Muss man Nebenkosten für einen Säugling zahlen?
So,hir eine frage mit der ich mich seit heute morgen rumschlage-muss man nebenkosten für ein säugling zahlen? Lebe mit meiner frau und mein 6 monate altem baby in einer eigentumswohnung (WEG). Sind in einem haus mit 4 Parteien und einer der eigentümer hat sich auch alls verwalter ausgegeben,jeden monat geld kasiert obwol es überhaubt keinen beschluss gab das er als verwalter bestelt war. Haben ihn höflich erklärt das wir nicht damit einverstanden sind das er jeden monat geld krigt und dafür nix in unseren sihne tut,wie zbs sorge zu tragen das der hausflur wochentlich gereinigt wird,das sich seine mieter ein zauhn von 2,30 höhe in den garten aufstelen ohne unsere zustimung. Lange rede kurzer sin,1 jahr haben wir die wohnung renoviert und der lehrstand würde uns mit 4 personen berechnet,jetzt wo ich mit meine frau und mein 6 monate altem baby wohne wird es alls 3 personen berechnet. Grundsteuer,so wie den schornsteinfeger bezahle ich aleine. Muss ich fur mein kind auch nebenkosten bezahlen? Seit wann muss man für kinder bezahlen,seit der geburt oder ab 16 lebens jahr? Sorry für mein schlechtes Deutsch,wohne erst 3 jahre in Deutschland...danke in voraus
11 Antworten
Hallo,
es scheint hier um das sog. Hausgeld nach dem WEG zu gehen.
Dieses wird normalerweise nicht nach der Anzahl der Bewohner einer Wohneinheit, sondern mach der Fläche berechnet.
Es wird zwischen Sondereigentum (der Privatbesitz) und Gemeinschaftseigentum (Flur, Keller, Hof usw.) unterscheiden. Die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentum kann man sowohl nach Personenschlüssel, als auch nach Flächenschlüssel umlegen.
.... ein Mieter hat mit dem Verwalter einer WEG nichts am Hut. Also geht es um einen Eigentümer. Dieser hat Kosten und Lasten zu wuppen, die sich aus dem Wirtschaftsplan ergeben. Kein WiPlan, keine Abschläge. Alles doch ganz einfach.
Schaue auch in die TE, was dort zum Verwalter vereinbart wurde.
Viel Glück.
Es gelten allein die in der Wohnung gemeldeten / dort wohnenden Personen - gleichgültig wie alt sie sind.
und gemeldet sind ungefär fast 30!
ja richtig,ich kann mich auf mein wort verlassen das hir 15 leute wohnen,und fur 9 nur abrechnet
Da mußt Du Dich wohl darauf verlassen, wieviele Bewohner real zum Haus gehören.
Betriebskosten dürfen nur dann nach Personenzahl auf die Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag ganz konkret für die eine oder andere Betriebskostenart vereinbart ist.
Welche BK sind das in deinem Mietvertrag?
hier findet nicht das Mietrecht sondern das WEG Anwendung.
Nun las ich soeben, dass du nicht Mieter sondern Eigentümer der Wohnung bist. Da gelten natürlich andere Regeln als im Mietverhältnis. Ich ziehe deshalb meine Antwort als unzutreffend zurück.
Vermutlich geht es um die Vorauszahlung. Nebenkosten fallen nur für den tatsächlichen Verbrauch an. Bei drei Personen ist der Verbrauch höher als bei zwei Personen, z.B. beim Wasser oder beim Müll.
habe eigene wasseruhr und eigene Mülltonne. wo bei er das wasser nach personen abrechnen möchte,oder besser gesagt auch macht da wir viel weniger verbrauchen als seine andere mieter
Unzulässig, du hast ne Wasseruhr, damit hat das bei der Abrechnung Priorität. Verbrauchsabhänig
Sind alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgestattet?
Denn nur dann muß der Vermieter nach Verbrauch abrechnen.
ok,und wie kriege ich die informazion wie viele leute in den ganzen haus gemeldet sind?