Urlaub nehmen an gesetzlichen Feiertagen?
Ich habe dringend eine Frage zum Urlaub an Ostern. Meine freundin hat gesagt sie muss an Karfreitag und Ostermontag Urlaub nehmen, das sind doch gesetzliche Feiertage. Ist das echt rechtens? Im Internet habe ich schon bissl geschaut finde aber genau zu "dieser " Frage keine Antwort. Das man an 24.12. und 31.12 Urlaub nehmen muss wenns einer da noch arbeiten muss ist klar, aber an Karfreitag und Ostermontag?????? Wäre schön wenn hier jemand mehr wissen würde wie ich :)
18 Antworten
Wenn man als Zeitarbeitskraft eingestellt ist und sich gerade im Einsatz beim Kundenbetrieb befindet zählt die Regelung des Einsatzbetriebs.
Wenn Deine Freundin also gerade in einer Firma arbeitet, wo an diesen Feiertagen keiner der Stammbelegschaft arbeitet und das Büro oder das Lager nicht besetzt ist, so muss Sie auch keinen Urlaub nehmen, sondern hat Feiertag wie die meisten anderen da draussen auch.
Wenn die Deiner Freundin sagen sie MUSS Urlaub nehmen, soll sie sich das schriftlich geben lassen, dass Betriebsurlaub an diesen Feiertagen ist. Denn dafür muss man als Angestellter keinen Antrag stellen. Sobald sie was in der Hand hat soll sie bitte dort sagen: "Mal schauen was der Gesetzgeber davon hält".
Ich finde es erschreckend wie oft man solche Storys hier hört. Nicht nur wegen dieser Urlaubssache, sondern allgemein was Zeitarbeitsbuden manchmal mit Mitarbeitern anstellen.
Tue uns bitte ein gefallen und schreibe mal hier rein, wie die Firma heißt (ist das bei GF.net überhaupt erlaubt?) - Damit nicht noch andere denselben Laden reinfallen.
Keine Ahnung, aber vielleicht sind die Anfangsbuchstaben erlaubt: T.P.
Das ist bestimmt Betriebs Urlaub und den muss mann machen weil mann sonst alleine ohne Chef arbeiten würde und sowas funktioniert nicht ;-)und gesetzliche urlaubstage braucht sie nicht frei nehemen da bekommt mann einfach frei wie das wort schon sagt gesetzlich ;-)
hängt davon ab als was sie arbeitet... arbeitet sie in Schichten und fällt gerade dann ihre Schicht?
ich arbeite schicht und die fällt so deshalb sid es aber feiertage dann hat man frei oder sehen sie das anderst
Nein, an gesetzlichen Feiertagen muss kein Urlaub genommen werden! Wenn sie allerdings in einem Beruf arbeitet, wo auch an solchen Tagen gearbeitet wird (Krankenschwester, Gastronomie etc.), kann sie natürlich nicht einfach zu Hause bleiben. Das muss sie dann schon mit ihrem Chef besprechen. Jedenfalls kann er ihr, wenn sie frei bekommt, dafür keine Urlaubstage berechnen.
Alle Arbeitnehmer die am Karfreitag oder Ostermontag sowieso frei haben, müssen da auch keinen Urlaub haben. Karfreitag oder Ostermontag werden wie die anderen Feiertage oder Sonntage behandelt, diese sind in aller Regel arbeitsfrei.
Nur wenn Ihre Freundin am Karfreitag oder Ostermontag arbeiten müsste, dann müsste sie Urlaub nehmen, wenn sie frei haben wollte.
Für den 24.12. und denn 31.12. gilt, dass diese bis mittags ganz normale Arbeitstage sind, deshalb muss dort auch Urlaub genommen werden.
Merke:
Nur für die Tage an denen ein Arbeitnehmer regelmäßig arbeiten müssen, muss Urlaub genommen werden.
Peter Kleinsorge