Urlaubsbescheinigung Aushilfsjob letztes Jahr?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du brauchst keine Urlaubsbescheinigung.

Ich vermute, das steht in einem Standardschreiben/-formular, das bei Einstellungen auszufüllen ist, da viele AN im laufenden Kalenderjahr den AG wechseln.

Für diese Fälle muss der vorige AG nach § 6 Bundesurlaubsgesetz dem AN bei dessen Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, um Doppelansprüche auszuschließen

Da Du dieses Jahr noch bei keinem AG beschäftigt warst, kannst Du gar keine Urlaubsbescheinigung haben.

Teile das Deinem zukünftigen AG mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hexle2  08.04.2021, 10:03

Danke fürs Sternchen, ich nehme an, das ist geklärt

randombow123 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 15:10
@Hexle2

Ja vielen Dank, werde das so meinem neuen AG mitteilen!

Eigentlich nicht, da nicht genommmener Urlaub bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis idR am 31.03. des Folgejahres verfällt.

Sage deinem Arbeitgeber, dass deine letzte Beschäftigung bereits im April 2020 geendet hat und du daher keinen alten (2020) oder neuen (2021) Urlaub zu beanspruchen hättest.

Hier wäre wichtig: wann genau ist das Arbeitsverhältnis beendet worden? Damals im April 2020 oder bestand es auf dem Papier bis 2021 und du bist nur nicht mehr eingesetzt worden?

randombow123 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 16:57

Im April 2020