ich habe eine maßnahme von der arge. es sind schul ferien und ich will urlaub beantragen. geht das?
hallo, ich lebe in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft mit 6 kindern (nicht meine eigenen kinder). nun habe ich von der arge eine maßnahme von 4 Monaten bekommen mit Praktikum und habe auch eine Eingliederungs Vereinbarung unterschrieben. jetzt sind Sommerferien und ich möchte zwei Wochen Urlaub nehmen aber die von der Maßnahme lehnen das ab. den Praktikum habe ich schon gemacht. helft mir! was kann ich tuen?
9 Antworten
Du wirst deinen Urlaub verschieben müssen. Da du ansonsten ja arbeitslos bist MUSST du deinen Urlaub ja nicht dann nehmen wenn du gerade in einer Maßnahme bist. Es kommen ja noch andere Ferien in denen du dann Urlaub nehmen kannst. Wenn du trotzdem in Urlaub gehst und die Maßnahme damit abbrichst wirst du mit einer Sperre bzw. mit Kürzungen rechnen müssen.
Wenn du die Kinder nicht zwangsweise betreuen musst (z.b. weil die Mutter schwer erkrankt ist), wirst du keinen Urlaub kriegen waehrend der Massnahme. So ergeht es Arbeitnehmern auch, die erst angefangen haben zu arbeiten oder die ihren Urlaub zu spaet (mind. 6 Monate vorher) einreichen und andere waren schneller. Die 4 Monate gehen rum und dann kannst du mit Kindern und Lebensgefaehrtin Urlaub machen, z.B. in den Herbstferien.
Wenn du arbeitslos bist, kannst du zwar (nach ABSPRACHE) bis zu 3 Wochen Ortsabwesenheit beantragen, aber diese werden garantiert nicht während einer "Maßnahme" genehmigt.
Diese kostet eine Menge Geld, und es wäre wohl unsinnig, wenn das JobCenter den Träger für eine Zeit bezahlt, wo du gar nicht anwesend bist.
Du kannst anschließend (wenn du dann immer noch arbeitslos bist), Urlaub machen.
Du solltest auch vorsichtig damit sein, jetzt die Schulferien als Argument heran zu ziehen. Da stellst sich dann ganz schnell die Frage nach deiner "Verfügbarkeit". Also ob du überhaupt berechtigt bist, AlG 2 zu beziehen.
Die Schulferien sind doch durchaus ein Argument, weil nur in dieser Zeit mit den Kindern Urlaub gemacht werden kann.
Dass das bei Hartz IV trotzdem nicht zieht, ist ein anderes Thema.
Ein bißchen schmunzeln musste ich beim Lesen von "Diese [die Maßnahme] kostet eine Menge Geld, und es wäre wohl unsinnig, wenn das JobCenter den Träger für eine Zeit bezahlt, wo du gar nicht anwesend bist." - Unsinnig sind ja viele Maßnahmen, aber auch das ist wieder ein anderes Thema.
Was steht denn in den Unterlagen zu deiner Maßnahme drin, was Urlaub betrifft?
Du kannst dich gerne bei deinem Arbeitsvermittler vom Jobcenter erkundigen, ob dir Urlaub gewährt werden kann. Aber 2 Wochen kannst du schon mal vergessen. Selbst nach dem Bundesurlaubsgesetz hättest du für 4 Monate nur einen Mindestanspruch von maximal 7 Tagen.
Ich dachte, es ergibt sich aus dem Text, dass hier ein Arbeitsverhältnis gemeint ist
Selbst nach dem Bundesurlaubsgesetz hättest du für 4 Monate nur einen Mindestanspruch von maximal 7 Tagen.
Eigentlich nichts, die Maßnahmen um dich in Lohn und Brot zu bringen sind höherrangig angesiedelt. Du warst aber vorher ohne Arbeit und bist es (ich hoffe nicht) auch wieder hinterher. Dann kannst du den Erholungsurlaub einreichen.
Sehe es wie wenn du auf Arbeit wegen Auftragsstau keinen Urlaub bekommst.
Bei einer Maßnahme von 4 Monaten Dauer gibt es keinen Urlaubsanspruch. Selbst wenn man eine bestimmte Anzahl Tage arbeitsunfähig ist, gilt die Maßnahme als abgebrochen.