Darf ein schulpflichtiges Kind mit einem ärtzlichen Attest vor den Ferien in den Urlaub?
Würde man an der Passkontrolle Probleme machen weil ein schulpflichtiges Kind mit ärztlichem Attest( weil er diese 3 drei Tage 'krank' geschrieben ist und die Schile nicht besuchen kann) 3 Tage vor den Ferien in den Urlaub fliegt?
5 Antworten
Hallo,
es kommt auf den Menschen an. Es gibt viele, die das wirklich absolut nicht interessiert und dann gibt's vielleicht so ein paar, die das kontrollieren. Das ist sehr unwahrscheinlich. Aber ich kenn da genug, die sogar ohne Attest 3 Tage früher in Urlaub geflogen sind. Ich glaube nicht, dass du da Probleme bekommen wirst.
LG SarahTee
Hallo Ingrid!
Nein, bei der Passkontrolle würden Sie keine Probleme bekommen. Freizügigkeit ist in der BRD ein grundgesetzlich garantiertes Gut.
Schulpflicht ist Landesrecht und damit dem Grundgesetz und dem Bundesrecht untergeordnet.
Das heißt aber nicht, dass auch dieser Pflicht nicht folge geleistet werden muss.
Menschen, die sich dieser landesrechtlichen Pflichten widersetzen, drohen Strafen von Ordnungswidrigkeiten bis hin zum Straftatbestand mit Inhaftierung.
Probleme bekommen die Delinquenten aber meist erst bei der Wiedereinreise.
Gerade bei dieser Frage möchte ich noch mal darauf hinweisen (Recht in Hessen): Entschuldigungen von Eltern oder auch ärztliche Atteste müssen von Schulleitungen nicht akzeptiert werden, wenn begründete Zweifel bestehen. Und in solchen Fällen ist die Anforderung eines AMTSÄRZTLICHEN Gutachtens durchaus legitim.
Sie können sich vorstellen, Frau Ingrid, dass gerade kurz vor und nach den deutschen Ferienzeiten die krankheitsbedingten Ausfälle rapide ansteigen.
Würde das jede/r so machen, kann man hier keinen verlässlichen Unterricht mehr planen.
Könnten Sie der Ansicht folgen?
Gruß Navvie
Eindeutig nein.
Ich denke weder Klassenlehrer noch Schulleitung sind dumm. Und es gibt sicherlich viele Möglichkeiten herauszufinden, ob der Schüler real krank ist, oder hier nur eine Ferienverlängerung erschwindelt wurde.
Auch ein Arzt stellt nicht mal eben so Gefälligkeitsatteste aus.
Zu dem hast Du es meist diversen Klassenkameraden erzählt, dass Du schon am xx.xx. in Urlaub fährst. Einer plappert immer.
Schulschwänzen – Ferien-Verlängerern droht saftiges Bußgeld | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/schulschwaenzen-ferien-verlaengerern-droht-saftiges-bussgeld-id10818163.html#plx2060669593
Wer zwei Tage vor den Ferien fliegt, spart Reisekosten. Aber Eltern müssen mit saftigen Bußgeldern rechnen – und die liegen schnell bei 1000 Euro.
Nein.
Die Passkontrolle interessiert es nicht, ob ein Kind krankgeschrieben ist oder in die Schule gehen müsste oder nicht - ob Eltern ihr Kind von Unterricht freistellen lassen und aus welche Gründen, ist ihre Privatangelegenheit und völlig irrelevant, Hauptsache die Papiere sind in Ordnung.