muß ich Arbeitszeit nacharbeiten, bei krankheit?
Hallo, ich(w) arbeite in einer Tankstelle in Teilzeit und nur Nachtschicht.Ich habe dort im Oktober 2009 angefangen. meine Arbeitstage sind immer von Sonntag abend bis mittwoch früh und Donnerstag früh(immer im wechsel).Ich arbeite alleine in meiner Schicht und das gleiche gilt für mein Kollege der den rest der woche hat. 3 Wochen hab ich mich mit schweren husten und fieber in die Arbeit geschleppt, bin letzten Freitag zum arzt gegangen, schwere Bronchitis.dieser hat mich eine Woche krank geschrieben.Seit Antritt der Arbeitsstelle noch keine Krankschreibung. am gleichen tag chef angerufen und der meinte ich hab mich nicht krank zu schreiben bei bronchitis, nur bei lungenentzündung, ebenfalls kann ich nur die schichten tauschen, das reicht zum gesund werden und ich hab das selber mit meinen kollegen zu regeln, es wäre nicht sein problem.ich habe mich geweigert und auf meine woche krank bestanden.jetzt verlangt er das ich sobald ich gesund bin, meine normale schicht wieder mache und meine krankheitstage dann gleich nacharbeite, also 3 nächte normal, 4 nächte nacharbeit und 3 nächte normal....ohne frei....darf er das verlangen???? danke im voraus....
11 Antworten
nein kranktage muß man nicht nacharbeiten wenn du vom arzt krank geschrieben bist ist das so und dein arbeitgeber muß dies so akzeptieren. stell dir vor jemand hatte eine OP und fällt mehrere wochen aus wie soll er oder sie die arbeitszeit denn je wieder aufholen, unmöglich. lass dich da nicht klein kriegen.
Nein, das darf er nicht verlangen. Er muss Dir den Lohn fortzahlen, ohne "Nacharbeit".
wenn du krank bist hast du ja erin attest vom arzt von daher musst du das nicht nacharbeiten und der lohn wird weiter fortgezahlt...erst wenn man länger als 6 wochen krank ist das anders, dann zahlt die kasse deinen "lohn" weiter in form von krankengeld
Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz ist Ihr Chef zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht von Ihnen verschuldet wurde, Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht und Sie sich an die Anzeige- und Nachweispflichten halten.
Hier der Link zum Gesetz.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Ihr Arbeitgeber verstößt gegen geltendes Recht! Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie die Vertragsbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses überprüfen und fordern Sie zu unrecht behaltenes Entgelt ein!
Peter Kleinsorge
in einem kleinen Betrieb kann man nicht zum Anwalt gehen - danach ist bis zur Kündigung extremes mobbing angesagt ... und alle machen mit, weil sie Angst um ihren Job haben. In welcher Welt leben Sie bitte?
Die Aussage, dass man sich nur mit Lungenentzündugn krankschreiben lassen darf ist ja wohl die höhe. Er gefährdet deine Gesundheit. Und wenn du ein Attest hast, musst du, zumindest in Österreich, nichts nacharbeiten.