Hausverwaltung kommt Reperaturen nicht nach,was kann ich als Eigentümer tun?
Also ich bin gerade ziemlich ratlos und im www finde ich auch nicht wiklich was konkretes. Und zwar habe ich folgende Situation: Ich (und mein Mann) bin Eigentümerlin einer vermieteten ETW in einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit Dezember gibts eine neue Hausverwaltung, da die alte Mist gemacht hat. Ende Februar hat mich meine Mieterin darüber informiert das ein Loch in einer Dachrinne oberhalb ihrer Terrrasse ist und sich dadurch Wasser schwallartig auf ihr darunter gelagertes Kaminholz ergießt. Außerdem habe sie seit der Reaperatur eines Wasserohrbruches im Haus (aber in einer anderen Wohnung) kein Warmwasser mehr in ihrer Küche. Da ich so oder mit der Hausverwaltung was klären musste habe ich kurz nachdem ich diese Informationen erhalten habe einer Mitarbeiterin der Verwaltung in einem Telefonat über diese Mängel bzw. Reparaturen in Kenntnis gesetzt. Diese hat sie zur Kenntnis genommen und sich zwecks einer Terminvereinbarung die Telefonnummer meiner Mieterin aufgeschrieben und meinte das sich darum gekümmert wird. Allerdings ist seit dem im grunde noch kaum was passiert. Denn mitte April hat mir meine Mieterin eine ziemlich aufgebrachte Mail zukommen lassen in der sie schreibt, das sich immer noch nichts getan hat. Es war wohl nur mal unangekündigt (!) die Hausmeisterfirma da um sich das Loch in der Dachrinne anzuschauen. Diese meinte allerdings das sie dafür nicht zuständig sei. Wegen dem Warmwasser war noch niemand da. Sie setzt eine Frist, das sich bis ende April was getan haben soll. Am gleichen Tag habe ich der Hausverwaltung eine Mail geschriebe, mit hoher Priorität und Lesebestätung, in der ich die Situation geschildert habe, auch das ich schon ende Februar mit einer Mitarbeiterin telefoniert haben und sie über die Reparaturen in Kenntnis gesetzt haben und das sich wohl noch nichts getan hat und wie und was nun. Die Mail meiner Mieterin habe ich anhägig mitgeschickt. Bis heute kam allerdings von der Hausverwaltung keine Antwort, auch keine Lesebestätung, nichts. Was kann ich nun nur tun? Dafür hat man doch eine Hausverwaltung, das wenn Reparaturen aufkommen, sich diese darum kümmert. Die haben doch Verträge mit jeweiligen Firmen und ich zahle ja auch, und das nicht gerade wenig, Wohngeld. Auch hat die Mitarbeiterin nicht gesagt das ich als Eigentümer mich selber darum kümmern sollte und müsste. Wie gesagt, dafür hat man ja auch eine Hausverwaltung????Oder???? Muss ich denn nun als Eigentümer eigenständig und aus eigener Tasche Firmen beauftragen, diese Sachen reparieren zu lassen, die noch nicht einmal durch meine Mieterin und von meiner ETW verursacht wurden????? Sollte mir meine Mieterin mit Mietkürzung drohen, kann ich diese Kürzung mir dann von Hausverwaltung wieder zurückholen??? Ich bin echt sehr ratlos und weiß nun nicht was ich machen soll und wie ich weiter reagieren kann. Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich schon mal dafür. Lg Samtpfote
3 Antworten
Da die Schäden nicht in deiner Mieterwohnung sondern am Gemeinschafteigentum sind bist du bei der Hausverwaltung richtig.
Hast du den mal euren Beirat über die Situation Informiert, die können meist höheren Druck ausüben als ein einzelner Eigentümer.
Ansonsten setzt der Verwaltung ebenfalls eine Frist, mit der ankündigung eigene Handwerker zu beauftragen und die Rechnungen von der Hausverwaltung einzufordern.
Dann muß die Handwerksfirma, die den Schaden repariert hat nacharbeiten. Wenn du weist wie die Firma heißt wende dich direkt an diese.
Keine Ahnung welche Firma das war und ich weiß noch nicht mal zu wem die Wohnung mit dem Wasserschaden gehört, da wir erst seit 1 Jahr die ETW besitzen und es alles sehr kompliziert für uns ist und wir die leute im grunde gar nicht kennen.
wie gesagt wenn die Hausverwaltung nicht reagiert wende dich an den Beirat.
Also, die Mieterin hat die Erlaubnis, einen Kamin zu betreiben und das dafür benötigte Holz auch in Ihrem Mietgegenstand zu lagern.
Es soll vorkommen, daß bei Regen und Schnee so etwas dann auch feucht wird und ggf. umgelagert oder abgedeckt wird.
Eine WEG bwz. deren Verwalter ist für mietvertragliche Angelegenheiten nicht zuständig.
Eine Reparatur einer Dachrinne kann veranlaßt werden, wenn denn für solche Maßnahmen zuvor ein entsprechender Haushalt zur Verfügung gestellt wurde.
Als Notmaßnahme kann so etwas allerdings nicht beziffert werden.
Warmwasser:
Es haben also alle Bewohner der Anlage, bis auf Eure Mieterin, Warmwasser in den Küchen und es wurde auch von Euch gerpüft, daß die Ursache nicht in der Wohnung zu finden ist für den Ausfall? Kommt denn Kaltwasser oder gar nichts?
Viel Glück.
steht in dem vertrag , den du / ihr mit der hausverwaltung habt, nichts darüber, was zu tun ist, wenn die eine oder andere partei ihren pflichten nicht nachkommt?
Da steht nur...Aufgaben, Rechte, Pfichte.... nach §§27 und 28 WEG und das die Tätigkeit der Verwaltung danach ausschlißlich den Bereich Gmeinschaftseigentum, nicht jedoch den Bereich ihres Sondereignetumes.....
2. die für die ordnungsmäßige
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
3. in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen;
Was soll das nun heißen? Die haben aber die Veträge mit den Firmen die für Reperaturen zuständig sind und außerdem sind die Mägel NICHT durch meine Wohnung entstanden und die Dachrinne ist so oder so Gemeinschaftseigentum....
Und wie schon gesagt, die zuständige Mitarbeiterin hat auch nicht gesagt das ich mich um eine Firma kümmern soll....
und eure eigentümergemeinschaft hat keinen vorstand o.ä?
Ja doch...hab nur keine Kontaktdaten
du bist eigentümerin und weisst nicht, wie du den von dir gewählten vorstand erreichen kannst? *wunder*
Wir sind nocht nicht lange Eigentümer und kennen somit die Leute nicht wirklich...da sich die Wohnung auf mehrere Häuser erstrecken ist das auch kompliziert da durchzublicken, wer wohin gehört...
Danke für deine Antwort. Die Dachrinne ist so oder so Gemeinschaftseigentum, das Warmwasser? Ist ja IN der Wohnung wo es nicht fließt. Aber der Ursprung DAS es NICHT fließt ist die Reparatur des Wasserrohrbruchs einer anderen im Haus gelegenen Wohnung.....