6 tage urlaub abziehen bei 5 tage woche erlaubt?
hallo bin azubi und in meinem vertrag steht werktage als urlaubstage. so wie haben von montag bis samstag geöffnet ich arbeite in der woche aber nur 5 tage darf der chef mir für eine woche urlaub 6 tage abziehen?
10 Antworten
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Erwachsene
Wer zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Werktage sind alle Tage außer Sonntag und gesetzliche Feiertage, also auch Samstage. Der Urlaub kann aber auch nach Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) vereinbart werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche reduziert er sich damit auf 20 Werktage. Dieser Mindesturlaub kann durch Arbeitsvertrag verlängert, aber nicht verkürzt werden. Auch Tarifverträge sehen oftmals längere Urlaubszeiten vor, die aber nur eingehalten werden müssen, wenn der Betrieb tarifgebunden ist.
Wenn du 24 Urlaubstage hast, darf er das.
Hast du nur 20, darf er das nicht.
Das Bundesurlaubsgesetz gibt den gesetzlichen Mindesturlaub mit 24 Werktagen vor, geht also noch von der 6-Tage-Arbeitswoche aus, wie sie bei der Verabschiedung des Gesetzes 1963 üblich war. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechenden anteiligen Anspruch, zum Beispiel bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, so dass es immer vier Wochen Urlaub ergibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaub#Dauer_des_Urlaubs
Wenn du eine 5-Tage-Woche hast darf dein Chef auch nur 5 Urlaubstage/Woche berechnen. So steht es im Gesetz.
Ich kenne das Problem von meiner Exfreundin. Die arbeitete in einer Bäckerei mit 6-Tage-Woche, hatte 24 Tage Urlaub und das waren dann auch nur genau 4 Wochen. Es wurden also 6 Tage für eine Woche Urlaub berechnet.
Ob das rechtens ist, kann ich dir allerdings nicht sagen, aber es scheint nicht unüblich zu sein.
Vielen Dank für deinen Kommentar! :)
Der Samstag ist, nach wie vor,ein ganz normaler Werktag und zählt mit.
Der gesetz liche Urlaubsanspruch ist 4 Wochen, also 24 Werktage.
Ja es ist rechtens. 24 Tage Urlaub geht nämlich von einer 6 Tage Woche aus.