Urlaubsantrag - irgendwann "automatisch genehmigt"?
Hallo Ihr Lieben,
gibt es eigentlich irgendwelche Fristen, nach denen sich ein Arbeitgeber richten muss? Mein Arbeitgeber hat die unschöne Angewohnheit, sich auf eingereichte Urlaubsanträge hin nicht zu mucksen - und dann kurzfristig zu- oder abzusagen, so dass man eigentlich gar nicht planen kann. Das kann doch eigentlich nicht rechtens sein?
Zum Beispiel habe ich vor zwei Monaten einen Antrag abgegeben für einen Urlaub im Mai - aber voraussichtlich werde ich wieder erst im April erfahren, ob das klappt. Das nervt!
Gibt es da eine rechtliche Grundlage, auf die ich meinen Arbeitgeber "festtackern" kann? Ist der Urlaub irgendwann automatisch genehmigt, wenn er nicht abgelehnt wurde?
3 Antworten
Auch wenns keine Frage zum Thema Hund ist versuche ich mal mein Glück;)) Ja, es gibt eben Arbeitgeber die mit Urlaubsanträgen jonglieren. Da gibt es sicherlich eine ganze Palette von Argumenten ihrererseits warum das so ist. Da wo der Urlaub durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge über das Bundesurlaubsgesetz hinaus reguliert wird findet man solche Fristen für den AG. Ansonsten gibt es keine gesetzliche Grundlage ihn zu einer zügigen Entscheidung zu zwingen. Ich habe mal irgendwo ein Urteil eines Arbeitsgerichts gelesen indem es eben um diese schnelle Entscheidung ging. Wenn ich nur wüßte wer da ein Urteil gesprochen hat... Deinen Uraub darfst du nicht ohne Genehmigung durch deinen AG antreten!! Soweit erstmal.
Habe soeben mit einem RA tel. Es gibt KEINE gesetzliche Grundlage die den Arbeitgeber in eine Frist zwingt. Auf ein altes Gerichtsurteil kann man sich nicht beziehen. Nach allgemeiner Auffassung sollte der AG innerhalb von 2 Wochen über den Urlaub entschieden haben. Wie schon weiter oben beschrieben bliebe bei Unterlassung des AGs nur der Klageweg!
Vielen, vielen Dank für die Mühe! Na, Klageweg, das find ich ja nun auch überzogen, es muss doch auch anders möglich sein, meinen Arbeitgeber zur Vernunft zu bringen...
Sehr gern!! Der RA war schon etwas verduzt "So früh am Morgen?" Das Gericht wäre, wie sagt man so schön, Ultima Ratio also die letzte Möglichkeit. Ich kenne eure Betriebskultur nicht und da ist es schwer einen guten Rat zu geben. Da kennst du dich viel besser aus wie du mit deinem AG umzugehen hast. Aber mit ein wenig stetiger Hartnäckigkeit wird es dir gelingen und du bist jetzt um viele Antworten reicher.
Ich danke dir für das Sternchen:)))
Ja, ich meine mal sowas gelesen zu haben, dass der Chef sich innerhalb einer bestimmten Zeit äußern muss. Ich muss aber nochmal den genauen Wortlaut googlen - kann also etwas dauern...
Ach, das wäre klasse... ich hab mich da vielleicht zu blöd angestellt, aber jedenfalls habe ich nichts gefunden. :-( Danke Dir!
Hier, vielleicht hilft Dir die erste Antwort schon mal weiter. (Hier bei GF gibt es übrigens auch eine Suchfunktion - einfach den gesuchten Begriff oben rechts in dem weißen Feld eingeben.)
Danke Dir! Das hatte ich versucht, als ich noch neu hier war - nix gefunden und seitdem tatsächlich völlig vergessen, dass das geht! < schäm >
Nach einem älteren Urteil des LAG Düsseldorf ist für den Arbeitgeber eine Frist von einem Monat für die Urlaubsgenehmigung als angemessen zu betrachten. Ist nach einem Monat keine Genehmigung erfolgt, kann und sollte der Angestellte unbedingt Nachfragen, wie über seinen Antrag entschieden wird und ggf. eine Frist zur Genehmigung/Entscheidung setzen.
Danke Dir!
Hm, das würde bedeuten, ich schreibe einen Brief, lege eine Kopie meines Urlaubsantrags bei und setze am besten eine Frist von, sagen wir mal, zwei Wochen... Seh ich das richtig?
Wobei, dann wird das erstmal pauschal abgelehnt und dann doch kurzfristig genehmigt, das ist ja auch nicht die optimale Lösung... hmpf.
solch ein Urteil hilft uns nicht viel weiter, schade eigentlich. Ich frage diese Woche meine Arbeitsrecht Rechtsanwälte. Dann haben wir eine hoffentlich qualifizierte Antwort.
Hm, das würde bedeuten, ich schreibe einen Brief, lege eine Kopie meines Urlaubsantrags bei und setze am besten eine Frist von, sagen wir mal, zwei Wochen... Seh ich das richtig?
Ja.
dann wird das erstmal pauschal abgelehnt
Eine Ablehnung müsste handfest begründet werden und darf nicht pauschal erfolgen. Der ArbG ist gem. BUrlG verpflichtet, dem Urlaubswunsch dem ArbN zu entsprechen, wenn nicht sehr dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wie er das glaubhaft machen will, dass er jetzt bereits für Mai eine Dringlichkeit sieht, dem Antrag nicht stattgeben zu wollen, würde ich mal gerne hören.
Hmmmmmmmmmm... für eine Ablehnung habe ich noch nie eine Begründung, schon gar nicht schriftlich, bekommen...
Da werde ich wohl mal vorsichtig (!) ein paar Leuten auf die Zehen treten...
