Urlaubsbescheinigung Aushilfsjob letztes Jahr?
Ich fange ab Mitte April einen Werkstudentenjob an. Mein neuer Arbeitgeber benötigt eine Urlaubsbescheinigung meines vorherigen Arbeitgebers. Ich hatte vorher einen Aushilfsjob, den ich allerdings nur bis April 2020 ausgeübt habe.
Nun frage ich mich, ob ich tatsächlich eine Urlaubsbescheinigung brauche, da ich ja dieses Jahr gar nicht gearbeitet habe. Kennt sich jemand aus?
3 Antworten
Nein, Du brauchst keine Urlaubsbescheinigung.
Ich vermute, das steht in einem Standardschreiben/-formular, das bei Einstellungen auszufüllen ist, da viele AN im laufenden Kalenderjahr den AG wechseln.
Für diese Fälle muss der vorige AG nach § 6 Bundesurlaubsgesetz dem AN bei dessen Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, um Doppelansprüche auszuschließen
Da Du dieses Jahr noch bei keinem AG beschäftigt warst, kannst Du gar keine Urlaubsbescheinigung haben.
Teile das Deinem zukünftigen AG mit.
Ja vielen Dank, werde das so meinem neuen AG mitteilen!
Eigentlich nicht, da nicht genommmener Urlaub bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis idR am 31.03. des Folgejahres verfällt.
Sage deinem Arbeitgeber, dass deine letzte Beschäftigung bereits im April 2020 geendet hat und du daher keinen alten (2020) oder neuen (2021) Urlaub zu beanspruchen hättest.
Hier wäre wichtig: wann genau ist das Arbeitsverhältnis beendet worden? Damals im April 2020 oder bestand es auf dem Papier bis 2021 und du bist nur nicht mehr eingesetzt worden?
Im April 2020
Danke fürs Sternchen, ich nehme an, das ist geklärt