Was müssen meine Eltern mir bezahlen wenn ich 18 bin und was nicht?
Hallo,
das Verhältnis zu meinen Vater war noch nie richtig gut. Wir geraten zu Hause immer wieder aneinander. Ich bin vor paar Wochen 18 geworden und nun meint mein Vater ich soll meinen fitnessstudiobeitrag selber bezahlen, bekomme kein Taschengeld mehr und soll das Essen für mich ebenfalls selber einkaufen, natürlich von meinem
Geld.
Ich bin in der Erstausbildung, sprich ich mach mein Abitur dieses Jahr und danach studiere ich an einer dualen Hochschule, wobei ich dort nur eine Vergütung von 200-300€ bekommen werde.
Ich weiß ungefähr, dass mein Vater mir ca 670€ zahlen muss(mit Kindergeld) laut der Düsseldorfer Tabelle und ansonsten mir essen, Kleidung, Unterhalt geben muss.
Was genau muss mein Vater mir bezahlen und darf er wirklich von mir verlangen das fitnessstudio und mein Essen selber zu bezahlen und das Taschengeld zu streichen? (Wohne momentan zu Hause)
9 Antworten
Solange sie noch Abitur machen und bei den Eltern wohnen sind sie priviligiert, d.h. minderjährigen Kindern gleichgestellt. Als Schüler haben sie keine Erwerbsobligenheit, d.h. sie müssen kein eigenes Geld verdienen.
Der Unterhaltsanspruch richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle, er ist primär ein Geldanspruch, wobei die Eltern den Unterhalt auch in Naturalien ( Kost, Logie, ...) gewähren können, soweit ihre Belange dabei berücksichtig werden. Wobei immer ein gewisser Teil in Geld ( = Taschengeld) erbracht werden muß.
Man beachte das beide Eltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig sind.
Ich bin vor paar Wochen 18 geworden und nun meint mein Vater ich soll meinen fitnessstudiobeitrag selber bezahlen, bekomme kein Taschengeld mehr und soll das Essen für mich ebenfalls selber einkaufen, natürlich von meinem
In diesen Fall ist zunächstmal der Unterhalt nach der DDT zu berechnen. Hierbei ist das Einkommen der Eltern zu addieren, die Einkommensstufe zu ermittel und der Betrag im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Eltern zu verteilen. Kein Elternteil muß aber mehr leisten, als er ohne den anderen leisten müßte.
Von diesen Betrag ist das Erhaltene abzuziehen, also der Miet-, Heizungs, Strommehraufwand.
Eltern sind Dir so lange Du nichts ! verdienst im Prinzip nur zu Kost und Logis verpflichtet.
Ein Anspruch auf Taschengeld besteht grundsätzlich nicht und somit ganz sicherlich auch nicht die Begleichung des Mitgliedsbeitrages des Fitnessstudios.
Ansonsten Du bist auch gesetzlich zur Hilfe im Haushalt verpflichtet:
Was viele nicht wissen: § 1619 BGB bestimmt, daß Kinder zur Mitarbeit im Haushalt der Eltern ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihren Familienstand verpflichtet sind, so lange sie darin leben.
Sobald Du etwas verdienst, dürfen sie verlangen, dass Du Dich an den Kosten beteiligst.
Ob das so schön ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt - das sind nur die Fakten.
Sie sind Dir als Volljährigem gegenüber auch nicht grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet, soweit Deine Ausbildungsstätte z.B. nicht zu weit vom Elternhaus entfernt liegt.
und soll das Essen für mich ebenfalls selber einkaufen, natürlich von meinem Geld.
Das ist natürlich Unsinn - Du bist ganz sicherlich nicht verpflichtet neben Deiner Schule arbeiten zu gehen, um Deine Grundbedürfnisse zu befriedigen.
Selbstverständlich kann Dein Vater das verlangen. Du wohnst doch kostenlos zu Hause.
Such Die einen Nebenjob.
Was ist mit Deiner Mutter?
Deine Eltern sind für dich Unterhaltspflichtig bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast.
Wie sie der Unterhaltspflicht nachkommen, muss dann geklärt werden.
Entweder als Barunterhalt ( wobei du dann Anteilsmäßig Miete, Strom, Lebensmittel, Putzmittel und Hygieneartikel zurückzahlen musst) oder als Naturalien Unterhalt, wo alles drin ist, was zum alltäglichen Leben dazu gehört.
Das Sportstudio ist Luxus und gehört nicht zum Unterhalt dazu, zumal auch Taschengeld eine freiwillige Sache der Eltern ist, und kein gesetzliches Muss
Wenn ich das richtig verstanden habe lebst Du im Haushalt Deiner Eltern bzw. Deines Vaters.
Somit zahlst Du keine Miete und auch nichts für Deine Verköstigung.
Somit kann Dein Vater von Dir verlangen, dass Du Dir Dein Taschengeld und also auch das Fitness-Studio selbst finanzierst von Deiner Ausbildungsvergütung.
@Menuett
die wird er erst später - nach dem Abi- verdienen.
Okay ich spreche das nachher mal mit meiner Mutter erstmal durch danke
Sorry, mein Fehler, das habe ich überlesen. Vielleicht solltest Du Dich mal mit Deinem Vater aussprechen, denn wovon sollst Du Dir dann Dein Essen bezahlen? oder wende Dich an das Jugendamt.
Was sind das dann für 2-3oo € die Du im Monat hast?
Ich gehe zur Schule und habe somit keine ausbildungsvergütung