gearbeitete Stunden am Krankheitstag
Wenn ich arbeiten gehe und im Laufe des Tages krank werde oder trotz Krankheit arbeiten komme, kann ich diese geleisteten Stunden als Überstunden abgelten, wenn es für diesen Tag einen Krankenschein gab?
Viele Grüße!
8 Antworten
"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach."
Dies und mehr findest du hier:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm
Wenn du dich während der Arbeitzeit immer schlechter fühlst und du vom Arzt mit sofortiger Wirkung Krank geschrieben wirst, gelten die gearbeitete Stunden als erbrachte Stunden. Wenn du allerdings krankgeschrieben bist und trotzdem zur Arbeit gehst, kann es dir passieren das diese Arbeitszeit trotz Erbringung aus rechtlichen Gründen nicht anerkannt werden darf. Wenn du krankgeschrieben bist darfst du nicht Arbeiten gehen.
Unsinn! Er darf nicht arbeiten gehen wenn er krank ist. Ist er gesund, darf er aber trotz Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung arbeiten gehen. Im Grunde muss er es sogar.
Und das mit der "rechtlichen Nichtanerkennung" von geleisteten Arbeitsstunden ist nun voelliger Quatsch. Erbrachte Arbeitsleistung ist zu bezahlen, fuer wegen einer nicht selbst verschuldeten Arbeitsunfaehigkeit ausgefallene Arbeitsstunden gibt's die Lohnfortzahlung. Doppelt gibt's in keinem Fall.
Gehts noch ? - Du bekommst doch Lohnfortzahlung.
Du bekommst diesen angefangenen Tag normalerweise als vollen Arbeitstag bezahlt, auf Überstunden wird sich kein Arbeitgeber einlassen, denn Du bekommst ja sonst, wenn der Tag nicht als Arbeitstag bezahlt wird, Krankengeld für diesen Tag
Das hängt von Deinem Chef ab. Ein Krankenschein ist kein Dogma sondern eine Empfehlung des Arztes. Wenn Du dennoch arbeiten gehst hast Du den Schein nicht genutzt. Wenn Dein Chef wollte dass Du kommst kannst Du ihn ja mal drauf ansprechen. Ich würde aber eher sagen: NEIN!