Volljähriger Schüler - Beurlaubung zu den Ferien?
Ich bin Volljährig und besuche die Fachoberschule an einer BBS in Niedersachsen. Ich möchte im Sommer in den Urlaub fliegen. Einen Tag vor Ferienbeginn kosten die Flüge über 100€ weniger. Ich habe ein Bisschen gegooglet und finde zu dem Thema nur, dass keine Beurlaubung vor den Ferien möglich ist und dass hohe Strafen drohen, da die "Kinder" ja noch schulpflichtig sind. Nun bin ich aber nicht mehr schulpflichtig. Weiß jemand wie es dann aussieht?
Lieben Gruß
4 Antworten
Die pragmatische Lösung ist, dass du am letzten Tag vor den Ferien krank wirst. Erlauben kann es dir dein Lehrer nicht, Strafen gibt es aber auch nicht; jedenfalls nicht in dem Sinn, dass du z. B. Geld bezahlen müsstest. Es ist eben nur ein Fehltag, und ich würde ihn zu einem entschuldigten Fehltag machen.
Das ist fürs Ganze gesehen immer besser, als nur "einfach so" wegzubleiben.
Je nachdem, wie du mit dem Lehrer stehst, kannst du ihn natürlich auch einweihen. Aber vermeide, ihn unter Druck setzen zu wollen, denn wie schon gesagt, er hat keine Möglichkeit, dir den vorzeitigen Einstieg in den Ausstieg zu ermöglichen.
Schönen Urlaub wünscht Toskana-Kalle
das musst du mit deinem Lehrer klären aber jenach dem wir in der Schweiz dürfen 2x halbe tage freinehmen wan wir wollen...
Die Schulpflicht endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn (§ 65 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz). Es ist daher egal, ob du schon volljährig bist, denn es kann ja auch sein, dass du erst mit sieben Jahren eingeschult wurdest.
Nach der allgemeinen neunjährigen Schulpflicht bist du auch in der Sekundarstufe II schulpflichtig (§ 67 Abs. 1 NSchG), entweder durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule. Wenn du schon zwölf Schuljahre abgesessen hast, herzlichen Glückwunsch. Wenn nicht, wirst du etwas mehr zahlen müssen, denn eine Beurlaubung kurz vor den Ferien wird so gut wie nie genehmigt. Oder du riskierst eben eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro.
Dann bist du nicht mehr schulpflichtig und musst dein Fernbleiben nur noch mit deinem Gewissen vereinbaren. :-) Eine Übersicht über das Ende der Schulpflicht findest du übrigens hier: http://www.asbbs.de/fileadmin/files/anmeld/Anmeldeinfos/schulpflicht.pdf bzw. hier eine offizielle Information der Landesschulbehörde: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/schulbesuch/schulpflicht
12 Jahre habe ich schon hinter mir. Wie wäre es in diesem Fall?
Ob schulpflichtig oder nicht: Vorgezogene Ferien gibt es NICHT. Und schon gar nicht an einer Fachoberschule! Wie wäre es, wenn man im Beruf einfach einen Tag wegbleibt? Das Krankspielen ist auch eine moralische Frage.
Hinzu kommt die Gefahr, dass man erwischt wird. Z.B. durch einen Telefonanruf von der Ausbildungsstätte/Firma.Und das ist sehr real!!!