Uunbezahlter Urlaub wegen Umbau und Urlaubsablehnung?
Hallo,
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Und zwar wollte ich mit einer Freundin im Dezember in den Urlaub fahren,doch jetzt sagt ihr Chef dass sie dieses Jahr keinen Urlaub bekommt. Wegen Umbauarbeiten bekommt sie Zwangsurlaub und das auch noch unbezahlt.
Ist das alles gerechtfertigt?
Danke schon mal,
Pia
4 Antworten
Zwangsurlaub und dazu unbezahlt - geht nicht
ER/SIE möchte arbeiten und stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung. Dieser Urlaub wird der reguläre Urlaub sein - für Dezember wegen Neueröffnung und Weihnachtsgeschäft - Urlaubssperre.
Dieser Urlaub wird der reguläre Urlaub sein
Sorry, das ist Unsinn!
Dieser "Urlaub" - die Zeit der Nichtbeschäftigung wegen des Umbaus - hat mit dem regulären Urlaubsanspruch überhaupt nichts zu tun!!
Anfang Dez. kann wegen meiner Aussage oben trotzdem abgelehnt werden; viele haben zu der Zeit Urlaubssperre.
Umbau - die Zeit muss bezahlt werden - Da hat Sie bereits Urlaub.
Ist das alles gerechtfertigt?
Schlicht und einfach: Nein!
> Zum Umbau:
Dass der Arbeitgeber Deine Freundin in der Zeit des Umbaus nicht beschäftigen kann, ist sein Betriebsrisiko, das sie nicht durch "verordneten Urlaub" (oder sonst wie) auf Deine Freundin abwälzen darf! Die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit entbindet den Arbeitgeber deshalb nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Er darf Deiner Freundin also keinen Zwangsurlaub "verordnen" und diesen mit ihrem Urlaubsanspruch verrechnen!
Geregelt ist das im BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]
Sie ist also trotz des Nichteinsatzes so für die vereinbarte Arbeitszeit zu bezahlen, als würde sie tatsächlich arbeiten. Die Zeit der Nichtbeschäftigung wegen des Umbaus darf der Arbeitgeber auch nicht mit Ansprüchen Deiner Freundin (Lohn, Überstundenausgleich, Urlaub) verrechnen!
Voraussetzung dafür ist aber (eigentlich), dass sie ihre Arbeitsleistung auch anbietet, also dem Arbeitgeber deutlich macht, dass sie arbeiten will.
Auch das ist gesetzlich festgelegt: BGB § 293 "Annahmeverzug":
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot":
Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.
Sie sollte ihrem Arbeitgeber also erklären, dass sie mit der Nichtbeschäftigung in der Zeit des Umbaus nicht einverstanden ist.
> Zur Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung:
In der Frage des Urlaubs ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erklärt, wann und wie lange er Urlaub nimmt, und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht dringende (!!) betriebliche Gründe und Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer (in den Schulferien also z.B. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern) eine Genehmigung nicht möglich machen.
Wenn der Arbeitgeber also einen Urlaubswunsch ablehnt, muss er schon triftige Gründe dafür anführen können!
Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber einen Urlaub rechtswidrig nicht genehmigt, darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht trotzdem eigenmächtig antreten, weil er damit schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen (bis eventuell hin zur Kündigung) riskiert.
In diesem Fall bleibt dem Arbeitnehmer, wenn er den Urlaub trotzdem antreten will, nur die Möglichkeit, die verweigerte Genehmigung des Arbeitgebers durch eine Gerichtsentscheidung zu ersetzen (Leistungsklage auf Urlaubsgewährung beim Arbeitsgericht); dann müsste der Arbeitgeber allerdings darlegen, dass ein Urlaub trotz Weigerung des Arbeitgebers betrieblich problemlos möglich sei, und der Arbeitgeber müsste den Gegenbeweis antreten.
So weit die rechtliche Situation.
