Urlaub/Krank, wie viel Stunden bekommt man bezahlt (außenklinische Intensivpflege)?
Hallo:) stelle hier zum ersten Mal eine Frage und zwar gehts darum herauszufinden wie viele Stunden einem angerechnet werden bei Krankheitstagen sowie Urlaubstage in der Intensivpflege. So wirklich herausgefunden wie man das berechnet oder so hab ich nicht, erst mal die Fakten;
- ich arbeite 144h im Monat
- habe 26 Urlaubstage
- bei einer 6-Tageswoche
- in 12 Stunden Schichten
Wie viele Stunden müssten mir angerechnet werden wenn ich krank bin oder wie viel Stunden gehen auf mein Konto wenn ich einen Urlaubstag habe?
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte :)
3 Antworten
Dur wirst sowohl bei Krankheit als auch im Urlaub so gestellt, als ob du gearbeitet hättest.
Ist das unterschiedlich, wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen gerechnet.
Ist das unterschiedlich, wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen gerechnet.
Das gilt nicht für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn du einen Monat krank bist, bekommst du auch insgesamt deine 144 Stunden bezahlt. Das sollte doch wohl logisch sein. Dann bist du ja auch an den Tagen krank, wo du sonst gar nicht gearbeitet hättest.
Du arbeitest quasi pro Woche 3 von 6 Werktagen a 12 Stunden. Wenn du krank bist bekommst du 6 Stunden für alle 6 Tage angerechnet... Ja dann ist ja alles schick.
6x6 = 36
3x12 = 36
Immer 12 Stunden, mir werden aber nur 6h angerechnet. Kann das stimmen?
Bei 144 Stunden in Monat leistest du ja jeden zweiten Werktag eine 12-Stunden-Schicht. Im Mittel also 6 Stunden pro Arbeitstag, die du dann auch im Urlaub oder bei Krankheit bezahlt bekommst.
Ja aber wie viel Stunden?
Habe nur 12 Stunden Schichten
Dann hast du doch auch einen Schichtplan. Daraus ist zu ersehen, wie viel du in dieser Zeit gearbeitet HÄTTEST.
Wie viele Stunden müssten mir angerechnet werden wenn ich krank bin oder wie viel Stunden gehen auf mein Konto wenn ich einen Urlaubstag habe?
>> Zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Du hast im Krankheitsfall nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du erhalten hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst.
So bestimmt es das etwas kompliziert formulierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk. von mir: gemeint ist der Zeitraum unversch7uldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Nur bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ist das durchschnittliche Entgelt aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer die entsprechende Zeit) als Berechnungsgrundlage für die Entgeltberechnung während der Erkrankungszeit zu ermitteln (Geldfaktor).
Dagegen ist der Zeitfaktor maßgeblich, wenn für die Zeit der Erkrankung bereits ein Arbeitseinsatz ursprünglich vorgesehen war (z.B. durch einen Dienstplan) oder regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit geleistet wurde; dann ist für die Lohnfortzahlung entscheidend, was Du in dieser Zeit verdient hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst - also einschließlich möglicherweise geplanter Überstunden und eventueller Zuschläge (genau so wie bei der Entgeltzahlung an einem Arbeitstag, der wegen eines Feiertags ausfällt).
>> Zur Entgeltzahlung im Urlaub:
Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgelts pro Urlaubstag ist nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1 Satz 1 das durchschnittliche arbeitstägliche Entgelt der letzten 3 Monate/13 Wochen:
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Ansonsten gilt bei der Urlaubsbezahlung neben der Berechnung nach diesem Geldfaktor grundsätzlich dasjenige, was ich schon oben zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesagt habe, also je nach Situation wieder die Berücksichtigung der konkreten Zeit während des Urlaubs entsprechend dem Zeitfaktor.
Diese Bezahlung während einer Krankheit, eines Feiertags und des Urlaubs entspricht der Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsstundenzahl.
Wenn du also immer nur 12-Stunden-Schichten leistest und entsprechend bezahlt wirst, dann gilt das selbstverständlich auch im Krankheitsfall und beim Urlaub.
Also müssten 12 Stunden berechnet werden?
Wenn du immer 12 Stunden gearbeitet hast oder 12 Stunden arbeiten müsstest, wenn Du keinen Urlaub hättest oder nicht krank wärst: Ja!!!
144: 4,33 ergibt die Stunden für Urlaubs- sowie Kranktage.
4,33 ist ein Faktor, der im Personalwesen für Umrechnung Monatsstunden/ Wochenstunden usw benutzt wird.
Deine Berechnungsmethode ergibt die durchschnittliche Wochenstundenzahl, das ist richtig.
Das ist aber irrelevant für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für das Urlaubsentgelt.
Hä? Dann bekomm ich wenn ich einen Urlaubstag nehme nur 4,33h oder wie?
Okay & wieviel Stunden werden angerechnet? 🤔
144:4,33 pro Tag. Steht da doch.
Okay aber wenn ich zum Beispiel mal einen Monat krank, dann werden mir ja auch nur 6h statt 12h berechnet, da würde ich doch dann um die Hälfte ins Minus gehen?