soll er das kind dort mitnehmen?
ein vater hat ein anrecht auf einen neuen termin wenn er krank ist oder wenn das kind krank ist. allerdings nur dann wenn dies auch vereinbart wurde in der umgangsvereinbarung. da du aber kein vater bist, kanns dir egal sein. du hast ja kein umgangsrecht.
Der Umgang wird ja wohl nicht nur 2 mal im Jahr statt finden. Dann müsste man in der Tat nach einem Ausweichtermin suchen.
die frage ist, ob mir rechtlich ein ausweichtermin zusteht
dir steht garnix zu. du hast garkeine kinder und du bist auch kein vater. hör doch endlich auf die leute hier zu veralbern. es steht im gesetz das die ELTERN ein recht auf umgang haben. da steht nicht das der ehemalige lebensgefährte umgang haben darf, vor allem wenn die kids das von grund auf ablehnen.
da du selbst noch ein kind bist, kannst du das nicht wissen.
schatzi geh in dein kämmerlein und denk dir weiter geschichten aus. wer soll dir das auf dauer noch glauben? du hast nie kinder gehabt. also schaff dir welche an oder lass diese kinder, die nix von dir wissen wollen endlich zufrieden. lass dir dringend helfen. der dame ist zu raten eine kommunikationssperre gegen dich zu beantragen und dann soviele hunderte von km zwischen dich und sich zu legen wie nur möglich. solche leute wie dich würde ich als stark kindeswohlgefährdend betrachten. du musst aufhören und dir hilfe suchen.
Findest du schon im Internet,hier www bmas de da gibts du dann Umgangsrecht ein
ist nix zu finden
türlich nicht. umgangsrecht haben reale väter und nicht leute die sich irgendwelche sachen einbilden. die kinder zu kontakten zwingen wollen die diese ablehnen. höre endlich auf.
nein er nicht, er hat ja keine kinder. und er hat auch kein umgangsrecht bekommen seitens des gerichtes für kinder die ihn nix angehen und auch net sehen wollen.