Urlaubsanspruch in Zeitguthaben umwandeln
Hallo, kann der AN statt ganzer Urlaubstage zu nehmen, diese in Zeitguthaben umwandeln um z.B. jeden Tag die vertragliche Arbeitsstundenzahl zu reduzieren, bis das Guthaben aufgebraucht ist? Ist das sein Recht oder nur wenn der AG dem zustimmt? Besten Dank für Eure Hilfe
3 Antworten
Das widerspricht dem deutschen Urlaubsgesetz und ist daher nicht moeglich offiziell. Einen Anspruch darauf gibt es daher schon gar nicht.
Urlaubstage gibt es bei uns nur als ganzes, keine Stunden und nicht mal ein halber Tag sind moeglich (falls nicht unter der Hand so geregelt). Die Urlaubszeit soll zur Erholung dienen und zusammenhaengend sein. Das klappt bei einer Stunde am Tag nicht, sich zu erholen. Von daher wuerde es auch mit dem Einverstaendnis deines AG gegen das Gesetz verstossen und wenn er es doch erlauben sollte, koennte er Aerger bekommen, wenn es raus kommt.
Warum sprichst Du nicht mit dem Chef, wenn eine Reduzierung notwendig sein sollte, ob Du nicht generell Deine Arbeitszeit fuer eine Weile reduzieren koenntest (bei weniger Lohn natuerlich) oder ob Du eine gewisse Menge an Stunden vielleicht vorarbeiten kannst, um sie dann abzubauen.
Es ist weder das Recht des Arbeitnehmers noch hat der Arbeitgeber dem zuzustimmen, wenn die Urlaubstage zur Reduzierung der täglichen Arbeitsstunden benutzt werden sollen.
Solch eine Praxis würde dem Urlaubszweck widersprechen,denn der Urlaub soll der Erholung dienen,wie es auch in § 1 des Bundesurlaubsgesetzes(BUrlG) steht:Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Außerdem kann man auch den § 8 BUrlG zur Hilfe nehmen:Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Das geht überhaupt nicht. Urlaub wird in Tagen und nicht in Stunden berechnet.
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von Urlaubstagen die der Erholung dienen sollen. Wenn manche AG Urlaubstage die zusätzlich zum vorgeschriebenen Mindesturlaub gewährt werden ihren MA in Stunden zur Verfügung stellen, ist das zwar nicht Sinn des Urlaubs aber "wo kein Kläger, da kein Richter". Ein AN hat aber ganz bestimmt kein Recht darauf.