Wann sollte man fragen, ob ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird?
Wenn mein befristet 1-Jahres-Arbeitsvertrag noch bis zum 30. November läuft, wann würdet ihr dann beim Chef vorsprechen, ob er noch mal verlängert wird? Drei Monate vor Ablauf muss ich mich spätestens beim Arbeitsamt melden, sonst würde ich bei Nichtverlängerung des Vertrages eine Arbeitslosengeld-Kürzung bekommen. Sollte ich dann schon vor dem 30. August fragen? Oder ist das zu früh? Oder zu spät? Danke!
5 Antworten
Sie können schon kurz bevor Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen bei Ihrem Chef nachfragen.
Fragen Sie ca. 3,5 Monate vor Ablauf der Befristung nach. Sie können Ihrem Chef sagen, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden müssen und, im Falle dass er Sie nicht weiter beschäftigen kann, langsam einen neuen Job suchen müssen. Sagen Sie Ihrem Chef dass es Ihnen in der Firma gefällt und Ihnen die Arbeit Spaß macht.
Wenn Sie intern etwas hören, dass eine unbefristete Übernahme oder eine Verlängerung möglich ist, sollten Sie sofort nachfragen.
Wenn Sie von Ihrem Chef nur eine mündliche Zusage bekommen, müssen Sie sich trotzdem arbeitssuchend melden, da sonst 1 Woche Sperre des ALG 1 droht. Bekommen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag für eine Verlängerung oder eine unbefristete Übernahme entfällt die Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Peter Kleinsorge
Nehme doch dieses Stück Papier, auf welchem diese Vorschrift lesbar ist und gehe damit zu Deinem Ag und bitte diesen um ein Gespräch. Gebe ihm diese Vorschrift und bitte den AG wenigstens um eine Bestätigung, dass Du in diesem Zusammenhang vorgesprochen hast, aber nicht unbedingt sofort eine Entscheidung erwartest. Der AG darf sich nicht unter Druck gesetzt fühlen.
Beachte aber, der Vorschroftsnachweis muss eine sog. offizielle Form haben, also quasi ein Dokument sein. Ein nur kopiertes "Teil" ist unglaubwürdig.
Danke! Ein super Tipp! Werde ich so machen!
im grunde hast du dir deine frage selbst beantwortet, denn du solltest da eben frühzeitig wegen der frist beim arbeitsamt darauf achten, schreibst du selbst ja schon, also lieber heute als morgen nachfragen. der arbeitgeber kann den vertrag wortlos auslaufen lassen, hier bist allein du in der pflicht wegen der arge.
Würde auf jeden fall jetzt schon mal nachfragen. nachher ist es vielleicht zu spät und die stelle wurde anderweitig vergeben, da evtl andere sich um diese stelle beworben haben.
Fragen kannst Du immer, ob Du eine ehrliche Antwort bekommst ist die andere Frage! Auf jeden Fall muss Dir die Firma 4 Wochen vor Ablauf Deines Vertrages bescheid geben. Du musst Dich aber vorsichtshalber 3 Monate vor dem Ablauf des Vertrages bereits auf dem Arbeitsamt melden, da führt leider kein Weg dran vorbei!