Mal noch ein Auszug aus einem Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall:
Der Arbeitnehmer hatte den mehrtägigen Urlaub, den er in seiner bosnischen Heimat verbringen wollte, bereits im September bei seinen Vorgesetzten beantragt. Gleichwohl sagte man dem Reifenmonteur erst Anfang Dezember, dass er den Urlaub in Folge des zu erwartenden hohen Geschäftsaufkommens zwischen den Jahren nicht genehmigt bekomme. Dem hiergegen gerichteten Antrag des Arbeitnehmers hat das Arbeitsgericht Frankfurt jedoch im Eilverfahren stattgegeben, so dass dieser noch seinen Weihnachtsurlaub wie geplant antreten konnte.
Unternehmen dürfen sich bei der Entscheidung über die Genehmigung von Urlaub nicht monatelang Zeit lassen, so das Gericht in seiner Entscheidung. Außerdem ist auch die Begründung der Ablehnung des Urlaubswunsches nicht ausreichend gewesen.
ArbG Frankfurt/M. - 5 Ga 286/03
Oh klaaaaaaaassssssssssseeeeeeeeeeeeeeeee!!! Das klingt supergut! :-)
So einen Schei* wie in diesem Jahr will ich nicht noch einmal erleben. Da hatte ich ebenfalls Urlaub so früh eingereicht, monatelang geschah nichts, dann wurde mir gesagt, am Samstag mittig in meinen gewünschten zwei Urlaubswochen wäre ein Event des Betriebes, an diesem Tag würde niemand Urlaub bekommen. Allerdings: frei hatte ich trotzdem, denn das war nur wieder Sache meiner direkten Vorgesetzen, wen sie an diesem Tag zur Arbeit bestellt. Aber eben: Urlaub war nicht genehmigt worden. Grrrrrrrrrrrrrrr.
Alles schön und gut - aber man muss "die Kirche im Dorf lassen"!
Im vorstehenden Urteil war die Vorlaufzeit ca. 3 Monate - in der Fragestellung wohl bereits 9 Monate (!) - da kriegen Frauen Kinder..! ==> Kompletter Unsinn...!!
In irgendwelchen Büros oder Verwaltungen mag das funktionieren. In Produktions- oder anderen Betrieben wohl eher nicht. Als Chef würde ich so etwas auch nicht unterschreiben! An anderer Stelle hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass man auf den Urlaubsantrag den Vertreter des Urlaubswilligen mit aufnehmen sollte. Dann hat man zumindest in der Mehrzahl der Fälle gute Aussichten für eine Genehmigung durch den Arbeitgeber. Allerdings kann es bei einem derartig langen Vorlauf auch sein, dass die Vertretung nicht unterschreibt.
Deshalb muss hier eine gute Urlaubs-Gesamtplanung erfolgen, in der man auch fair miteinander ungeht... und die konkrete Beantragung sollte so zeitnah wie möglich erfolgen!
Insgesamt gilt: "Urlaub ==> Das ewige Ärgernis!"
Als Chef würde ich so etwas auch nicht unterschreiben!
Dann würde ich als ArbN wie im Urteilsbeispiel die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht einholen. Es gibt keinen gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen, in welchem ein ArbN den Urlaub beantragen darf oder muss und wenn der ArbG nicht in der Lage ist seinen Produktionsbetrieb oder was auch immer aufrecht zu erhalten, weil ich als ArbN von meinem Urlaubsrecht früh genug Gebrauch mache, ist das nicht mein Problem. Die evtl. Mehrkosten für einen später oder kurzfristiger gebuchten Urlaub will nämlich dann auch keiner übernehmen.
Als Unternehmen würde ich solch einen Prozess gerne führen, um endgültig zu klären, wie lange im Voraus ein AN seinen Urlaub beantragen darf!
==> Hoffentlich passiert das bald mal...!
Nightstick, ja nun, dass ich meinen Urlaub so früh beantrage liegt ja genau daran, dass mein Arbeitgeber sich einfach davor drückt, mal eine definitive Aussage zu treffen. Wie ich oben schon schrieb: das letzte Mal wurde der Urlaub abgelehnt (Ende März) - und frei hatte ich an dem betreffenden Tag Anfang Mai, an dem ich partout nicht Urlaub nehmen durfte, dann doch. Wenn das kein Ärgernis ist... Überhaupt, dieses Hängengelassen werden bis zum letzten Moment, das ist doch keine Art, miteinander umzugehen. Und es scheint mir eindeutig, dass da in der Führungsetage jemand sitzt, für den "Planung" ein Fremdwort ist.
Na ja, dass eine gute Planung wichtig ist, habe ich ausgeführt. Diese muss sowohl von offener Kommunikation als auch von gesundem Menschenverstand getragen sein.
Es nützt keinem etwas, wenn der Mitarbeiter misstrauisch wird, den Urlaub viel zu früh beantragt, der Vorgesetzte diesen deswegen so spät wie möglich genehmigt usw. Dadurch schaukelt sich die Sache nur hoch, und man entfernt sich immer weiter von einander...
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerechte Urlaubsregelungen sehr wohl auch mit gutem Führungsstil und gutem Betriebsklima zu tun haben. Je besser die Kollegialität ist, desto eher klappt es. Dazu gehört aber auch, nicht den Anspruch zu haben, jedes Mal "der Gewinner" zu sein - hier ist auch die Bereitschaft gefordert, in berechtigten Fällen auch einmal seine eigenen Wünsche zurückzustecken...
Naja, wie gesagt, der ist erst im Mai "geplant" - aber es ärgert mich, wenn ich dann doch Urlaub bekomme und die ausgesuchte Ferienwohnung nicht mehr frei ist, mal als Beispiel. Kann doch nicht richtig sein...
Danke Dir!