Schadenfreiheitsklasse nicht an eigene Kinder übertragen möglich?
Ist es möglich, dass die Schadenfreiheitsklasse an "Stiefkinder" (nicht verheiratet, keine Adoption, kein leibliches Kind) übertragen wird?
Welche Gesellschaft betrifft dies denn?
HUK Coburg
5 Antworten
Bei der HUK-Coburg ist Rabattübetragung von Eltern auf Kinder möglich ausserdem Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie bei Lebenspartner, die während des Zeitraums der Fahrzeugnutzung gemeinsam einen Haushalt führen: https://www.vpv.de/service/dokumente/vertragsservice/HUK-Rabattuebertragung_1015.pdf
HUK-Coburg fragen - ist ein spezieller Fall...
Man spricht von nahen Verwandten. Da ist das möglich. Der Makler deines Vertrauens weiß da einen Weg. Natürlich musst du dann für DIESEN Vertrag auf den Rabatt verzichten.
Ja klar geht das .
Man kann einen SFR auch an komplett Fremde Menschen übertragen. , wenn man weiß welcher Versicherer es noch macht ;) .
Deshalb sollte man in solchen Fällen steht’s einen Versicherungsmakler hinzuziehen.
Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat. Wo sieht denn Dein Berater Probleme?
Meiner sagt, kein Problem, wenn denn die Fahrerlaubnis so lange vorhanden ist.
Ja, ist möglich. Hierfür einfach mal bei der Versicherung anrufen
"nicht verheiratet, keine Adoption, kein leibliches Kind" .. der Versicherungsnehmer ist aber nicht der leibliche Vater und die Eltern waren nie verheiratet (oder eingetragene Lebenspartner). Die Eltern leben auch nicht mehr zusammen, schon über 10 Jahre nicht mehr. Aber der Kontakt besteht weiterhin zum "Stiefvater" und die beiden fahren auch gemeinsam in den Urlaub etc.
Somit wäre es laut HUK Coburg keine Möglichkeit die Schadensfreiheitsklasse zu übernehmen oder?