Wer ist für das Rausstellen/Bereitstellen der Müllcontainer verantwortlich? (Kosten?)
In unserem Miethaus kriselts schon seit einiger Zeit, weil es bis jetzt keinen Verantwortlichen für das Rausstellen der Restmüllcontainer (vom Hof auf die Straße) zu den jeweiligen Abfuhrterminen gab. Bis jetzt hat das anscheinend jedes Mal eine Mieterin gemacht - keine Ahnung warum, es hat sie keiner dazu beauftragt oder so. Auf jeden Fall haben wir das jetzt erst mitgekriegt nachdem sie sich bei uns beschwert hat, dass wir das alle auch machen müssen. Nach einem Anruf bei der Hausverwaltung wurde uns versichert, dass sich ab jetzt jemand darum kümmert.
Heute ist dann ein Brief von denen gekommen, im Anhang eine Aufstellung der Monate, wer in welchen für das Rausstellen der Mülltonnen verantwortlich ist. Weiter im Brief: "..Sollte dies nicht funktionieren, sehen wir uns leider gezwungen, eine Person kostenpflichtig mit der Betreuung der Müllcontainer zu beauftragen. Da dies aber sehr hohe Kosten verursachen würde, gehen wir davon aus, dass alle Mietparteien mit einer Liste einverstanden sind. .."
Wir und unsere Gegenübernachbarn können uns das aber nicht wirklich vorstellen, da wir berufstätig / nicht immer zu Hause sind / Kinder haben und somit keine Zeit für sowas haben, uns in der Früh vor der Arbeit nicht mit diesen Mülltonnen schmutzig machen können, etc..
Macht sowas nicht normalerweise der Hausmeister, ohne irgendwelche 'hohen Kosten' zu verursachen? Wenn wir das jetzt nicht machen, müssen wir dann wirklich monatlich mehr zahlen damit irgendjemand diese ~ 8 Tonnen rausbringt, was ja eigentlich nicht länger dauern kann als 15-20 Minuten? Im Mietvertrag ist auch nichts dergleichen festgehalten.
11 Antworten
zur zeit ist kein komentar möglich. diese antwort geht an den komentar von extradry:
3 Änderungen der Hausordnung Die einseitige Änderung einer Hausordnung ist möglich, wenn sich die Sachlage verändert hat.
durch den wegfall der kostenfreien übernahme der dienstleistung durch einen mieter hat sich die sachlage verändert, die zusätzliche arbeit ist nicht automatisch bestandteil des dienstvertrages des hausmeisters.
Macht sowas nicht normalerweise der Hausmeister, ohne irgendwelche 'hohen Kosten' zu verursachen?
Durchaus, aber rein organisatorisch ist das auch aufgrund der Arbeitszeiten des HM immer so 'ne Sache...
Wenn wir das jetzt nicht machen, müssen wir dann wirklich monatlich mehr zahlen damit irgendjemand diese ~ 8 Tonnen rausbringt, was ja eigentlich nicht länger dauern kann als 15-20 Minuten?
Kann durchaus sein, hier holt die die Müllabfuhr z.B. auch raus, aber kostenpflichtig...
Im Mietvertrag ist auch nichts dergleichen festgehalten.
Das zählt mit unter Müllabfuhr...
Wenn die Müllentsorgung euch Mietern als Betriebskosten berechnet wird und, wie ich lese, ein Hausmeister da ist, so ist das Rausstellen der Tonnen Sache des Hausmeisters, auch wenn eine Mieterin das bisher eigenständig machte. Der Vermieter darf da nix extra berechnen, der Hausmeister taucht doch gewiss auch in der Betriebskostenabrechnung auf, oder?
Gegenfrage: Wer kümmert sich um die Mülltonnen beim Eigenheim? DER EIGENTÜMER! Dort muss es auch klappen, auch wenn man berufstätig ist, Kinder hat oder oder oder!
tja aber alle 8 mülltonnen stammen wohl eher nicht aus meinem eigenheim. und die mülltonnen in meinem eigenheim betreu ich dann wenn ich zuhause bin und zeit hab. nicht von dienstag 18°° uhr bis mittwoch 8°° uhr, bla. wenns da nicht geht dann gehts hald nicht.
die gegenfrage ist quatsch! hier geht es um müllcontainer von ALLEN mietparteien und um eine nicht gerechtfertigte erhöhung der betriebskosten durch den vermieter, wenn sich die mieter nicht bereiterklären, sich selbst um die container zu kümmern!
der bewohner (sorry, das heisst auch außerhalb von BB so...)
Normalerweise macht das der Hausmeister ,und für diese Arbeit wird er bezahlt. Die Kosten dafür werden auf die Mieter umgelegt. Das ist normal und muss nicht im Mietvertrag extra festgelegt werden. Du kannst die Arbeiten des Hausmeisters als "haushaltsnahe Dienstleistungen " von der Steuer absetzen. Du reichst einfach die Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt ein-auch wenn sie vom Jahr davor ist.Also für 2011 die von 2010, da sie immer ein Jahr zu spät kommt.
Ja , sollte man.Ist leider so.
aber dürfen die das wirklich einfach so abändern? wie schon erwähnt wurde sind wir beim einzug nicht darüber informiert worden dass es diesbezüglich keine regelung gibt und noch mehr betriebskosten anfallen können. muss man, wenn man wo neu einzieht, wirklich bei jedem detail nachfragen obs noch teuer werden könnte?