graffiti erwischt 13 jahre
hey an alle... ich habe im sommer letztes jahr angefangen graffiti zu sprühen (bin aus der illegalen scheiße jetzt raus) ich habe alleine 3 (große) dinger gesprüht und 3 mit anderen zusammen als dann einige wochen später die sache in der zeitung stand hab ich ziehmlich angst bekommen dass alles rauskommt ist allerdings bis jetzt zum glück nicht passiert doch vor zwei wochen haben irgendwelche deppen im ganzen dorf den selben namen nur leicht verändert auch gesprayt ich habe gehört dass sie jetzt schon überführt sind habe allerdings auch gesagt bekommen dass nach uns jetzt erst richtig ermittelt wird
Meine frage ist jetzt also : glaubt ihr dass wir jetzt noch überfürt werden und wenn es passiert welche strafen kommen auf uns zu ich war zur tatzeit 13 und habe gehört dass dafür die eltern blechen müssen und für jedes graffiti bis zu 10 000 € strafe möglich sind wenn es so ist gibt es dafür eine versicherung o.Ä denn wenn meine mutter das zahlen müsste würde wahrscheinlich unser haus verkauft werden müssen :-D
naja wäre mir echt wichtig wenn ich gute antworten bekäme desshalb danke im voraus
3 Antworten
Strafrechtlich passiert gar nichts weil Du erst ab 14 Straffmündig bist. Aber Zivilrechtlich bist Du ab 7 Jahren Deliktfähig, das heißt , dass Du od. Deine Eltern , bzw- deren Hafpflicht für den Schaden haften muß welchen Du angerichtet hast.
13 jährige begehen keine Straftaten , allenfalls strafbare Handlungen !
So ist es so müssen diese bei unter 14 nur nicht zahlen , wenn den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Nicht Strafe ist dein Problem sondern der Schadenersatz den du bzw. deine Eltern leisten müßten wenn dir etwas nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich, was mehr als 1 Person weiß kommt irgendwann heraus. Illegales sprühen ist kein Kinderspiel sondern Sachbeschädigung.
Die Strafe wird nicht so schlimm aber der Schadenersatz für die Reinigung kann viele 10000 Euro pro Grafitti kosten.
warum nicht einfach streichen ?
Weil der Eigentümer das recht hat das der Zustand wieder hergestellt wird wie er vor dem beschmieren war.
Haftpflichtversicherung zahlt bei Straftaten nicht.