Ob Deine Freundin willen und in der Lage ist, sich gegen mit ihrem Arbeitgeber in dieser Frage auseinanderzusetzen, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen - und leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.
Ich will/muss meine Erklärung um eine Variante ergänzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannn der Arbeitgeber für die Zeit des Umbaus eventuell (bezahlten) Zwangsurlaub als Betriebsurlaub anordnen:
Dazu muss er diesen Betriebsurlaub während der Zeit des Umbaus aber rechtzeitig ankündigen, also vor Beginn des Urlaubsjahres mit einem Vorlauf von mindestens einem halben Jahr, damit sich die Arbeitnehmer mit ihrer eigenen Urlaubsplanung darauf einstellen können.
Und er darf für den Zwangsurlaub/Betriebsurlaub über höchstens 3/5 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs verfügen!
Super! Danke,das hilft uns noch weiter!
Vvielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Also wäre das Recht ja auf Ihrer Seite. Ich leite es weiter und hoffe dass vielleicht auch ihre Kollegen davon erfahren und gegen angehen.
Nnochmal vielen Dank!
Also wäre das Recht ja auf Ihrer Seite.
Auf (fast) jeden Fall!
Eine Ausnahme von den Bestimmungen in Zusammenhang mit Annahmeverzug und Betriebsrisiko wäre nur dann gegeben, wenn dadurch der Betrieb in seiner wirtschaftlichen Existenz tatsächlich und konkret bedroht wäre - wenn der Betrieb also wegen der Weiterbezahlung trotz Nichtbeschäftigung "pleite gehen" würde.
Unbezahlter Zwangsurlaub wegen Umbau? Ich wage mal ganz stark zu bezweifeln, dass das zulässig ist.
Nachtrag:
Schau mal da:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zwangsurlaub-bei-Geschaeftsumbau--f272231.html
Ich wage mal ganz stark zu bezweifeln, dass das zulässig ist.
Da zweifelst Du völlig berechtigt (siehe meine eigene Antwort)!
Ja das klingt schon mal gut,das habe ich zu ihr weitergeleitet,mal gucken was der Chef dazu sagen wird. Aber dann den Urlaub zu verweigern finde ich auch eine sauerei
Steht da ja im Text 2 Wochen zur freien Verfügung müsste er ihr wahrscheinlich lassen. Aber das muss dann ein Gericht klären.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber für die Zeit des Umbaus eventuell (bezahlten) Zwangsurlaub als Betriebsurlaub anordnen:
Dazu muss er diesen Betriebsurlaub während der Zeit des Umbaus aber rechtzeitig ankündigen, also vor Beginn des Urlaubsjahres mit einem Vorlauf von mindestens einem halben Jahr, damit sich die Arbeitnehmer mit ihrer eigenen Urlaubsplanung darauf einstellen können.
Und er darf für den Zwangsurlaub/Betriebsurlaub über höchstens 3/5 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs verfügen!
Ja das denke ich mir nämlich auch. Das machen die bei allen Mitarbeitern so,nicht nur bei ihr
Hab nochmal einen Link ergänzt, sihe oben.
Urlaub bekommt man nur nach Absprache mit dem Betrieb. Wenn der Urlaub im Dezember nicht genehmigt wird, dann kann sie nichts machen.
Sie kann doch während der Umbauarbeiten Urlaub nehmen und zwar bezahlt.
Se bekommt während dem Umbau Zwangsurlaub der nicht bezahlt wird,das hat der Chef denen so gesagt und nur deshalb darf sie sich keinen anderen Urlaub dieses Jahr nehmen
Sie bekommt ja dieses Jahr nur keinen Urlaub wegen dem Zwangsurlaub
Der Umbau ist jetzt in den nächsten Wochen und Urlaub würden wir Anfang Dezember machen,aber sie dürfte ja nicht mal im Sommer Urlaub nehmen,das wird ihr einfach verboten