Arbeitsbeginn 01.04. oder 03.04., wenn 01.04. und 02.04. Feiertage sind?
Schreibt man in einer Bewerbung üblicherweise "möglicher Einstiegstermin 01.04." oder "möglicher Einstiegstermin 03.04.", wenn - wie dieses Jahr - der 01.04. ein Sonntag und der 02.04. ein gesetzlicher Feiertag (Ostermontag) sind?
3 Antworten
Man schreibt sinnvollerweise man stünde "Ab April" zur Verfügung. Manche Firmen mögen durchaus einen Beginn des Arbeitsvertrags auf einen Monatsersten akzeptieren, auch wenn das Wochenende oder Feiertag ist.
Wird die Bewerbung jetzt erst abgeschickt, steht man ohnehin "kurzfristig" zur Verfügung. Eine Einstellung läuft selten innerhalb von zwei Wochen ab.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung und Studium
Schreibe einfach 01.04., wenn du ab da arbeiten könntest. Was die Firma daraus macht ist ja ihr überlassen.
03.04.
Denn am 1.4. ist es eben nicht möglich.