Muss man Nebenkosten für einen Säugling zahlen?

11 Antworten

Hallo,

es scheint hier um das sog. Hausgeld nach dem WEG zu gehen.

Dieses wird normalerweise nicht nach der Anzahl der Bewohner einer Wohneinheit, sondern mach der Fläche berechnet.

Es wird zwischen Sondereigentum (der Privatbesitz) und Gemeinschaftseigentum (Flur, Keller, Hof usw.) unterscheiden. Die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentum kann man sowohl nach Personenschlüssel, als auch nach Flächenschlüssel umlegen.

.... ein Mieter hat mit dem Verwalter einer WEG nichts am Hut. Also geht es um einen Eigentümer. Dieser hat Kosten und Lasten zu wuppen, die sich aus dem Wirtschaftsplan ergeben. Kein WiPlan, keine Abschläge. Alles doch ganz einfach.

Schaue auch in die TE, was dort zum Verwalter vereinbart wurde.

Viel Glück.

Es gelten allein die in der Wohnung gemeldeten / dort wohnenden Personen - gleichgültig wie alt sie sind.

Gabriel1311 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 15:12

und gemeldet sind ungefär fast 30!

Gabriel1311 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 15:11

ja richtig,ich kann mich auf mein wort verlassen das hir 15 leute wohnen,und fur 9 nur abrechnet

Gabriel1311 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 14:54

ok,und wie kriege ich die informazion wie viele leute in den ganzen haus gemeldet sind?

wilees  16.09.2016, 14:58
@Gabriel1311

Da mußt Du Dich wohl darauf verlassen, wieviele Bewohner real zum Haus gehören.

Betriebskosten dürfen nur dann nach Personenzahl auf die Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag ganz konkret für die eine oder andere Betriebskostenart vereinbart ist.

Welche BK sind das in deinem Mietvertrag?

Amtsschimmel25  19.09.2016, 15:19

hier findet nicht das Mietrecht sondern das WEG Anwendung.

albatros  16.09.2016, 17:01

Nun las ich soeben, dass du nicht Mieter sondern Eigentümer der Wohnung bist. Da gelten natürlich andere Regeln als im Mietverhältnis. Ich ziehe deshalb meine Antwort als unzutreffend zurück.

Vermutlich geht es um die Vorauszahlung. Nebenkosten fallen nur für den tatsächlichen Verbrauch an. Bei drei Personen ist der Verbrauch höher als bei zwei Personen, z.B. beim Wasser oder beim Müll.

Gabriel1311 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 14:51

habe eigene wasseruhr und eigene Mülltonne. wo bei er das wasser nach personen abrechnen möchte,oder besser gesagt auch macht da wir viel weniger verbrauchen als seine andere mieter

peterobm  16.09.2016, 14:58
@Gabriel1311

Unzulässig, du hast ne Wasseruhr, damit hat das bei der Abrechnung Priorität. Verbrauchsabhänig

anitari  17.09.2016, 08:53
@Gabriel1311

Sind alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgestattet?

Denn nur dann muß der Vermieter nach Verbrauch abrechnen.