Vater enterbt mich, warum und was bedeutet das genau für mich und das Verhältnis zu ihm?
Hallo, mein Vater hat mich enterbt, wobei ich vor einigen Monaten gerade mal 18 geworden bin.
Ich hatte immer schon das Gefühl, dass Geld für ihn das wichtigste ist, und wir hatten auch relativ oft Auseinandersetzungen, bei denen es von beiden Seiten aus ging (mal war er schuld, mal ich).
Er kann aber nie begreifen dass er Schuld ist, weil ich für ihn immer schuldig bin. Jetzt meinte er zu mir dass er mich enterbt. Jetzt frage ich mich, was das bedeutet, für unser Verhältnis.
14 Antworten
Sie haben für den Fall, dass der Erball eintritt nur einen Anspruch auf die Hälfte des geseetzlichen Erbteils.
Erfahren, ob er auch ernst gemacht hat, werden Sie aber erst, wenn es soweit ist.
Er kann dich zwar enterben, aber der PFLICHTEIL steht dir zu. Nur bei wirklich schweren Verfehlungen, kannst du leer ausgehen. Dein Vater ist offensichtlich der Meinung, dass euer Verhältnis total zerrüttet ist.
Gar nichts - er kann dich nicht enterben wenn es keinen wirklich triftigen Grund dafür gibt.
Zumindest soweit ich zu wissen glaube - bin kein Jurist.
der*
Nein, wieso das denn? Da man den Pflichtteil ja nicht entziehen kann, bedeutet enterbt zu werden, auch nur den Pflichtteil zu bekommen und eben nicht das ganze Vermögen
Man kriegt sowieso nur den Pflichtteil wenn kein Testament existiert bzw. wird das Erbe nach Pflichtteilen aufgeteilt.
Enterben heisst aber: Man kriegt gar nichts - nada - null!
Das kann man meines Wissens auch durchaus machen - jedoch muss es, wie gesagt, einen sehr triftigen Grund dafür geben. - Jedoch kenn ich auch nur die Situation in der Schweiz - ob sich das 1:1 auf DE/A übertragen lässt, kann ich nicht sagen.
Enterben heißt NIcht null! Enterben bedeutet, nur den Pflichtteil zu bekommen!
"Man kriegt sowieso nur den Pflichtteil wenn kein Testament existiert bzw. wird das Erbe nach Pflichtteilen aufgeteilt"
Nein! Wenn kein Testament existiert,, wird das GESAMTE Vermögen in der gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge aufgeteilt - und die gesetzlichen Erben erste Ordnung sind Ehepartner und die Kinder - Ehepartner 50% und der GESAMTE Rest und nicht nur der Pflichtteil wird zwischen den Kinder aufgeteilt.
Wenn Kinder nur den Pflichtteil bekommen sollen, muss man das ausdrücklich testamentarisch so festlegen und genau das nennt man dann enterben.
Schade, dass euer Verhältnis so mies ist...
Damit jemand in seiner Wut keinen allzu großen Schaden anrichtet, hat sich der Gesetzgeber auch in den Bereich Erben und Entwrben eingeschaltet:
https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/
Da ist es besser erklärt, als ich es mit ein paar Zeilen könnte..
Jetzt frage ich mich, was das bedeutet, für unser Verhältnis.
Woher soll das denn hier jemand wissen, kein Mensch kennt Dich hier und ob und wie sich Euer Verhältnis verändern wird, wirst dann schon sehen
Natürlich kann er das!
Man kann vererben, wem man will, nur das Pflichtteil steht den Kindern zu